Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2687
LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B (https://dejure.org/2010,2687)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B (https://dejure.org/2010,2687)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. August 2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B (https://dejure.org/2010,2687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige - keine uneingeschränkte Anwendbarkeit auf Unionsbürger - Europarechtskonformität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II für freizügige Bürger der Europäischen Union; Verbindung des arbeitsuchenden Unionsbürgers zum Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaates

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2
    SGB II, Sozialhilfe, Unionsbürger, tatsächliche Verbindung zum Arbeitsmarkt, Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche, vorläufiger Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II für freizügige Bürger der Europäischen Union; Verbindung des arbeitsuchenden Unionsbürgers zum Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaates

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II für freizügige Bürger der Europäischen Union; Verbindung des arbeitsuchenden Unionsbürgers zum Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaates

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist dann, insbesondere wenn eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht möglich ist, eine umfassende Güter- und Folgenabwägung zugrunde zu legen (Bundesverfassungsgericht NZS 2003, 253 und NVwZ 2005, 927).

    Dabei ist zu beachten, dass die begehrten Leistungen der Grundsicherung der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen, was bereits nach dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland Pflicht des Staates ist (Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG; BVerfG, NVwZ 2005, 927).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 4. Juni 2009 (Slg. 2009, I-4585 ) die Vereinbarkeit dieser Richtlinienregelung mit dem speziellen Gleichbehandlungsgrundsatz für Arbeitsuchende gem. Art. 39 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 in der konsolidierten Fassung vom 24. Dezember 2002 (EGV) festgestellt.

    Des Weiteren liefert die Richtlinienbestimmung kein starres Kriterium für die Feststellung der vom EuGH in der Collins-Entscheidung verlangten Verbindung des Unionsbürgers zum Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes (Slg. 2009, I-4585 ).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 16/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Das Bundessozialgericht (SozR 4-4200 § 7 Nr. 7 zur stationären Einrichtung) hat gerade in einer erwerbszentrierten Orientierung des SGB II das maßgebliche Abgrenzungskriterium zur Sozialhilfe nach dem SGB XII gesehen.
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Hierbei hatte er es für die Anwendung des Diskriminierungsverbots bereits ausreichen lassen, dass trotz des Wegfalls des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts durch den Mitgliedstaat "Ausweisungsmaßnahmen" nicht vorgenommen worden oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt war (EuGH Slg. 2004, I-7573, ).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist dann, insbesondere wenn eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht möglich ist, eine umfassende Güter- und Folgenabwägung zugrunde zu legen (Bundesverfassungsgericht NZS 2003, 253 und NVwZ 2005, 927).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Allerdings kann im Regelfall ein Mindestzeitraum von sechs Monaten als ausreichend für eine ernsthafte Arbeitsuche angesehen werden (EuGH Slg. 1991, I-745 ).
  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Die Antragstellerin Ziff. 2 kann zwar als personensorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers Familienangehörige i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU bzw. Art. 2 Nr. 2 lit. d RL 2004/38/EG des Antragstellers Ziff. 2 sein, auch wenn sie diesem keinen Unterhalt gewährt (EuGH, Urteile vom 23. Februar 2010 - C-310/08 und C-480/08 - und - ).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-258/04

    DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER EIN STAATSANGEHÖRIGER EINES ANDEREN

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Diese Vereinbarkeit beruht auf einer Auslegung des Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, dass es angesichts der Einführung der Unionsbürgerschaft (Art. 18 EGV) und der Ausprägung, die das Recht der Gleichbehandlung in der Rechtsprechung des EuGH erfahren hat, nicht mehr möglich ist, vom Anwendungsbereich des Art. 39 Abs. 2 EGV eine finanzielle Leistung auszunehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates erleichtern soll (EuGH a.a.O. sowie Slg. 2004, I-2703 und Slg. 2005, I-8275 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 13 AS 1124/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erwerbsfähigkeit - Leistungsausschluss -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Ohne Zweifel stellt das Alg II eine steuerfinanzierte staatliche Fürsorgeleistung dar, die der Sicherung des Lebensunterhalts i.S.d. des soziokulturellen Existenzminimums dient (die Eigenschaft als Sozialhilfe aus diesem Grund bejahend Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22. Februar 2010 - L 13 AS 356/10 ER-B - und vom 15. April 2010 - L 13 AS 1124/10 ER-B - m.w.N.).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10
    Diese Vereinbarkeit beruht auf einer Auslegung des Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, dass es angesichts der Einführung der Unionsbürgerschaft (Art. 18 EGV) und der Ausprägung, die das Recht der Gleichbehandlung in der Rechtsprechung des EuGH erfahren hat, nicht mehr möglich ist, vom Anwendungsbereich des Art. 39 Abs. 2 EGV eine finanzielle Leistung auszunehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates erleichtern soll (EuGH a.a.O. sowie Slg. 2004, I-2703 und Slg. 2005, I-8275 ).
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 634/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nichtglaubhaftmachung des Anordnungsgrundes -

    Die Antragstellerin kann, da sie nicht mit ihrem Lebensgefährten verheiratet ist, von diesem kein Aufenthaltsrecht ableiten (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B - juris Rdnr. 9).

    Die Antragstellerin kann auch von ihren Kindern kein Aufenthaltsrecht ableiten, weil diese selbst nur ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht von ihrem Vater, dem Lebensgefährten der Antragstellerin, haben (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B - juris Rdnr. 9).

    Aus dem Beschluss des Senats vom 25. August 2010 (L 7 AS 3769/10 ER-B - juris) ergibt sich für die Position der Antragstellerin nichts.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AS 1477/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Zur Sozialhilfe in diesem Sinne zählt auch die Regelleistung und die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §§ 20, 22 SGB II sowie - konkret für den Fall der Klägerin - die Mehrbedarfsleistungen für Schwangere nach § 21 Abs. 2 SGB II a.F. (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.02.2010, L 13 AS 356/10 ER-B, und v. 15.04.2010, L 13 AS 1124/10 ER-B, beide nach juris; a.A. - die Eigenschaft als Sozialhilfe anzweifelnd - dagegen LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.08.2010, L 7 AS 3769/10 ER-B, Juris Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 632/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage -

    Die Lebensgefährtin kann, da sie nicht Ehegattin des Klägers zu 1 ist, von diesem kein Aufenthaltsrecht ableiten (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B - juris Rdnr. 9).

    Die Lebensgefährtin kann auch von ihren Kindern, den Klägern zu 2 und 3, kein Aufenthaltsrecht ableiten, weil diese selbst nur ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht vom Kläger zu 1, ihrem Vater, haben (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B - juris Rdnr. 9).

    Aus dem Beschluss des Senats vom 25. August 2010 (L 7 AS 3769/10 ER-B - juris) ergibt sich für die Position der Kläger nichts.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht