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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - L 7 AS 393/12 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - L 7 AS 393/12 B ER (https://dejure.org/2012,6506)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.04.2012 - L 7 AS 393/12 B ER (https://dejure.org/2012,6506)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. April 2012 - L 7 AS 393/12 B ER (https://dejure.org/2012,6506)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10

    Kosten des Umgangsrechts sind durch den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - L 7 AS 393/12
    Als Vergleichsmaßstab können die Kosten angesehen werden, die ein erwerbstätiger Umgangsverpflichteter ohne Bezug von Sozialleistungen einsetzen würde (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER Rn. 11).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - L 7 AS 393/12
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - L 7 AS 393/12
    Zum anderen erscheint vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BSG zum Umgangsrecht (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R) fraglich, ob eine Halbierung der Anzahl der Besuch aus fiskalischen Gesichtspunkten erfolgen kann.
  • Drs-Bund, 21.04.2010 - BT-Drs 17/1464
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - L 7 AS 393/12
    Dabei führt der Gesetzgeber als möglichen Anwendungsfall für die Härtefallklausel u.a. die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern auf (BT-Dr. 17/1464, S. 8f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Bei Aufwendungen eines Elternteils zur Ausübung des Umgangsrechts handelt es sich um einen laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen, unabweisbaren Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II (Münder in LPK-SGB II, Kommentar zum SGB 11, 4. Auflage 2011, § 21 Rn. 43; LSG NRW, Beschluss vom 04.04.2012, L 7 AS 393/12 B ER).
  • SG Konstanz, 16.08.2016 - S 11 AS 1021/16

    Arbeitslosengeld II - Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem

    Teilweise wird ein Vergleich damit vorgenommen, was ein berufstätiger Betroffener mit einem durchschnittlichen Einkommen höchstens an Kosten aufwenden würde (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2012, L 7 AS 393/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012, a.a.O.; SG Koblenz, Beschluss vom 7. Juni 2011, S 6 AS 725/11 ER).
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