Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    (Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anwendbarkeit von § 8 WoGG 2 - Zuschlag von 10% - Fehlen eines Mietspiegels und einer Mietdatenbank - Umfang der Ermittlungsmöglichkeiten)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anwendbarkeit von § 8 WoGG 2 - Zuschlag von 10% - Fehlen eines Mietspiegels und einer Mietdatenbank - Umfang der Ermittlungsmöglichkeiten

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  • gegen-sozialabbau.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2; WoGG 2 § 8
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Anwendung des WoGG 2 zur Feststellung der Angemessenheit der Unterkunftskosten

Kurzfassungen/Presse (6)

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  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld II: Angemessene Kosten der Unterkunft in Hannover

  • anwalt-kiel.com (Zusammenfassung)

    Angemessenheit der Kosten einer Wohnung für eine alleinstehende ALG II Bezieherin

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Leitsatz)

    Arbeitslosengeld II - Angemessene Kosten der Unterkunft in Hannover

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.04.2007, Az.: L 7 AS 494/05 (Bestimmung der Angemessenheitsgrenze bei Fehlen sonstiger valider Anknüpfungspunkte zu örtlichem Wohnungsmarkt)" von Uwe Berlit, original erschienen in: info also 2007, 182 - 185.

Verfahrensgang

  • SG Hannover, 29.11.2005 - S 46 AS 241/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05



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Wird zitiert von ... (46)  

  • SG Reutlingen, 05.06.2007 - S 2 AS 1343/06  

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten für

    Sodann ist der Wohnstandard festzustellen, wobei dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 10/06 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2007, Az.: L 7 AS 494/05; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2006, Az.: L 10 B 1091/06 AS ER).

    Dies rechtfertigt es, unter Berücksichtigung der zwischen den beiden Stufen bestehenden prozentualen Unterschiede der jeweils in der Tabelle zu § 8 WoGG enthaltenen Beträge, einen zugunsten der Klägerin aufgerundeten zehnprozentigen Aufschlag sowie als "Sicherheitszuschlag" zur Vermeidung eventueller Unbilligkeiten aufgrund der pauschalierenden Betrachtungsweise einen weiteren zehnprozentigen Aufschlag (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R; LSG Niedersachen, Urteil vom 24.04.2007, Az.: L 7 AS 494/05) auf den anhand des Mietspiegels der Stadt Reutlingen ermittelten Kaltmietzins vorzunehmen.

    An dieser Stelle wird nämlich die in § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II enthaltene Obliegenheit des Hilfebedürftigen zu Bemühungen um eine Kostensenkung (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2007, Az.: L 7 AS 494/05; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.2007, Az.: L 8 AS 5755/06 ER-B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.09.2006, Az.: L 3 ER 161/06 AS; SG Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 01.11.2006, Az.: S 22 AS 494/05; Urteil der Kammer vom 24.04.2007, Az.: S 2 AS 4309/06) aktualisiert.

    Es ist dem Hilfebedürftigen unbenommen, eine größere oder kleinere Wohnung anzumieten, solange nur der Gesamtmietzinspreis dem als angemessen ermittelten Mietzinspreis entspricht (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2007, Az.: L 7 AS 494/05; SG Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 01.11.2006, Az.: S 22 AS 494/05; Lauterbach, Neue Justiz 2006, 488 [489]).

    Im Ergebnis kommt es nämlich allein auf die Kostenbelastung des Grundleistungsträgers an, so dass dahinstehen kann, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung oder Lage isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird (BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2007, Az.: L 7 AS 494/05; Lauterbach, Neue Justiz 2006, 488 [489]).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2008 - L 7 AS 332/07  

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunft - fehlender Mietspiegel -

    Mangels valider Mietdatenbanken (hier: Landkreis Celle) ist die Angemessenheit von Wohnkosten ausnahmsweise in Anlehnung an die rechte Spalte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Zuschlags von 10 % festzusetzen (Bestätigung Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 -).

    Entscheidend ist daher das Ergebnis aus der Quadratmeterzahl und der Miete je Quadratmeter, sodass der Hilfebedürftige sich bei einem besonders günstigen Mietzins auch eine größere Wohnung leisten oder Ausstattungsmerkmale mit gehobenem Wohnstandard durch andere Elemente ausgleichen kann, wenn die Unterkunftskosten im Ergebnis noch angemessen sind (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 -).

  • LSG Hessen, 20.12.2010 - L 9 AS 239/08  

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - kein schlüssiges

    Dies werde noch umso augenfälliger, wenn man berücksichtige, dass gerade besonders günstigere Wohnungen im Fall des Auszugs des Mieters oftmals grundlegend saniert und dann zu einem deutlich höheren Preis angeboten würden (Bezugnahme auf LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05).

    Das LSG Niedersachen-Bremen habe in einem Verfahren (Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 -) umfangreiche Ermittlungsbemühungen zum marktüblichen Mietzins für Wohnungen angestellt.

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