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   LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,3146
LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11 B ER (https://dejure.org/2011,3146)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.12.2011 - L 7 AS 638/11 B ER (https://dejure.org/2011,3146)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - L 7 AS 638/11 B ER (https://dejure.org/2011,3146)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2011 - L 7 AS 606/11
    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11
    Auch diesen lehnte das SG ab; auf den Beschluss vom 2. November 2011 (Bl. 58 ff. der Gerichtsakte zum Verfahren des SG zum Az. S 5 AS 1378/11 ER bzw. des Senats zum Verfahren L 7 AS 606/11 B ER) wird Bezug genommen.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zum hiesigen Verfahren wie auch zu den Verfahren des Senats zum Aktenzeichen L 7 AS 606/11 B ER (erstinstanzlich S 5 AS 1378/11 ER) und des SG Frankfurt am Main zum Aktenzeichen S 5 AS 1141/11 ER sowie der Leistungs- wie auch der Vermittlungsakte des Antragsgegners, die dem Senat vorlagen, Bezug genommen.

    Dabei kann offenbleiben, ob sich dies bereits daraus ergibt, dass möglicherweise nach der Beschwerderücknahme im Verfahren L 7 AS 606/11 B ER zwischen den Beteiligten von der vorläufigen Vollziehbarkeit des Bescheides vom 12. August 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. September 2011 auszugehen sein könnte.

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11
    "Vor Bekanntgabe des ersten Minderungsbescheids ist eine weitere Sanktionierung, jedenfalls wenn es sich um eine wiederholte oder fortgesetzte Obliegenheitsverletzung handelt, aus systematischen Gründen und im Hinblick auf den Zweck der stufenweisen Sanktionierung nicht möglich, und zwar weder als wiederholte Pflichtverletzung, wie die Beklagte zunächst angenommen hatte, noch als "zweite erste Pflichtverletzung", wie die Beklagte sie dem Änderungsbescheid vom 21. Juli 2009 zu Grunde gelegt hat (vgl. ebs. BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 31 Rdnr. 86; wohl auch Valgolio in Hauck/Noftz, SGB II, § 31 Rdnr. 99 und 103).

    38 Nach der Systematik des § 31 Abs. 3 SGB II in der ab 1. Januar 2007 und auch im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung von § 31 Abs. 3 SGB II (im Folgenden: a.F.; ebs. heute § 31 a SGB II) differenzierte dieser hinsichtlich des Umfangs der Sanktionierung strikt danach, ob es sich um eine erstmalige, eine erste wiederholte Obliegenheitsverletzung oder eine weitere wiederholte Obliegenheitsverletzung handelt (vgl. hierzu und zum Folgenden auch BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R; außerdem Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 31 Rdnr. 86; ders., Das Sanktionensystem des SGB II, ZFSH/SGB 2008, 3, 14).

    Ein Bescheid, der ein weiteres Meldeversäumnis vor Erlass eines Bescheides wegen des vorangegangenen zum Gegenstand hat, kann daher auch nicht teilweise, also mit einer Minderung in gleicher Höhe wie bei dem vorangegangenen Bescheid, als rechtmäßig angesehen werden (vgl. nochmals BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R).

  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11
    Denn im Rahmen der Abwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers, ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden, gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. - wiederum für Vornahmesachen - Senat, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05 ER).
  • LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11
    Ein solcher Nachteil ist anzunehmen, wenn einerseits dem Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner ein materiell-rechtlicher Leistungsanspruch in der Hauptsache - möglicherweise - zusteht (Anordnungsanspruch) und es ihm andererseits nicht zuzumuten ist, die Entscheidung über den Anspruch in der Hauptsache abzuwarten (Anordnungsgrund) (zum Maßstab im Einzelnen: Senat, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11 B ER st.Rspr.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11
    Greift der Verwaltungsakt, dem gegenüber ein Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz sucht, in Ansprüche ein, die dazu dienen, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip), kommt den Interessen des Antragstellers bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache regelmäßig höheres Gewicht zu, wenn der Verwaltungsakt die Leistungen für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum so beschränkt, dass sie die für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe unterschreiten (vgl. für Vornahmesachen BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166 unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60 ).
  • SG Reutlingen, 30.09.2008 - S 2 AS 4133/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Voraussetzungen für Sanktionen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11
    Gegen diese Auffassung, also die Ablehnung zweier (oder mehrerer) "erster Sanktionen", hat z.B. das SG Reutlingen (30.09.2008 - S 2 AS 4133/07) eingewandt, auf diese Weise würde die Funktion des § 31 Abs. 3 SGB II a.F. in ihr Gegenteil verkehrt: § 31 Abs. 3 SGB II a.F. solle den Hilfebedürftigen nicht schützen, sondern eine Härtesanktion [richtig: härtere Sanktion] ermöglichen.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11
    Greift der Verwaltungsakt, dem gegenüber ein Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz sucht, in Ansprüche ein, die dazu dienen, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip), kommt den Interessen des Antragstellers bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache regelmäßig höheres Gewicht zu, wenn der Verwaltungsakt die Leistungen für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum so beschränkt, dass sie die für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe unterschreiten (vgl. für Vornahmesachen BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166 unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60 ).
  • LSG Sachsen, 01.11.2007 - L 3 B 292/07 AS-ER

    Absenkung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Verweigerung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2011 - L 7 AS 638/11
    Aus dieser Systematik wird auch die Funktion der Regelung, nämlich den Betroffenen vor einer wiederholten Pflichtverletzung zu warnen, deutlich (vgl. auch Sächs. LSG, 01.11.2007 - L 3 B 292/07 AS-ER, das von einem appellativen und edukatorischen Zweck der Vorschrift spricht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2013 - L 7 AS 332/13

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Unzulässigkeit einer Minderung in Höhe von 60

    Liegt eine wiederholte Pflichtverletzung nicht vor, so scheidet eine Erhöhung des Minderungsbetrages durch eine zeitgleiche Absenkung mittels zweier oder mehrerer gesonderter Minderungsbescheide mit gleichem Minderungsbetrag aus (wie hier: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - L 7 AS 638/11 B ER -).
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