Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5055
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07 ER (https://dejure.org/2007,5055)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.12.2007 - L 7 AS 666/07 ER (https://dejure.org/2007,5055)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER (https://dejure.org/2007,5055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Sozialhilfe - Hilfe in sonstigen Lebenslagen - Kostenübernahme für eine Monatsfahrkarte zum Schulbesuch eines 22 km entfernt liegenden Gymnasiums - Anwendbarkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 SGB II; § 73 SGB XII
    Übernahme der Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte zum Besuch der 11. Gymnasialklasse; Anwendbarkeit des § 73 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zur Gewährung einer Schülermonatskarte; Einsatz öffentlicher Mittel zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte zum Besuch der 11. Gymnasialklasse; Anwendbarkeit des § 73 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zur Gewährung einer Schülermonatskarte; Einsatz öffentlicher Mittel zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für eine Monatsfahrkarte zum Schulbesuch eines Gymnasiums durch die Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Lüneburg, 18.05.2009 - S 41 AS 662/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, abweichende Erbringung von Leistungen,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07
    Über dieses Begehren ist vor dem Sozialgericht Lüneburg ein Klageverfahren anhängig (Az.: S 41 AS 662/07).
  • SG Aurich, 16.06.2005 - S 13 SO 18/05

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07
    Zwar sind Kosten für die Monatsfahrkarte eines Schülers von der Regelleistung umfasst (vgl. O'Sullivan, SGb 2005, 369; Sozialgericht Aurich 16.06.2005 - S 13 SO 18/05 -).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07
    Daher ist vorläufiger Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07
    Allerdings kommt diese Regelung bei Sonderbedarfen, die zwar von der Regelleistung umfasst sind, aber keine einmalige Bedarfsspitze darstellen, sondern dauernd und zumindest so regelmäßig wiederkehrend auftreten, dass die in § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II angeordnete Aufrechnung faktisch eine unerträgliche Schuldenspirale zur Folge hätte, nicht in Betracht (BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 Rz 20).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Diese Norm bildet eine Anspruchsgrundlage bei atypischen Bedarfslagen, die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweisen und dadurch eine Aufgabe von besonderem Gewicht darstellen (BSG aaO, mwN; vgl zur Anwendung der Regelung auf die Kosten einer Monatskarte für den Besuch des Gymnasiums LSG NiedersachsenBremen, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Selbst wenn man aber mit dem SG annehmen wollte, dass die Aufwendungen für die Schülermonatskarte von der Regelleistung umfasst sind (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER - info also 2008, 227), käme eine Darlehensgewährung deshalb nicht in Betracht, weil es sich um wiederkehrende Bedarfe und nicht um einen Bedarf im Einzelfall handelt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07

    Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch

    Insofern ist eine derartige atypische Bedarfslage abzugrenzen von einem nur erhöhten Bedarf wie er im Rahmen des § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII für Empfänger von Sozialhilfeleistungen berücksichtigt werden kann (vgl. BSG, a.a.O., vgl. auch BSG, Urteil vom 25.06.2008 Az.: B 11b AS 19/07 R) Eine solche atypische Lebenssituation hat das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen in einem Beschluss vom 03.12.2007 (Az.: L 7 AS 666/07 ER) dann angenommen, wenn im besonderen Einzelfall aufgrund der anfallenden Kosten ansonsten der Besuch einer zur Hochschulreife führenden Schule nicht möglich wäre (dort: monatliche Kosten für eine Schülermonatskarte in Höhe von 89, 25 EUR durch den Besuch einer 22 km vom Wohnort entfernten Schule).
  • SG Lüneburg, 18.05.2009 - S 41 AS 662/07

    Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch gem. § 73

    Der Beklagte gewährte der Klägerin aufgrund eines Beschlusses des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren (Beschluss v. 03.12.2007, Az.: L 7 AS 666/07 ER) bis zur mündlichem Verhandlung Leistungen in Höhe von insgesamt 1.639,55 Euro.

    Allerdings kommt diese Regelung bei Sonderbedarfen, die zwar von der Regelleistung umfasst sind, aber keine einmalige Bedarfsspitze darstellen, sondern dauernd und zumindest so regelmäßig wiederkehrend auftreten, dass die in § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II angeordnete Aufrechnung faktisch eine unerträgliche Schuldenspirale zur Folge hätte, nicht in Betracht (Bundessozialgericht, Urteil v. 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 03.12.2007, Az.: L 7 AS 666/07 ER).

    Soweit die Klägerin vom Diakonischen Werk eine einmalige Beihilfe für Schulwegkosten erhalten hat, ist dieser karitative Einsatz auf die ablehnende Haltung des Beklagten zurückzuführen und schon deshalb gegenüber dem Anspruch aus § 73 SGB XII nachrangig (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 03.12.2007, Az.: L 7 AS 666/07 ER).

    Es liegt also eine atypische Bedarfslage vor und nicht nur ein erhöhter Bedarf, der allein für die Anwendung des § 73 SGB XII nicht ausreichen würde (vgl. hierzu und auch zum Folgenden Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 03.12.2007, Az.: L 7 AS 666/07 ER).

  • SG Hannover, 25.09.2008 - S 51 SO 404/08
    Daran fehlt es bei einer typischen Bedarfslage, wie sie der Grundbedarf von Schülern in Bezug auf die Anschaffung von Schulmaterialien darstellt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 08.04.2008, Az: L 13 AS 63/07 NZB; Beschluss vom 03.12.2007, Az: L 7 AS 666/07 ER).

    Zwar hat das Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen in einer Entscheidung vom 03.12.2007 die Übernahme der Kosten für eine Monatsfahrkarte zum Schulbesuch im Rahmen des § 73 SGB XII bejaht (vgl. Beschluss vom 03.12.2007, Az: L 7 AS 666/07 ER).

    Im Übrigen kommt die Regelung des § 23 Abs. 1 SGB XII bei Bedarfen, die regelmäßig wiederkehrend auftretende, so dass die in § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II angeordnete Aufrechnung faktisch eine unerträgliche Schuldenspirale zur Folge hätte, nicht in Betracht (vgl. vgl. Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 03.12.2007, Az: L 7 AS 666/07 ER).

    Das Kindergeld ist, auch soweit es dem Ausbildungsbedarf des Kindes dient, zweckidentisch mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. Denn auch der Regelbedarf nach § 20 SGB II umfasst Aufwendungen zum typischen Schulbesuch (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 03.120.2007, Az: L 7 AS 666/07 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2008 - L 7 AS 613/06

    Anspruch auf Leistungen für die durch die Teilnahme an der Beerdigung des Vaters

    Die Vorschrift beinhaltet für eine atypische Bedarfssituation, die Hilfe in sonstigen Lebenslagen erfordert, gesetzliche Voraussetzungen in Form unbestimmter Rechtsbegriffe, deren Auslegung und Anwendung vollständig der sozialgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. Beschluss des Senats vom 03. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER -).
  • SG Aurich, 14.03.2008 - S 25 AS 822/07
    Entgegen der im Beschluss des 7. Senats des Landessozialgerichts NiedersachsenBremen vom 03.12.2007 (L 7 AS 666/07 ER) in Anknüpfung an das Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 (B 7b AS 14/06 R) zur Übernahme der Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts vertretenen Auffassung, ergibt sich ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Schülermonatskarte auch nicht aus § 73 SGB XII. .

    Der wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel "erzwungene" Verzicht auf den Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule ­ Sozialpflege (Pflegevorschule) und damit die Aufgabe eines angestrebten Fachschulabschlusses, widerspräche der aus dem Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG) abzuleitenden staatlichen Verpflichtung zur Schaffung gleicher Bildungschancen für Jugendliche aus Haushalten von SGB 11-Leistungsbeziehern (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2007 ­ L 7 AS 666/07 ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 72/08

    Anspruch eines Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehenden Schülers

    Bejaht wurde in der Rechtsprechung eine atypische Bedarfslage z.B., wenn im besonderen Einzelfall ohne die Übernahme der Kosten für die Schülermonatsfahrkarte in Höhe von 90,- EUR der Besuch der zur Hochschulreife führenden einzig erreichbaren Schule nicht möglich wäre (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2007 - L 7 AS 666/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 9 AS 1217/10
    Ferner verweisen sie auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER - und tragen umfassend zu dem besonderen Angebot der Grundschule H. im Gegensatz zu der 500 Meter vom jetzigen Wohnort entfernten Grundschule J. in K. (Grundschule F.) vor.

    Die von der Berufungsbeklagten angeführte Entscheidung des LSG vom 3. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER - führt zu keinem anderen Ergebnis, denn der dort geltend gemachte Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten der Kinder zum Besuch der 11. Klasse, die nicht nach dem NSchG erstattet werden, ist mit dem vorliegenden Rechtsstreit nicht vergleichbar, so dass die dort angestellten rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits nicht weiterführen.

  • SG Gießen, 16.09.2008 - S 29 AS 1139/08
    Die Vorschrift beinhaltet für eine atypische Bedarfssituation, die Hilfen in sonstigen Lebenslagen erfordert, unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung und Anwendung vollständig der sozialgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Dezember 2007, Az. L 7 AS 666/07 ER).

    Dem Einsatz öffentlicher Mittel in Form der Übernahme von Schülerbeförderungskosten für den Fall der Antragstellerinnen stehen folglich keine fiskalischen Gesichtspunkte entgegen (ebenso Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Dezember 2007, Az. L 7 AS 666/07 ER).

  • SG Osnabrück, 13.04.2010 - S 16 AS 292/10
  • SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf

  • OVG Bremen, 21.01.2008 - S2 S 209/07

    Bedarfsgemeinschaft; Individualisierungsgrundsatz

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 13 AS 104/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für einen Schultaschenrechner

  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 249/08

    Gewährung von Zahnarztkosten als Beihilfe i.R.d. Sozialhilfe für einen privat

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - L 20 AS 1137/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
  • SG Lübeck, 23.09.2010 - S 21 AS 1077/10

    Kosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Weg zu und von einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 7 AS 186/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 71/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2008 - L 8 B 69/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 81/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 82/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2008 - L 8 B 73/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2008 - L 13 B 177/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 7 AS 752/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 B 281/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht