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   LSG Bayern, 13.03.2012 - L 7 AS 723/11 NZB   

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https://dejure.org/2012,7300
LSG Bayern, 13.03.2012 - L 7 AS 723/11 NZB (https://dejure.org/2012,7300)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.03.2012 - L 7 AS 723/11 NZB (https://dejure.org/2012,7300)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. März 2012 - L 7 AS 723/11 NZB (https://dejure.org/2012,7300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    1. Die Aufrechnung stellt nach der Rechtsprechung des BSG einen Verwaltungsakt dar.2. Hat das erstinstanzliche Gericht sich offenbar mit der Frage der Aufrechnung überhaupt nicht auseinander gesetzt, kann es sich bei seiner Entscheidung auch nicht in Widerspruch zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2012 - L 7 AS 723/11
    Soweit der Bf. meint, grundsätzliche Bedeutung ließe sich aus der Frage ableiten, ob es sich bei der Aufrechnung um einen Verwaltungsakt handelt oder nicht, geht dies schon deshalb ins Leere, weil inzwischen geklärt ist, dass es sich bei der Aufrechnung um einen Verwaltungsakt handelt, vgl. BSG, Beschluss des Großen Senats vom 31.08.2011 Az.: GS 2/10, insbesondere Rz.16 zur Verrechnung als besonderer Form der Aufrechnung.
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2012 - L 7 AS 723/11
    Bei der Aufrechnung handele es sich um einen Verwaltungsakt, wie das BSG mit Beschluss vom 25.02.2010 Az.: B 13 R 76/09 R entschieden habe.
  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 601/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB

    Da die Entscheidung des Großen Senats des BSG nur die Frage betrifft, ob die Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt geregelt werden darf, kann aus ihr jedenfalls nicht allgemein gefolgert werden, dass die Aufrechnung nach der Rechtsprechung des BSG "einen Verwaltungsakt darstellt" (so aber Bayer. LSG, Beschluss vom 13. März 2012 - L 7 AS 723/11 NZB -).
  • LSG Sachsen, 22.01.2013 - L 3 AS 250/12

    Gebühr nach Nummer 2401 des Vergütungsverzeichnisses; keine direkte oder

    Die dargestellte Bewertung der Rechtslage entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichtes (vgl. die Beschlüsse vom 21. August 2012 - L 3 AS 79/11 NZB - [n. v.], 10. November 2011 - L 2 AS 837/11 NZB - [n. v.], 5. September 2011 - L 6 AS 261/11 B KO - [n. v.] und 3. Juli 2012 - L 7 AS 723/11 NZB - [n. v.]) sowie die Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte (vgl. z. B.: Thür. LSG, Beschluss vom 4. März 2011 - L 6 SF 184/11 B - AGS 2011, 438 = JURIS-Dokument = NJW-Spezial 2011, 540 [Kurzwiedergabe]; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. August 2011 - L 19 AS 634/10 B -JURIS-Dokument).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10
    Der Senat hat indes bereits mit Blick auf die Regelung in § 24 Abs. 2 Nr. 7 SGB X keine Zweifel, dass die Aufrechnung auch damals durch Verwaltungsakt zu erfolgen hatte (vgl. Beschluss des Großen Senats des BSG vom 31.08.2011 - GS 2/10, juris - für die Verrechnung nach § 52 SGB I sowie Beschluss des Bayerischen LSG vom 13.03.2012 - L 7 AS 723/11 NZB - juris, 1. Leitsatz, Rn. 16).
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