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   LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,4644
LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER (https://dejure.org/2012,4644)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER (https://dejure.org/2012,4644)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12. März 2012 - L 7 AS 985/11 B ER (https://dejure.org/2012,4644)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • SG Hildesheim, 22.12.2009 - S 26 AS 2257/09

    Zusicherung des Grundsicherungsträgers für die Aufwendung einer neuen Unterkunft

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Der Begriff der Erforderlichkeit ist jedoch nicht mit dem der Unumgänglichkeit gleichzusetzen (SG Hildesheim, Beschluss vom 22.12.2009 - S 26 AS 2257/09 ER, zitiert nach Juris, Rdnr. 25).

    Hierfür sprechen auch die in der amtlichen Begründung zur Neuregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II (BT-Drucks. 16/1410 S. 23) genannten Beispiele eines erforderlichen Umzugs: Umzug zur Eingliederung in Arbeit, aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 22.12.2009, a.a.O., RdNr. 20; SG Dortmund, Urteil vom 04.10.2010 - S 31 AS 317/08, zitiert nach Juris, RdNr. 18).

    Ansonsten hätten es die Hilfebedürftigen mit ihrer Kündigung in der Hand, einen der gesetzgeberischen Zielsetzung widersprechenden Wohnungswechsel zu erzwingen (SG Hildesheim, Beschluss vom 22.12.2009 - S 26 AS 2257/09 ER, zitiert nach Juris, RdNr. 31).

  • LSG Sachsen, 04.03.2011 - L 7 AS 753/10

    Hartz IV: Keine zwei Kinderzimmer für zwei Kinder im Vorschulalter

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Das Erfordernis, die vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II einzuholen, ist lediglich eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, stellt also keine Anspruchsvoraussetzung dar (BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R, zitiert nach Juris, RdNrn. 17, 18; BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R, zitiert nach Juris, RdNr. 27; SächsLSG, Beschluss vom 04.03.2011 - L 7 AS 753/10 B ER).

    Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (SächsLSG, Beschluss vom 04.03.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2009 - L 2 AS 4587/09, zitiert nach Juris, RdNr. 43; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2009 - L 29 AS 1196/09 B ER, zitiert nach Juris, RdNr. 29).

    Der Senat muss vorliegend keine Entscheidung darüber treffen, ob die Antragstellerinnen zu 2) und 3) Anspruch auf jeweils ein eigenes Kinderzimmer haben, weil ihnen ein solches in der derzeitigen Wohnung zur Verfügung steht (vgl. zur bisherigen Rechtsprechung des Senats: SächsLSG, Beschluss vom 04.03.2011, a.a.O.).

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Das Erfordernis, die vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II einzuholen, ist lediglich eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, stellt also keine Anspruchsvoraussetzung dar (BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R, zitiert nach Juris, RdNrn. 17, 18; BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R, zitiert nach Juris, RdNr. 27; SächsLSG, Beschluss vom 04.03.2011 - L 7 AS 753/10 B ER).

    § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II kommt nach der Rechtsprechung des BSG jedoch die Funktion zu, vor einem Umzug zu klären, ob die höheren Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden (BSG, Urteil vom 30.08.2010, a.a.O., RdNr. 17).

    Die Regelung dient dem Schutz der Hilfebedürftigen vor den weitreichenden Konsequenzen des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II, die in der nur gekürzten Übernahme der tatsächlichen angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ohne Übergangsfrist bestehen (BSG, Urteil vom 30.08.2010, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2009 - L 2 AS 4587/09
    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (SächsLSG, Beschluss vom 04.03.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2009 - L 2 AS 4587/09, zitiert nach Juris, RdNr. 43; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2009 - L 29 AS 1196/09 B ER, zitiert nach Juris, RdNr. 29).

    Mehr oder minder nachvollziehbare Gründe unterhalb der Erforderlichkeitsschwelle rechtfertigen jedoch auch geringfügige Mehrkosten nicht (Berlit in LPK-SGB 11, 3. Aufl., § 22 RdNr. 49; z. B. Umzug in eine Wohnung mit Aufzug mit Kleinkind, das noch nicht laufen kann, bei bestehenden Rückenschmerzen der Mutter: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2009 - L 2 AS 4587/09, zitiert nach Juris, RdNrn. 44 ff).

  • SG Dresden, 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09

    Arbeitslosengeld II-Empfängerin erhält nach Abriss ihrer früheren Wohnung volle

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Von der Rechtsprechung sind u. a. eine ungünstige Wohnflächenaufteilung bei bevorstehender Geburt eines Kindes, die bevorstehende Geburt eines weiteren Kindes bei Unzumutbarkeit der Wohnungssuche kurz nach der Geburt, eine Summierung unterwertiger Wohnverhältnisse (schlechte sanitäre Verhältnisse und Ofenheizung bei älterem, gesundheitlich angeschlagenen Leistungsbezieher; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in einer Wohngemeinschaft) und der Rückbau der bisherigen Wohnung als Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs angesehen worden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08, zitiert nach Juris; SG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09, zitiert nach Juris, RdNr. 24).
  • SG Dortmund, 04.10.2010 - S 31 AS 317/08

    Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Hierfür sprechen auch die in der amtlichen Begründung zur Neuregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II (BT-Drucks. 16/1410 S. 23) genannten Beispiele eines erforderlichen Umzugs: Umzug zur Eingliederung in Arbeit, aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 22.12.2009, a.a.O., RdNr. 20; SG Dortmund, Urteil vom 04.10.2010 - S 31 AS 317/08, zitiert nach Juris, RdNr. 18).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unzumutbare Wohnverhältnisse -

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Bei anderer Sichtweise würde der Zweck der Vorschrift verfehlt, die Ausschöpfung der örtlichen Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in eine Wohnung mit höheren, jedoch noch angemessenen Kosten zu verhindern (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER, zitiert nach Juris, RdNr. 36; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2009 - L 8 AS 87/08, zitiert nach Juris, RdNrn. 32, 36).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2009 - L 29 AS 1196/09

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Kosten der Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (SächsLSG, Beschluss vom 04.03.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2009 - L 2 AS 4587/09, zitiert nach Juris, RdNr. 43; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2009 - L 29 AS 1196/09 B ER, zitiert nach Juris, RdNr. 29).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2009 - L 8 AS 87/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zusicherung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Bei anderer Sichtweise würde der Zweck der Vorschrift verfehlt, die Ausschöpfung der örtlichen Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in eine Wohnung mit höheren, jedoch noch angemessenen Kosten zu verhindern (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER, zitiert nach Juris, RdNr. 36; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2009 - L 8 AS 87/08, zitiert nach Juris, RdNrn. 32, 36).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kann ein Rechtsstreit - auch durch Ausübung des Dispositionsrechts der Beteiligten - nicht auf einzelne Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm begrenzt werden (u. a. BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R, zitiert nach Juris, RdNr. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - nicht erforderlicher Umzug -

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14

    Barrierefreie Zugänglichmachung von Bescheiden - Einkommen; einmaliger Bedarf;

    Denn die Unmöglichkeit des Verbleibs in der bisherigen Wohnung infolge vermieterseitiger Kündigung stellt einen zwingender Grund für einen Wohnungswechsel dar (vgl. Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 35 RdNr. 15; Grube in: ders./Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 35 RdNr. 68; Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Aufl., § 35 RdNr. 93), während die Eigenkündigung durch den Hilfebedürftigen für sich allein die Umzugsnotwendigkeit nicht rechtfertigt (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER - juris RdNr. 27; Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER - juris RdNr. 41).
  • SG Dresden, 02.06.2014 - S 7 AS 510/12

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung nach nicht

    Ein Umzug ist dann erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. Sächsischen Landessozialgericht, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 ER, Rn. 7, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2009 - L 2 AS 4587/09, Rn. 43, juris; Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.10.2008 - L 8 B 299/08. Rn. 7, juris).

    Selbst die bloße, auch erhebliche Unterschreitung der maßgeblichen Wohnflächenhöchstwerte würde daher allein einen Umzug regelmäßig noch nicht erforderlich machen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER, Rn. 36, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER, Rn. 24, juris).

    Zunächst sei hierbei auf die Entscheidungen des Sächsischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 04.03.2011 - L 7 AS 753/10 B ER, Rn. 23, 24, juris; Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER, Rn. 23, juris, Urteil vom 21.06.2012 - L 3 AS 828/11, Rn. 32, juris sowie Beschluss vom 05.04.2012 - L 7 AS 425/11 B ER, Rn. 28, juris, verwiesen.

  • LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Ein Umzug ist im weiteren Sinne auch erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. Sächsisches LSG (SächsLSG), Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER, juris, RdNr. 25, m.w.N.).

    Ansonsten hätten es die Hilfebedürftigen mit ihrer Kündigung in der Hand, einen der gesetzgeberischen Zielsetzung widersprechenden Wohnungswechsel zu erzwingen (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 12.03.2012 a.a.O., RdNr. 27, m.w.N.).

  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - L 7 AS 315/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Den Leistungsberechtigten steht jedoch auch bei fehlender Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II dem Grunde nach ein Anspruch auf Übernahme der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu (SächsLSG, Beschluss vom 05.04.2012, a.a.O.; SächsLSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER).
  • LSG Sachsen, 23.01.2014 - L 7 AS 1826/13

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Unterkunft; schlüssiges Konzept; Stadt

    Den Leistungsberechtigten steht jedoch auch bei fehlender Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II dem Grunde nach ein Anspruch auf Übernahme der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu (SächsLSG, a.a.O.; SächsLSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER).
  • LSG Sachsen, 05.04.2012 - L 7 AS 425/11
    Den Leistungsberechtigten steht jedoch auch bei fehlender Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II dem Grunde nach ein Anspruch auf Übernahme der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu (SächsLSG, a.a.O.; SächsLSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER).
  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - 7 AS 315/12

    Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über die bisherige Wohnung;

    Den Leistungsberechtigten steht jedoch auch bei fehlender Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II dem Grunde nach ein Anspruch auf Übernahme der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu (SächsLSG, Beschluss vom 05.04.2012, aaO.; SächsLSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER).
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