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   LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B   

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https://dejure.org/2005,6769
LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B (https://dejure.org/2005,6769)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B (https://dejure.org/2005,6769)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B (https://dejure.org/2005,6769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen; Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts des Antragsstellers; Beschränkung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1; SGG § 86 b Abs. 1
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch, freiwillige Ausreise, Serbien und Montenegro, Kosovo, Roma, Märzunruhen, Erlasslage, Abschiebungsstopp, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AsylbLG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 1
    Rechtsmissbrauch iS des § 2 Abs. 1 AsylbLG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Münster, 08.06.2004 - 5 K 1744/01

    Wegen der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise nur Leistungen nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Insofern ist die Lage dort anders und ungünstiger als noch 2000 und 2001 (vgl. dazu VG Sigmaringen Urteil vom 24. Januar 2005 - 5 K 2193/04 (juris) und VG Münster Urteil vom 8. Juni 2004 5 K 1744/01 (juris)).
  • VG Sigmaringen, 24.01.2005 - 5 K 2193/04

    Freiwillige Ausreise von Ashkali aus dem Kosovo in 2001/2002

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Insofern ist die Lage dort anders und ungünstiger als noch 2000 und 2001 (vgl. dazu VG Sigmaringen Urteil vom 24. Januar 2005 - 5 K 2193/04 (juris) und VG Münster Urteil vom 8. Juni 2004 5 K 1744/01 (juris)).
  • SG Braunschweig, 25.01.2005 - S 20 AY 2/05

    36 Monate; Abschiebehindernis; Abschiebemaßnahme; Abschiebung; Ashkali;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass eine zumutbare Ausreisemöglichkeit besteht (so zu Recht SG Braunschweig, Beschluss vom 25. Januar 2005 - S 20 AY 2/05 ER - InfAuslR 2005, 159).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.); Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnr. 58; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 95, 99 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B -, 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B (jeweils m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung); Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. Rdnrn. 165 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.); Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnr. 58; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 95, 99 ff.).
  • SG Würzburg, 25.02.2005 - S 15 AY 2/05
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Hat einerseits das SG Hannover in einem Beschluss vom 25. April 2005 entschieden, dass Rechtsmissbrauch ein vorwerfbares Verhalten des Ausländers voraussetze, das über die bloße Aufenthaltsverlängerung hinausgeht (S 51 AY 42/05 ER; in diesem Sinn auch SG Hildesheim Beschluss vom 23. Mai 2005 - S 34 AY 8/05 ER), hält das SG Würzburg Rechtsmissbrauch bereits dann für gegeben, wenn jemand nicht ausreist, obwohl er zumutbar hätte ausreisen können; ein zusätzliches vorwerfbares Verhalten sei nicht notwendig (Beschluss vom 25. Mai 2005 - S 15 AY 2/05 ER).
  • SG Hildesheim, 25.05.2005 - S 34 AY 8/05

    Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbewLG) bei einem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Hat einerseits das SG Hannover in einem Beschluss vom 25. April 2005 entschieden, dass Rechtsmissbrauch ein vorwerfbares Verhalten des Ausländers voraussetze, das über die bloße Aufenthaltsverlängerung hinausgeht (S 51 AY 42/05 ER; in diesem Sinn auch SG Hildesheim Beschluss vom 23. Mai 2005 - S 34 AY 8/05 ER), hält das SG Würzburg Rechtsmissbrauch bereits dann für gegeben, wenn jemand nicht ausreist, obwohl er zumutbar hätte ausreisen können; ein zusätzliches vorwerfbares Verhalten sei nicht notwendig (Beschluss vom 25. Mai 2005 - S 15 AY 2/05 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B -, 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B (jeweils m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung); Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. Rdnrn. 165 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.); Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnr. 58; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 95, 99 ff.).
  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

  • SG Hannover, 25.04.2005 - S 51 AY 42/05

    Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), 36-Monats-Frist, Rechtsmissbrauch,

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 4504/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Die Kläger verweisen darauf, dass ein bloßes Nichtausreisen nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg allenfalls dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne, wenn einer freiwilligen Ausreise keine nachvollziehbaren und/oder gewichtigen Gründe entgegenstünden (unter Hinweis auf Senatsbeschluss vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - ).

    Im Zeitraum des Ablaufs der Wartezeit von 36 Monaten war den Klägern die Ausreise jedoch schon wegen der Lage im Kosovo nicht zumutbar, so dass sie insoweit nicht rechtsmissbräuchlich handelten (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - ).

    Denn insgesamt hat sich die allgemeine Sicherheitslage im Kosovo seit März 2005 verbessert (UNHCR-Position von Juni 2006), nachdem aufgrund der pogromartigen Ausschreitungen der albanischen Bevölkerungsmehrheit gegen die Roma im März 2004 die Lage vorübergehend deutlich ungünstiger war (vgl. UNHCR-Position vom 30. März 2004; Senatsbeschluss vom 15. November 2005, a.a.O.).Unzumutbar ist die Ausreise indes nicht erst bei zielstaatsbezogenen Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben, also bei Abschiebungsverboten im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG, sondern auch bei weniger gewichtigen Gründen (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07

    Asylbewerberleistung - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Sozialhilfe

    Ein bloßes Nichtausreisen könne nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg allenfalls dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn einer freiwilligen Ausreise keine nachvollziehbaren und/oder gewichtigen Gründe entgegenstünden (unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33).

    Zwar geht der Senat grundsätzlich davon aus, dass bei einem glaubhaft gemachten Anspruch auf Gewährung (höherer) Leistungen regelmäßig auch ein Anordnungsgrund besteht, so dass im Anwendungsbereich des AsylbLG dem Hilfebedürftigen im Regelfall nicht zuzumuten ist, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit den im Vergleich zu den Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG spürbar abgesenkten Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) auskommen zu müssen (Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33; a.A. wohl Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - L 11 B 212/05 AY ER - FEVS 57, 106).

    Das Verhalten eines (ehemaligen) Asylbewerbers ist rechtsmissbräuchlich, wenn es erkennbar der Verfahrensverzögerung und somit der Verlängerung der Dauer des Aufenthalts dient, ohne durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt zu sein (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 -, bislang nur als Medieninformation Nr. 4/07 vorliegend; so auch Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - a.a.O.).

  • SG Ulm, 22.02.2006 - S 3 AY 158/06

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass eine zumutbare Ausreisemöglichkeit besteht (SG Braunschweig, Beschluss vom 25. Januar 2005 - S 20 AY 2/05 ER - InfAuslR 2005, 159; LSG Baden-Württemberg Beschluss v. 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B).

    Es kommt mit anderen Worten darauf an, ob das derzeitige Verbleiben des Antragstellers im Bundesgebiet als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann (ebenso LSG Baden-Württemberg Beschluss v. 15.11.2005, Az. L 7 AY 4413/05 ER-B).

    Es ist dem Antragsteller auch unter dem Gesichtspunkt, dass er seit Jahren nur Leistungen nach § 3 AsylbLG erhält und auch bei Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe ein Nachholbedarf entstanden ist (zu diesem Gesichtspunkt: LSG Baden-Württemberg Beschluss v. 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B), nicht zumutbar, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten und weiter auf ein Existenzminimum unter dem Niveau des § 1 Satz 1 SGB XII verwiesen zu werden.

  • SG Karlsruhe, 07.04.2006 - S 4 AY 5256/05

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Sie verweisen auf den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg 15. November 2005 (L 7 AY 4413/05 ER-B).

    Mithin liegt in dem Unterlassen der Ausreise ein Rechtsverstoß, der jedenfalls auch als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, wenn einer freiwilligen Ausreise keine nachvollziehbaren und/oder gewichtigen Gründe entgegenstehen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B).

  • LSG Hessen, 30.10.2006 - L 9 AY 7/06

    Rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer;

    In der Rechtsprechung wird insoweit die Auffassung vertreten, dass die Weigerung freiwillig auszureisen zwar die Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet beeinflusse, dies jedoch nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise geschehe (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2005 - L 7 AY 51/05 - s.o.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2006 - L 8 B 27/06

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren),

    So liegt es nahe, dass nach mehr als drei Jahren des Bezugs von Leistungen nach § 3 AyslbLG, auch bei Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe, ein Nachholbedarf entstanden ist (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B).

    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, dass allein eine fehlende freiwillige Ausreise unter (bloßer) Ausnutzung einer bestehenden Rechtsposition der Duldung nicht ausreicht, um Rechtsmissbräuchlichkeit zu begründen (Beschl. v. 26.7.2006 - L 8 B 8/06 AY ER; so auch LSG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2006 - L 4 B 84/06 ER AY; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 7.3.2006 - L 8 B 13/05 AY ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.05.2006 - L 20 B 14/06 AY ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 20.12.2005 - L 7 AY 51/05; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - L 20 B 14/06

    Sozialhilfe

    Zur Begründung ist auf den aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/7387, Seite 112) zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers zu verweisen, dass die Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes bzw. des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) und damit die Gewährung deutlich höherer Leistungen nach Erhalt von Leistungen gemäß § 3 AsylbLG über 36 Monate der Regelfall sein soll (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B: "Die Antragsteller haben nunmehr über drei Jahre nur Sachleistungen nach § 3 AyslbLG und einen geringfügigen Bar-Betrag erhalten. Es liegt auf der Hand, dass in dieser Zeit auch bei Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe ein Nachholbedarf entstanden ist. Es ist ihnen nicht zumutbar, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten und weiter auf ein Existenzminimum unter dem Niveau des § 1 S. 1 SGB XII verwiesen zu werden.").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - L 20 B 9/06

    Sozialhilfe

    Zur Begründung ist auf den in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/7387, Seite 112) zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers zu verweisen, dass die Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes bzw. des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) und damit die Gewährung deutlich höherer Leistungen nach Erhalt von Leistungen gemäß § 3 AsylbLG über 36 Monate der Regelfall sein soll (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2005, Az.: L 7 AY 4413/05 ER-B: "Die Antragsteller haben nunmehr über drei Jahre nur Sachleistungen nach § 3 AyslbLG und einen geringfügigen Bar-Betrag erhalten. Es liegt auf der Hand, dass in dieser Zeit auch bei Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe ein Nachholbedarf entstanden ist. Es ist ihnen nicht zumutbar, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten und weiter auf ein Existenzminimum unter dem Niveau des § 1 S. 1 SGB XII verwiesen zu werden.").
  • SG Hildesheim, 13.07.2006 - S 34 AY 12/06

    Geltendmachung von Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz

    Weiterhin wird auch auf den Beschluss des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 15.11.2005 (Az.: L 7 AY 4413/05 ER - B) verwiesen.
  • SG Osnabrück, 30.07.2007 - S 16 AY 12/07
    Des weiteren verwiesen die Antragsteller darauf, dass nach der Rechtsprechung ein Rechtsmissbrauch nur eindeutig wäre, wenn eine klare Handlungspflicht bestehe (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2005, Az.:: L 7 AY 4413/05 ER-B), und ein solcher dann nicht dann angenommen werde könne, wenn nur der bestehenden Ausrei-sepflicht nicht nachgekommen werde (LSG Sachsen, Beschluss vom 08.02.2006, Az.: LBB 179/05 AY ER).
  • SG Osnabrück, 25.07.2007 - S 16 AY 3/07
  • SG Hildesheim, 23.11.2006 - S 34 AY 30/06
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