Rechtsprechung
   LSG Bayern, 09.11.2007 - L 7 B 748/07 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28286
LSG Bayern, 09.11.2007 - L 7 B 748/07 AS ER (https://dejure.org/2007,28286)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.11.2007 - L 7 B 748/07 AS ER (https://dejure.org/2007,28286)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. November 2007 - L 7 B 748/07 AS ER (https://dejure.org/2007,28286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,28286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei Kürzung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Absenkung von Leistungen des Arbeitslosengeldes II wegen Verweigerung des Abschlusses einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 118/05

    Sanktionierung der Weigerung des Arbeitslosen zum Abschluss einer

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2007 - L 7 B 748/07
    Zwar hat der Senat im Urteil vom 17. März 2006 - L 7 AS 118/05 - die Auffassung vertreten, eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a SGB II verstoße nicht gegen die Verfassung.

    Eine Eingliederungsvereinbarung verkörpert ohne Zweifel ein effizientes Instrument, um den erwerbsfähigen Hilfesuchenden besser in den Eingliederungspro-zess einbeziehen zu können (vgl. Urteil des Senats vom 17. März 2006 - L 7 AS 118/05; vgl. auch Lang, Die Eingliederungsvereinbarung zwischen Autonomie und Bevormundung, NZS 2006, S. 176 (176 f., 182)).

    Im Urteil vom 17. März 2006 - L 7 AS 118/05 - hat der Senat diese positive verfassungsrechtliche Einschätzung auch auf die Absenkungsregelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB II erstreckt.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2007 - L 7 B 748/07
    Dafür spricht weiter, dass das Rechtsgut, um das der Streit kreist, von sehr hoher Wertigkeit und Sensibilität ist; es geht immerhin um das grundrechtlich verfasste Recht auf ein menschenwürdiges Dasein (vgl. BVerfG NVwZ 2005, S. 927 (928)).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2007 - L 13 AS 4160/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2007 - L 7 B 748/07
    Auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat sich im Beschluss vom 22. Januar 2007 - L 13 AS 4160/06 ER-B - skeptisch gezeigt.
  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 199/05

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen verschiedene Vorschriften des

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2007 - L 7 B 748/07
    Auch wenn der Senat somit bereits Position bezogen hat, darf man sich dem Umstand nicht verschließen, dass insoweit eine Gegenmeinung existiert, deren Argumente durchaus von Gewicht sind: So hat es das Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 199/05 - offenkundig als problematisch angesehen, ob bei der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, die Geldleistungen gekürzt werden dürfen oder ob es ausreicht, an Stelle der Vereinbarung einen Verwaltungsakt zu erlassen (darauf ohne eigene Stellungnahme Bezug nehmend Adolph in: Linhart/ders., SGB II, SGB XII und AsylbLG, § 31 SGB II RdNr. 23 ).
  • SG Neuruppin, 15.11.2010 - S 18 AS 1569/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit eines Absenkungsbescheides -

    Auch ist die Vorschrift als Sanktionsnorm, die für Hilfsbedürftige gravierende finanzielle Folgen hat, eng am Wortlaut der Regelung orientiert auszulegen (siehe dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 08.07.2009 - L 19 B 140/09 AS ER; LSG Hessen, Beschluss v. 09.02.2007 - L 7 AS 288/06 ER; LSG Bayern, Beschluss v. 09.11.2007 - L 7 B 748/07 AS; Rixen in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 31 Rz. 13a; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB II, § 31 Rz. 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 19 B 140/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Eine ungewollte Regelungslücke des Gesetzgebers ist nicht erkennbar (LSG NW, Beschluss vom 26.09.2008, - L 19 B 162/08 AS ER - LSG Hessen, Beschluss vom 09.02.2007 - L 7 AS 288/06 ER - Rixen in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 31 Rdz.13a; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB II, § 31 Rdz. 34; siehe auch LSG Bayern, Beschluss vom 09.11.2007 - L 7 B 748/07 AS - a. A. LSG NW, Beschluss vom 06.02.2008, - L 7 B 18/08 AS ER - ohne nähere Begründung).
  • LSG Bayern, 28.01.2013 - L 7 AS 431/12

    Eine Sanktion durfte nach der früheren Rechtslage aufgrund eines

    Die Entscheidung des Sozialgerichts weiche von mehreren Entscheidungen des Bayer. Landessozialgerichts ab (insbesondere L 11 AS 298/10 NZB, L 7 B 748/07 AS ER), wo entschieden worden sei, dass bei Verstößen gegen Eingliederungsverwaltungsakte, die eine Eingliederungsvereinbarung ersetzen, die Sanktionsregeln des SGB II bis 31.03.2011 nicht anwendbar gewesen seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht