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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15 NZB   

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https://dejure.org/2016,30385
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15 NZB (https://dejure.org/2016,30385)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.08.2016 - L 7 BK 15/15 NZB (https://dejure.org/2016,30385)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. August 2016 - L 7 BK 15/15 NZB (https://dejure.org/2016,30385)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15
    aa) § 48 SGB X regelt die Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung in den Fällen, in denen nach deren Erlass in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eintritt (vgl. BSG, Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - und BSG, Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 59/12 R -).
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 KG 2/11 R

    Kinderzuschlag - Bewilligung vor Abschluss aller Ermittlungen zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15
    Eine vorläufige Entscheidung ist aber die rechtmäßige Verfahrensweise, wenn zur endgültigen Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs entweder weitere Ermittlungen erforderlich sind oder die Entscheidung von noch nicht feststehenden zukünftigen Ereignissen im Bewilligungszeitraum abhängt, z. B. von der genauen Höhe von monatlich schwankendem Einkommen, und gleichwohl ein starkes öffentliches Interesse besteht, die Leistungen - sei es nur vorläufig unter Zahlungsvorbehalt - laufend zu bewilligen (BSG, Urteil vom 02.11.2012 - B 4 KG 2/11 R -, vgl. auch die Spezialvorschrift: § 328 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15
    a) Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Berufungsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15
    Wird bei einkommensabhängigen Leistungen trotz schwankenden Einkommens ein endgültiger statt eines vorläufigen Bescheides erlassen, kommt als Rechtsgrundlage für die Aufhebung des Bewilligungsbescheides wegen nachträglich zusätzlich erzielten Einkommens § 45 SGB X in Betracht (BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R -).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15
    bb) Werden Leistungen nur vorläufig bewilligt, ist die Behörde nach Wegfall dieser Voraussetzungen zu einer abschließenden Entscheidung befugt, nicht aber zu einer Aufhebung der Leistungsbewilligung nach §§ 45, 48 SGB X (BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R -).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15
    Dagegen erfasst § 45 SGB X begünstigende Verwaltungsakte, die von Anfang an rechtswidrig waren, wobei sich die Anwendbarkeit beider Regelungen nach den objektiven Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des aufzuhebenden Verwaltungsaktes abgrenzt (BSG, Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R -).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15
    aa) § 48 SGB X regelt die Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung in den Fällen, in denen nach deren Erlass in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eintritt (vgl. BSG, Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - und BSG, Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 59/12 R -).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 7 BK 15/15
    a) Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Berufungsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16).
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