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   LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 BK 5/12   

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https://dejure.org/2013,2103
LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 BK 5/12 (https://dejure.org/2013,2103)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.01.2013 - L 7 BK 5/12 (https://dejure.org/2013,2103)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - L 7 BK 5/12 (https://dejure.org/2013,2103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (1996) in einer temporären Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 432
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 BK 5/12
    Es sei der Rechtsprechung des BSG zur temporären Bedarfsgemeinschaft im Urteil vom 02.07.2009, Az. B 14 AS 54/08 R, zu folgen.

    Dabei komme es auf die tatsächlichen Verhältnisse an, konkret darauf, ob bei der Pflege und Erziehung keine andere Person in erheblichem Umfang mitwirke, insbesondere, ob der hilfebedürftige Elternteil auch in dem Zeitraum, den das Kind außerhalb seines Haushalts verbringt, nicht erkennbar entlastet werde (BSG, Urteil vom 02.07.2009, Az. B 14 AS 54/08 R, Rn. 15).

    27 Die Rechtsprechung des BSG zur temporären Bedarfsgemeinschaft im Bereich des SGB II (Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R und Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 75/08 R) ist auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG zu übertragen.

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R

    Berechnung des Kinderzuschlages gem § 6a BKGG - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 BK 5/12
    Wird Kinderzuschlag ohne zeitliche Begrenzung abgelehnt und ergeht zwischenzeitlich kein neuer Ablehnungsbescheid, erstreckt sich der Streitgegenstand auf die Zeit bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BSG Urteil vom 14.03.2012, B 14 KG 1/11 R, Rn. 13).

    29 Bezüglich der Unterkunftskosten ist darauf hinzuweisen, dass das BSG im Urteil vom 14.03.2012, Az. B 14 KG 1/11 R (dort Rn. 14, 22 ff) klargestellt hat, dass bei der Berechnung des Kinderzuschlags immer von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung auszugehen ist.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 BK 5/12
    27 Die Rechtsprechung des BSG zur temporären Bedarfsgemeinschaft im Bereich des SGB II (Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R und Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 75/08 R) ist auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG zu übertragen.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 BK 5/12
    27 Die Rechtsprechung des BSG zur temporären Bedarfsgemeinschaft im Bereich des SGB II (Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R und Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 75/08 R) ist auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG zu übertragen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2017 - L 15 BK 12/13
    Diese setze sich aus dem elterlichen Bedarf, dem prozentualen elterlichen Anteil an den Unterkunftskosten entsprechend dem jeweiligen Existenzminimumbericht der Bundesregierung sowie dem höchstmöglichen Kinderzuschlag zusammen, wobei nach zutreffender Auffassung (Hinweis auf Bayer. Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 21. Januar 2013, - L 7 BK 5/12) auch die temporäre Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zu berücksichtigen sei.

    Auch der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts in dessen Urteil vom 21. Januar 2013 (Az. L 7 BK 5/12) an, nach der auch für die Prüfung der einkommens- und bedarfsbezogenen Voraussetzungen des Kinderzuschlags die Rechtsprechung des BSG zu den Folgen einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen ist, indem ein nur zeitanteilig im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebendes Kind mit diesem Zeitanteil als Haushaltsmitglied zu berücksichtigen ist.

  • LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 BK 8/13

    Kein gemeinsamer Leistungsbezug von Kinderzuschlag durch mehrere Personen;

    Auch bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. Januar 2006 - B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 ff. = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 = juris, jeweils Rdnr. 27 ff.) kommt die Gewährung eines Kinderzuschlags grundsätzlich dann in Betracht, wenn ein Kind annähernd gleichwertig in mehreren Haushalten aufgenommen ist (vgl. auch Bay. LSG, Urteil vom 21. Januar 2013 - L 7 BK 5/12 - NZS 2013, 432 f. = juris Rdnr. 22, 27; Kühl, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [4. Aufl., 2015], § 6a BKGG Rdnr. 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
    Ein wesentlicher Bedeutungsunterschied ist den Formulierungen "im Haushalt lebende Kinder" in § 6a BKGG und "dem Haushalt angehörende Kinder" in § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht zu entnehmen (Bayerisches LSG, Urteil v. 21. Januar 2013 - L 7 BK 5/12 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2017 - L 15 BK 3/13
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts in dessen Urteil vom 21. Januar 2013 (Az. L 7 BK 5/12) an, nach der auch in für die Prüfung der Einkommens- und bedarfsbezogenen Voraussetzungen des Kinderzuschlags die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Folgen einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen ist, indem ein nur zeitanteilig im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebendes Kind mit diesem Zeitanteil als Haushaltsmitglied zu berücksichtigen ist.
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