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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,27095
LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11 B ER (https://dejure.org/2011,27095)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.12.2011 - L 7 KA 153/11 B ER (https://dejure.org/2011,27095)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - L 7 KA 153/11 B ER (https://dejure.org/2011,27095)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 86b Abs 2 SGG, § 95 Abs 1 S 2 SGB 5, § 95 Abs 1a SGB 5, § 95 Abs 2 S 3 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - vorläufiger Rechtsschutz in Zulassungssachen - keine Anstellung eines Arztes in einem MVZ bei Tätigkeit in einem anderen MVZ - Vertrauensschutz auf Anwendung außer Kraft getretenen Rechts - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 95 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 2 SGB 5, § 96 Abs 4 SGB 5, § 97 Abs 4 SGB 5, § 36 ZO-Ärzte, § 37 TV-Ärzte
    Vorläufiger Rechtsschutz in Zulassungssachen - Zulassung eines MVZ - Genehmigung der Anstellung eines Arztes - Vertrauensschutz auf Anwendung außer Kraft getretenen Rechts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Zulassungssachen zur vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit der Anstellung eines Arztes in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) bei Tätigkeit in einem anderen MVZ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz in Zulassungssachen zur vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit der Anstellung eines Arztes in einem Medizinischen Versorgungszentrum bei Tätigkeit in einem anderen MVZ

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 10 B 15/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11
    Weder das Recht zur Anrufung des Berufungsausschusses noch die damit zwingend verbundene aufschiebende Wirkung dürfen durch Entscheidungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Sozialgerichte überspielt werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Oktober 2006, L 10 B 15/06 KA ER, zitiert nach juris).

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassungsausschüsse darf deshalb nicht schlechthin ausgeschossen werden (vgl. zum Streitstand insbesondere LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18. November 2003, L 11 B 47/03 KA ER, vom 4. September 2002, L 10 B 2/02 KA ER, vom 25. Oktober 2006, L 10 B 15/06 KA ER, sowie vom 12. Mai 2010, L 11 KA 9/10 B ER m.w.N. einerseits und SG Marburg, Beschluss vom 28. November 2007, S 12 KA 457/07 ER, sowie LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 2005, L 3 KA 92/05 ER andererseits, alle zitiert nach juris), weil Zulassungsbewerber ansonsten rechtswidrigen und sogar willkürlichen Verzögerungen einer Entscheidung über ihre Zulassungsanträge ausgesetzt sein könnten, ohne sich hiergegen zur Wehr setzen zu können.

  • SG Marburg, 28.11.2007 - S 12 KA 457/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassungsausschüsse darf deshalb nicht schlechthin ausgeschossen werden (vgl. zum Streitstand insbesondere LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18. November 2003, L 11 B 47/03 KA ER, vom 4. September 2002, L 10 B 2/02 KA ER, vom 25. Oktober 2006, L 10 B 15/06 KA ER, sowie vom 12. Mai 2010, L 11 KA 9/10 B ER m.w.N. einerseits und SG Marburg, Beschluss vom 28. November 2007, S 12 KA 457/07 ER, sowie LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 2005, L 3 KA 92/05 ER andererseits, alle zitiert nach juris), weil Zulassungsbewerber ansonsten rechtswidrigen und sogar willkürlichen Verzögerungen einer Entscheidung über ihre Zulassungsanträge ausgesetzt sein könnten, ohne sich hiergegen zur Wehr setzen zu können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 10 B 2/02

    Zulässigkeit der Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes in Zulassungssachen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassungsausschüsse darf deshalb nicht schlechthin ausgeschossen werden (vgl. zum Streitstand insbesondere LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18. November 2003, L 11 B 47/03 KA ER, vom 4. September 2002, L 10 B 2/02 KA ER, vom 25. Oktober 2006, L 10 B 15/06 KA ER, sowie vom 12. Mai 2010, L 11 KA 9/10 B ER m.w.N. einerseits und SG Marburg, Beschluss vom 28. November 2007, S 12 KA 457/07 ER, sowie LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 2005, L 3 KA 92/05 ER andererseits, alle zitiert nach juris), weil Zulassungsbewerber ansonsten rechtswidrigen und sogar willkürlichen Verzögerungen einer Entscheidung über ihre Zulassungsanträge ausgesetzt sein könnten, ohne sich hiergegen zur Wehr setzen zu können.
  • LSG Berlin, 15.11.1995 - L 7 Ka 25/95

    Krankenversicherung; Rechtsänderungen; Vertragsarzt; Qualifikation;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11
    Jedoch dürfte es aus rechtsstaatlichen Gründen nach Artikel 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes geboten sein, einen Anspruch auf Zulassung der Antragstellerin zur vertragsärztlichen Versorgung auch dann anzunehmen, wenn die Zulassung zwar nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung in Kraft getretenen Recht nicht erteilt werden könnte, sie aber bei Inkrafttreten der neuen Vorschriften bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts im Besitz der Zulassung hätte sein müssen (in diesem Sinne im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 10. März 1961, Buchholz 350 § 25 BRAO Nr. 1, sowie vom 10. Juni 1960, Buchholz 451.28 Fahrlehrer Nr. 1, LSG Berlin, Urteil vom 15. November 1995, L 7 Ka 25/95, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2003 - L 11 B 47/03

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmeregelung bestimmte fachärztliche Leistungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassungsausschüsse darf deshalb nicht schlechthin ausgeschossen werden (vgl. zum Streitstand insbesondere LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18. November 2003, L 11 B 47/03 KA ER, vom 4. September 2002, L 10 B 2/02 KA ER, vom 25. Oktober 2006, L 10 B 15/06 KA ER, sowie vom 12. Mai 2010, L 11 KA 9/10 B ER m.w.N. einerseits und SG Marburg, Beschluss vom 28. November 2007, S 12 KA 457/07 ER, sowie LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 2005, L 3 KA 92/05 ER andererseits, alle zitiert nach juris), weil Zulassungsbewerber ansonsten rechtswidrigen und sogar willkürlichen Verzögerungen einer Entscheidung über ihre Zulassungsanträge ausgesetzt sein könnten, ohne sich hiergegen zur Wehr setzen zu können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassungsausschüsse darf deshalb nicht schlechthin ausgeschossen werden (vgl. zum Streitstand insbesondere LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18. November 2003, L 11 B 47/03 KA ER, vom 4. September 2002, L 10 B 2/02 KA ER, vom 25. Oktober 2006, L 10 B 15/06 KA ER, sowie vom 12. Mai 2010, L 11 KA 9/10 B ER m.w.N. einerseits und SG Marburg, Beschluss vom 28. November 2007, S 12 KA 457/07 ER, sowie LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 2005, L 3 KA 92/05 ER andererseits, alle zitiert nach juris), weil Zulassungsbewerber ansonsten rechtswidrigen und sogar willkürlichen Verzögerungen einer Entscheidung über ihre Zulassungsanträge ausgesetzt sein könnten, ohne sich hiergegen zur Wehr setzen zu können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2005 - L 3 KA 92/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassungsausschüsse darf deshalb nicht schlechthin ausgeschossen werden (vgl. zum Streitstand insbesondere LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18. November 2003, L 11 B 47/03 KA ER, vom 4. September 2002, L 10 B 2/02 KA ER, vom 25. Oktober 2006, L 10 B 15/06 KA ER, sowie vom 12. Mai 2010, L 11 KA 9/10 B ER m.w.N. einerseits und SG Marburg, Beschluss vom 28. November 2007, S 12 KA 457/07 ER, sowie LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 2005, L 3 KA 92/05 ER andererseits, alle zitiert nach juris), weil Zulassungsbewerber ansonsten rechtswidrigen und sogar willkürlichen Verzögerungen einer Entscheidung über ihre Zulassungsanträge ausgesetzt sein könnten, ohne sich hiergegen zur Wehr setzen zu können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Dieser Ansatz gilt umso mehr, wenn mit dem Senat die Auffassung vertreten wird, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Zulassungsausschüsse nicht möglich ist (hierzu Senat, Beschuss vom 04.09.2013 - L 11 KA 48/13 B ER - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER - Beschluss vom 18.11.2003 - L 11 B 47/03 KA ER - vertiefend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.09.2002 - L 10 B 2/02 KA ER - und vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2011- L 7 KA 153/11 B ER - m.w.N.; in diesem Sinn auch Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rdn. 23; Frehse in: Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Auflage, 2006, § 23 Rdn. 107 ff.; ders. in: Jansen, a.a.O., § 86a Rdn. 86, 101; a.A. BSG, Beschluss vom 05.06.2013 - B 6 KA 4/13 B - Pawlita in: jurisPK-SGB V, 2008, § 97 Rdn. 41).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 4567/14

    Kein Bestandsschutz für MVZ, das durch Hilfsmittelerbringer gegründet werden

    Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg habe in einem Beschluss vom 28.12.2011 (- L 7 KA 153/11 B ER -, in juris) im Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG ebenfalls auf die (günstigere) Rechtslage bei Beantragung der Zulassung abgestellt, damit die Erteilung der Zulassung (bei Entscheidungsreife des Zulassungsantrags) nicht von der Dauer des Zulassungsverfahrens abhänge.

    Der Senat kann sich damit der ebenfalls nur thesenartig postulierten und unter Vorläufigkeitsvorbehalt stehenden Auffassung zur Maßgeblichkeit der Rechtslage bei Antragstellung, die das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 28.12.2011 (- L 7 KA 153/11 B ER -, in juris) geäußert hat, nicht anschließen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    Die Beschwerde kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil nach ständiger Rechtsprechung des Senats einstweiliger Rechtsschutz in Zulassungssachen nicht schon vor der Entscheidung des Berufungsausschusses, sondern erst nach dessen Entscheidung gewährt werden kann (Senat, Beschuss vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER - Beschluss vom 04.09.2013 - L 11 KA 48/13 B ER - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER - Beschluss vom 18.11.2003 - L 11 B 47/03 KA ER - vertiefend Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - und 04.09.2002 - L 10 B 2/02 KA ER - vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2011 - L 7 KA 153/11 B ER - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2013 - L 11 KA 123/12
    Den §§ 96, 97 SGB V ist daher zu entnehmen, dass eine Verpflichtung zur Anstellungsgenehmigung frühestens mit der Begründung der Zuständigkeit des Berufungsausschusses durch seine Anrufung, jedenfalls aber nach seiner Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung durch die Sozialgerichte ausgesprochen werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2011- L 7 KA 153/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - L 11 KA 121/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Den §§ 96, 97 SGB V ist daher zu entnehmen, dass eine Verpflichtung zur Anstellungsgenehmigung frühestens mit der Begründung der Zuständigkeit des Berufungsausschusses durch seine Anrufung, jedenfalls aber nach seiner Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung durch die Sozialgerichte ausgesprochen werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2011- L 7 KA 153/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 11 KA 48/13
    Hieran hält der Senat fest (vgl. schon Beschlüsse vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -, 05.12.2012 - L 11 KA 121/12 B ER -, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER -, 18.11.2003 - L 11 B 47/03 KA ER -: so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2011- L 7 KA 153/11 B ER - m.w.N. auf Wenner, Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, 2008, § 16 Rdn. 44).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 7 KA 131/11

    Abrechnungsgenehmigung nach der Onkologie-Vereinbarung - hausärztlicher

    So liegt es hier: Das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes gebietet es, einen Anspruch der Klägerin auf Erteilung der begehrten Abrechnungsgenehmigung auch dann anzunehmen, wenn diese zwar nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung nicht erteilt werden könnte, die Klägerin aber bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts durch die Beklagte - wie hier - im Besitz der Abrechnungsgenehmigung hätte sein müssen (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Dezember 2011, L 7 KA 153/11 B ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12 [Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung], sowie Urteil des 7. Senats des LSG Berlin vom 15. November 1995, L 7 Ka 25/95, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18; jeweils im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 10. März 1961, I C 48.57, zitiert nach juris, dort Rdnr. 8;vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 5. Mai 2010, B 6 KA 2/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20, sowie Urteil vom 23. Februar 2005, B 6 KA 81/03 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13

    Verlegung des Vertragsarztsitzes - Anordnungsgrund

    Ausschließlich in einem solchen Fall können die Betroffenen vor einer Entscheidung der Zulassungsgremien vorläufigen Rechtsschutz dadurch erhalten, dass diese im Wege einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung bis zu einem von den Sozialgerichten zu bestimmenden Zeitpunkt verpflichtet werden (Beschluss des Senats vom 28. Dezember 2011, L 7 KA 153/11 B ER, zitiert nach juris); Im Übrigen ist die Verpflichtung der Zulassungsgremien zur Neubescheidung in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausgeschlossen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2012 - L 7 KA 91/11

    Streitwert in Zulassungssachen

    Ein Abstellen auf die Dauer der Wirksamkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses des Zulassungsausschusses scheidet schon deshalb aus, weil eine solche Anordnung nach der Regelungssystematik der §§ 95 - 97 Sozialgesetzbuch/Fünftes Buch (SGB V) weder durch den Zulassungsausschuss noch durch den Antragsgegner ausgesprochen werden könnte (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 28. Dezember 2011, L 7 KA 153/11 B ER, zitiert nach juris).
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