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   LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03   

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LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03 (https://dejure.org/2004,17991)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2004 - L 7 KA 4/03 (https://dejure.org/2004,17991)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2004 - L 7 KA 4/03 (https://dejure.org/2004,17991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Festsetzung einer Schadensersatzverpflichtung wegen Überschreitung der Richtgrößen ; Überprüfung der Wirtschaftlichkeit bei Überschreiten von Richtgrößen; Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung; Nichtigkeit / Verfassungswidrigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG (Rückwirkungsverbot für Strafbestimmungen) ist er nur unter strengen Voraussetzungen berechtigt, Rechtsfolgen für einen vor Verkündung der Norm liegenden Zeitpunkt eintreten zu lassen (BVerfGE 72, 200, 242, 257 [BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83]; st.Rspr.).

    Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob von echter Rückwirkung im Sinne der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts erst dann gesprochen wird, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor ihrem förmlichen In-Kraft-Treten liegt (vgl. BVerfGE 63, 343, 353 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78]; 72, 200, 242, 250), [BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83]oder ob von der weitergehenden Rechtsauffassung ausgegangen wird, wonach echte Rückwirkung bereits gegeben ist, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände zum Nachteil der Betroffenen eingreift (vgl. BVerfGE 72, 175, 196 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] ).

    Erst zu diesem Zeitpunkt wird die Rechtsnorm rechtlich existent (vgl. BVerfGE 63, 343, 353 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78]; 72, 200, 241) [BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83].

    Ab dem Tag der "endgültigen Beschlussfassung im Bundestag" müssen danach die Betroffenen mit der Rechtsänderung rechnen und können ihr Verhalten darauf einstellen (vgl. BVerfGE 72, 200, 260, 262) [BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83].

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob von echter Rückwirkung im Sinne der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts erst dann gesprochen wird, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor ihrem förmlichen In-Kraft-Treten liegt (vgl. BVerfGE 63, 343, 353 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78]; 72, 200, 242, 250), [BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83]oder ob von der weitergehenden Rechtsauffassung ausgegangen wird, wonach echte Rückwirkung bereits gegeben ist, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände zum Nachteil der Betroffenen eingreift (vgl. BVerfGE 72, 175, 196 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] ).

    Erst zu diesem Zeitpunkt wird die Rechtsnorm rechtlich existent (vgl. BVerfGE 63, 343, 353 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78]; 72, 200, 241) [BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83].

    Doch auch die von Art. 82 GG nicht erfassten Normen des geschriebenen Rechts entfalten regelmäßig erst mit ihrer ordnungsgemäßen Verkündung Wirkung, weil sie "nach deutschem Staatsrecht" erst mit der ordnungsgemäßen Verkündung existent werden (so BVerfGE 63, 343, 353) [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78].

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    § 21 SGB X führt hierzu Beweismittel an, die den Verwaltungsbehörden für die Sachverhaltsermittlung zur Verfügung stehen (vgl. BSG SozR 3- 2500 § 106 Nr. 10).

    Rechtserhebliche Umstände dürfen trotz an und für sich bestehender unmittelbarer Aufklärungsmöglichkeit daher nur dann aufgrund mittelbarer Umstände erschlossen werden, wenn die unmittelbare Feststellung mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden wäre (BSGE 62, 18, 19 ; SozR 1500 § 128 Nr. 40; SozR 3- 2500 § 106 Nr. 10).

  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 19/86

    Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelfallprüfung - Honorarkürzung

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    Rechtserhebliche Umstände dürfen trotz an und für sich bestehender unmittelbarer Aufklärungsmöglichkeit daher nur dann aufgrund mittelbarer Umstände erschlossen werden, wenn die unmittelbare Feststellung mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden wäre (BSGE 62, 18, 19 ; SozR 1500 § 128 Nr. 40; SozR 3- 2500 § 106 Nr. 10).
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    Eine unechte Rückwirkung von Normen ist unter leichteren Voraussetzungen zulässig, nämlich bereits dann, wenn das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung im Hinblick auf die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit nicht den Vorrang verdient (vgl BVerfGE 36, 73, 82 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71]; 40, 65, 75f; 75, 246, 280).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    Demgemäß erweist sich die hinlängliche Publikation von allgemeinverbindlichen, mit Außenwirkung ausgestatteten Rechtsregeln als ein für alle Normsetzungsakte geltendes "rechtsstaatliches Erfordernis" (BVerfGE 44, 322, 350 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74] zu für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen; BVerfGE 65, 283, 291 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvL 25/81] zu Bebauungsplänen).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    Gleiches gilt, wenn durch die Rückwirkung kein oder nur ein ganz unerheblicher Schaden verursacht worden ist, und schließlich dann, wenn zwingende Gründe des allgemeinen Wohls, die dem Vertrauensschutz der Rechtsunterworfenen vorgehen, die rückwirkende Inkraftsetzung der Regelung im Einzelfall legitimieren können (vgl. BVerfGE 30, 367, 387 ff; 88, 384, 404).
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    Dieser Gesichtspunkt kann jedoch bei untergesetzlichen Normen keine Anwendung finden (BSGE 71, 202, 207 f = SozR 3-4100 § 45 Nr. 3) und ist deshalb auf förmliche Gesetze beschränkt.
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    Eine unechte Rückwirkung von Normen ist unter leichteren Voraussetzungen zulässig, nämlich bereits dann, wenn das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung im Hinblick auf die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit nicht den Vorrang verdient (vgl BVerfGE 36, 73, 82 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71]; 40, 65, 75f; 75, 246, 280).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03
    Die genannte Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit Rechtsnormcharakter, ein so genannter Normsetzungsvertrag (vgl. Engelhard in Hauck, SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, Bd.2 § 84 Rdnr.158 m.w.N.) im Rang untergesetzlichen Landesrechts (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 -B 6 KA 66/00 R-, SozR 3- 2500 § 106 SGB V Nr. 53 S.289 f.), weil er gegenüber am Vertragsschluss nicht beteiligten Dritten -Ärzten (vgl. § 95 Abs. 3 S.2 SGB V) und Krankenkassen- unmittelbare rechtliche Außenwirkung entfaltet (vgl. BSGE 71, 42.45ff ; 78, 191,196).
  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 49/95

    Rechtmäßigkeit der Neubewertung kieferorthopädischer Leistungen im einheitlichen

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Wie das LSG zutreffend ausführt, steht den Prüfgremien hinsichtlich der Feststellung, ob ein Vertragsarzt das für ihn maßgebliche Richtgrößenvolumen - noch ohne Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten - um 25 % oder mehr überschritten hat, kein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl die Parallelentscheidung des LSG Berlin - L 7 KA 4/03 - vom 3. März 2004, juris).
  • LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06

    Betriebskostenabzug zur Finanzierung des von der Kassenärztlichen Vereinigung

    Das LSG Berlin habe im Urteil vom 3. März 2004 (L 7 KA 4/03) darauf hingewiesen, dass eine Regelung auch dann echte Rückwirkung entfalte, wenn diese rückwirkend in einen bereits begonnenen, fortdauernden Sachverhalt eingreife, der sich aber als einheitlich und untrennbar erweise.
  • SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06

    Wirksamkeit einer Richtgrößenvereinbarung für die Verordnung von Arzneimitteln im

    Dem entspricht es, dass alle Richtgrößen-Vereinbarungen und Prüfvereinbarungen und ihre Änderungen im KV-Blatt, dem offiziellen Organ der Beigeladenen zu 1) oder in Beilagen zu dieser Zeitschrift veröffentlicht worden sind oder veröffentlicht werden" (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 3.3.2004, Az.: L 7 KA 4/03).
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