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   LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER   

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LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER (https://dejure.org/2004,4086)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER (https://dejure.org/2004,4086)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - L 7 KA 412/03 ER (https://dejure.org/2004,4086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86a Abs 1 SGG, § 86a Abs 3 SGG, § 86b Abs 1 SGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 94 Abs 4 SGB 5
    (Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschuss - Ende der Zulassung wegen Vollendung des 68. Lebensjahres - Widerspruch und Klage haben gegen Entscheidung keine aufschiebende Wirkung - einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b Abs 2 SGG - Anwendung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit über die Vollendung des 68. Lebensjahres hinaus; Eilbedürftigkeit auf Grund mit zunehmender Dauer nach Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit eintretenden Schwundes des Patientenstamms der gesetzlich Krankenversicherten mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R

    Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Widerspruch und Klage gegen eine solche feststellende Entscheidung kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Anschluss an BSG, Urt. vom 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R - und vom 5.2.2002 - B 6 KA 22/02 R -).

    Denn die Entscheidung des Zulassungsausschusses bzw. des Antragsgegners beschränkt sich auf die kraft Gesetzes - nämlich aufgrund der in § 95 Abs. 7 SGB V in der Fassung vom 21. Dezember 1992 (a.a.O.) - eingetretene Feststellung des Endes der Zulassung des Antragstellers mit dem 30. September 2002, also mit dem Ende desjenigen Monats, in dem der Antragsteller das 68. Lebensjahr vollendet hat (vgl. insoweit BSG Urteil vom 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R = SozR 3 - 2500 § 95 Nr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 31.03.1998, a.a.O.) sowie des Bundessozialgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 25.11.1998 a.a.O.; Urteil vom 8.11.2000 - B 6 KA 55/00 R = SozR 3-2500 § 95 Nr. 26; Beschluss vom 27.06.2001 - B 6 KA 6/01 B = Juris-Dokument Nr. KSRE 085601518) ist die durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) vom 21. Dezember 1992 (a.a.O.) verbindlich gewordene Altersgrenze nämlich zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts, nämlich der Gesundheit der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten, eingeführt worden, die nach dieser Auffassung, der sich der Senat bereits angeschlossen hat (vgl. insoweit Urteile des Senats vom 31. Oktober 2001 - L 7 KA 896/00 und vom 21.11.2001 - L 7 KA 151/00), keine übermäßige und unzumutbare Belastung der Vertragsärzte ausgelöst hat, so dass die Altersgrenzenregelung in ihrer generalisierenden Form auch keine in jedem Einzelfall erforderliche individuelle Prüfung insbesondere der Leistungsfähigkeit eines Vertragsarztes voraussetzt.

    Darüber hinaus wird die Altersgrenze von der Erwägung getragen, die zur Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung vom Gesetzgeber für zwingend erforderlich gehaltene Beschränkung der Zahl der zugelassenen Vertragsärzte dürfe nicht einseitig zu Lasten der jungen an einer Zulassung interessierten Ärztegeneration verwirklicht werden (vgl. BT-Drucks. 12/3608 Seite 93; BSG, Urteil v. 25.11.1998 a.a.O., m.w.N.), so dass auch unter diesem Gesichtspunkt die in § 95 Abs. 7 SGB V getroffene Regelung mit der grundrechtlichen Gewährleistung der Berufstätigkeit in Einklang steht.

    Im Inland sind alle approbierten Ärzte von der in § 95 Abs. 7 SGB V getroffenen Regelung gleichermaßen betroffen so dass jedenfalls i n s o w e i t auch die europarechtlichen Vertragsregelungen nicht tangiert werden (vgl. zu Art. 52 EWG-Vertrag, BSG Urteil v. 25.11.1998 a.a.O.).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Auch wenn die Richtlinie 2000/78/EG bisher noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, vielmehr von der Bundesrepublik Deutschland eine Verlängerung der Umsetzungsfrist beantragt worden sei, entfalte diese Richtlinie dennoch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Hinweis auf EuGH, Urteil in der Rechtssache C 129/96 -Inter-Environnement Wallonie, NVwZ 98, S. 385 ff.) bereits ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, mithin ab Dezember 2000, rechtliche Vorwirkungen.

    Überdies müssen die Mitgliedstaaten schon während der Umsetzungszeit alles unterlassen, was geeignet ist, das in der Richtlinie vorgeschriebene Ziel in Frage zu stellen (EuGH Urteil vom 18.12.1997 in der Rechtssache C-129/96, Wallonie, a.a.O.).

    V o r dem Zeitpunkt der Umsetzung oder des Ablaufs der verlängerten Umsetzungsfrist kann sich der Antragsteller demgegenüber auf die fragliche Richtlinie nicht berufen (vgl. auch EuGH Urteil vom 18.12.1997 a.a.O.).

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 55/00 R

    Altersgrenze bei Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 31.03.1998, a.a.O.) sowie des Bundessozialgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 25.11.1998 a.a.O.; Urteil vom 8.11.2000 - B 6 KA 55/00 R = SozR 3-2500 § 95 Nr. 26; Beschluss vom 27.06.2001 - B 6 KA 6/01 B = Juris-Dokument Nr. KSRE 085601518) ist die durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) vom 21. Dezember 1992 (a.a.O.) verbindlich gewordene Altersgrenze nämlich zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts, nämlich der Gesundheit der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten, eingeführt worden, die nach dieser Auffassung, der sich der Senat bereits angeschlossen hat (vgl. insoweit Urteile des Senats vom 31. Oktober 2001 - L 7 KA 896/00 und vom 21.11.2001 - L 7 KA 151/00), keine übermäßige und unzumutbare Belastung der Vertragsärzte ausgelöst hat, so dass die Altersgrenzenregelung in ihrer generalisierenden Form auch keine in jedem Einzelfall erforderliche individuelle Prüfung insbesondere der Leistungsfähigkeit eines Vertragsarztes voraussetzt.

    Auch einer weitergehenden Übergangsregelung hinsichtlich der angeführten Altersgrenze, wie sie mit etwas über sechs Jahren durch Art. 33 § 1 GSG festgesetzt worden war, bedurfte es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil v. 8.11.2000, a.a.O.), der sich der Senat gleichfalls anschließt, ebenfalls nicht.

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Die EMRK gilt in der deutschen Rechtsordnung im Range eines Bundesgesetzes und ist bei der Interpretation des nationalen Rechts - auch der Grundrechte und der rechtsstaatlichen Garantien - zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 = NJW 2004, S. 3407, m.w.N.).

    Auf der Ebene des Verfassungsrechts dienen der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (BVerfG, Beschluss v. 14.10.2004, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit der Zulassung mit Bedingung -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Widerspruch und Klage gegen eine solche feststellende Entscheidung kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Anschluss an BSG, Urt. vom 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R - und vom 5.2.2002 - B 6 KA 22/02 R -).

    Wenn dabei die Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG Urteil vom 5.2.2003 - B 6 KA 22/02 R = SozR 4 - 2500 § 95 Nr. 2) den Zulassungsgremien die Befugnis zubilligt, solche deklaratorischen Feststellungen über das Ende der Zulassung zu treffen, geschieht dies ausschließlich zu dem Zweck, Rechtsicherheit herzustellen und für alle an der vertragsärztlichen Versorgung Beteiligten Klarheit darüber zu schaffen, ob ein Arzt noch berechtigt ist, vertragsärztlich tätig zu werden, oder ob dies nicht der Fall ist.

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Soweit die Bundesrepublik Deutschland mit der Umsetzung der "Anti-Diskriminierungs-Richtlinien" im Verzug ist, haben alle nationalen Gerichte die unmittelbare innerstaatliche Anwendung der Richtlinien zu prüfen - jedenfalls soweit öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen im Streit stehen - und in Zweifelsfällen ein Vorab-Entscheidungsersuchen nach Art. 234 EG an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu richten (Anschluss an BVerfGE 73, 339 ff., 366 ff.; E 75, 223 ff., 245 ff., E 82, 159 ff., 195 ff.); Dies gilt insbesondere auch in Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach §§ 86a und 86b SGG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03 = DVBl. 2004, S. 1411).

    In Beschwerde-Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist das Landessozialgericht als letztinstanzliches Gericht im Sinne des Art. 234 Absatz 3 EG bei Zweifeln über die Anwendbarkeit und Auslegung europäischen Rechts (hier: Anwendbarkeit einer nicht, nicht vollständig oder verspätet umgesetzten EG-Richtlinie) zur Anrufung des EuGH verpflichtet, weil sonst den Beteiligten der gesetzliche Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entzogen wird (Anschluss an BVerfGE 73, 339 ff., 366 und BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - a.a.O. -).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Allerdings könnte den in der Richtlinie 2000/78/EG enthaltenen Vorgaben auch hinsichtlich der in § 95 Abs. 7 SGB V getroffenen Regelung rechtlich zumindest insoweit Bedeutung zukommen, als die Richtlinie bereits am 2. Dezember 2000 - nämlich mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung der Richtlinie nach Art. 18 (2. Dezember 2003) zwischenzeitlich abgelaufen ist (EuGH, Urt. v. 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01, Pfeiffer u.a., NJW 2004, S. 3547 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.10.2001 - 1 BvR 1435/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beendigung der Zulassung als Vertragszahnarzt

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Überdies ist zu beachten, dass auch einfach-rechtliche Vorschriften schon bisher keinen Anspruch des Vertragsarztes begründet haben, seine Zulassung etwa einem von ihm ausgewählten Nachfolger weiter zu geben, da die Zulassung als Vertragsarzt höchstpersönlicher Natur und deshalb grundsätzlich nicht übertragbar ist (vgl. dazu BVerfG - Beschluss vom 4.10.2001 - 1 BvR 1435/01, bisher unveröffentlicht), einer Auffassung, der sich der Senat gleichfalls bereits angeschlossen hat (Urteile v. 31.10.2001 und v. 21.11.2001 a.a.O.).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Zwar ist das Hessische Landessozialgericht im vorliegenden Anordnungsverfahren letztinstanzliches Gericht i.S.v. Art. 234 Abs. 3 EGV und deshalb vom Grundsatz her verpflichtet, den EuGH dann anzurufen, wenn europäisches Gemeinschaftsrecht entscheidungserheblich ist, an der Auslegung des Gemeinschaftsrechts jedoch Zweifel bestehen (BSG Urteil vom 18.5.2004 - B 1 KR 21/02 R = SozR 4-2500 § 31 Nr. 1, m.w.N.).
  • BSG, 30.06.2004 - B 6 KA 11/04 R

    Vertrags- (zahn-) ärztliche Versorgung - Vertretung durch Vertrags (zahn) arzt -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03
    Hinzu kommt, dass auch ein Vertragsarzt, der bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, weiterhin als Praxisvertreter eines Vertragsarztes gem. § 32 Abs. 1 Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) tätig bleiben kann (vgl. insoweit BSG Urteil v. 30.6.2004 - B 6 KA 11/04 R = SozR 4-5525 § 32 Nr. 1).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 73/96

    Ausschluß über 55 Jahre alter Zahnärzte von der Zulassung zur

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 6/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02

    Wippel

  • StGH Niedersachsen, 25.11.1997 - StGH 14/95

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich vom

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • EuGH, 23.02.2006 - C-43/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 32/05

    Vertragszahnarzt - Beendigung der Zulassung mit Vollendung des 68. Lebensjahres -

    Die dagegen eingelegte Beschwerde ist durch Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2004 (Az.: L 7 KA 412/03 ER) zurückgewiesen worden.

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BSG (Entscheidungen vom 25. November 1998, B 6 KA 4/98 R; vom 30. Juni 2004, B 6 KA 11/04 R; vom 27. April 2005, B 6 KA 38/04 B; vgl. auch Beschlüsse des HLSG vom 15. Dezember 2004, L 7 KA 412/03 ER; vom 10. Juni 2005, L 6/7 KA 58/04 ER) und des Bundesverfassungsgerichts, die in mehreren Entscheidungen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift festgestellt haben.

    Die Bundesrepublik Deutschland hat - was zwischen den Beteiligten unstreitig ist - die Möglichkeit der Zusatzfrist weiterer drei Jahre zur Umsetzung der Richtlinie über die Diskriminierung wegen des Alters in Anspruch genommen, so dass die Richtlinie erst bis 2. Dezember 2006 umgesetzt werden muss (vgl. BSG, Beschluss vom 27. April 2005, a.a.O; HLSG, Beschluss vom 15. Dezember 2004, a.a.O.; Boecken, NZS 2005, S. 393 (399)).

  • SG Dortmund, 25.06.2008 - S 16 KA 117/07

    Arzt- und Berufsrecht - Das Ende der Altersgrenze steht bevor

    In der Konsequenz dieser Rechtsprechung liegt es, die Maßgeblichkeit der Richtlinie auch für die vorliegend in Streit stehende Altersgrenze nicht mit Rücksicht auf den Erwägungsgrund Nr. 14 zu verneinen (vgl. Eichenhofer, Gutachterliche Stellungnahme zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 16.10.2007 - C-411/05 (Palacios de la Villa), (Stellungnahme), S. 4; ders., SGb, S. 583; im Ergebnis ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 15.12.2004, Az: L 7 KA 412/03 ER): Der Erwägungsgrund Nr. 14 der Richtlinie betrifft nicht Altersgrenzen für die Beendigung selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, sondern nur Altersgrenzen für die Inanspruchname von Renten- bzw. Ruhestandsleistungen in Sozialleistungs- bzw. Versorgungssystemen (vgl. Boecken, Die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte aus EG-rechtlicher Sicht, Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) 2005, 393 ff., 394), worum es im Fall der Klägerin aber nicht geht.

    Unabhängig davon müssen jedoch die Mitgliedstaaten auch in diesem Bereich das bestehende Gemeinschaftsrecht, hier: das europarechtliche Diskriminierungsverbot, beachten (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 15.12.2004, Az: L 7 KA 412/03 ER mit Hinweisen auf die diesbzgl. Rechtsprechung des EuGH; Eichenhofer, SGb, S. 581).

    Angesichts der Tatsache, dass sich insoweit sowohl in der englischen als auch in der französischen Textfassung ein nicht mit "Leistungen", sondern - eingeschränkter - mit "Geldleistungen" zu übersetzender Begriff ("payments of any kind" bzw. "versements de toute nature") findet (vgl. Husmann, a.a.O., S. 15), ist davon auszugehen, dass die Fortführung einer Vertragsarztpraxis keine Leistung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2000/78/EG darstellt (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 15.12.2004, Az: L 7 KA 412/03 ER, bzw. Hess. LSG, Urteil vom 15.3.2006, Az: L 4 KA 32/05; Boecken, NZS, S. 394) und eine Anwendbarkeit der Richtlinie nicht deshalb ausgeschlossen ist.

  • LSG Hessen, 10.06.2005 - L 6/7 KA 58/04

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ende der Zulassung wegen Vollendung des

    Der Senat hat weiter zur Klärung der Frage, ob der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 hinsichtlich des Merkmales "Alter" wegen Versäumens der Umsetzungsfrist bereits unmittelbare Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland zukommt, eine Anfrage an das für die Umsetzung federführend tätige Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ - Projektgruppe -) gerichtet und die in einem anderen Verfahren (- L 7 KA 412/03 ER -) eingeholten Auskünfte des BMFSFJ zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht.

    Wie das BSG in ständiger Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 30. Juni 2004 - B 6 KA 11/04 R -) und ihm folgend der Senat (Beschluss vom 15. Dezember 2004 - L 7 KA 412/03 ER -) ausgeführt haben, erwirbt ein/e Vertragspsychotherapeut/-in - genauso wenig wie Vertragsärzte/-innen - mit der Zulassung nicht eine eigentumsähnlich geschützte Rechtsposition, weshalb insoweit eine Verletzung von Art. 14 GG nicht in Betracht kommt.

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat, wie sich aus den in dem früheren Verfahren (- L 7 KA 412/03 ER -) durch Mitteilung des BMFSFJ vom 14. Dezember 2004 eingeholten Auskünften ergeben hat und wie durch die Mitteilung des BMFSFJ vom 23. Mai 2005 nunmehr klargestellt worden ist, bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Verlängerung der Umsetzungsfrist hinsichtlich der Bestimmungen zur Altersdiskriminierung gem. Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG form- und fristgerecht beantragt.

  • LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 36/10

    Verordnung von Arzneimitteln nach Beendigung der vertragsärztlichen Zulassung aus

    Der Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ihm die Fortsetzung der vertragsärztlichen Tätigkeit über September 2002 hinaus zu gestatten, ist in beiden Rechtszügen erfolglos geblieben (Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 18. März 2003, Az.: S 29 KA 51/03 ER, und des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2004, Az.: L 7 KA 412/03 ER).

    Auch in Kenntnis der (anderslautenden) Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 20. Juli 2006, AZ: L 12 B 835/06 KA ER, zit. nach juris) vertritt der erkennende Senat weiterhin (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 15. Dezember 2004, Az.: L 7 KA 412/03 ER) die Auffassung, dass das Ende der Zulassung mit Erreichen der Altersgrenze kraft Gesetzes eingetreten ist und auch eine aufschiebende Wirkung gegen den das Ende der Zulassung feststellenden - deklaratorischen - Verwaltungsakt den betreffenden Arzt nicht berechtigt hätte, seine vertragsärztliche Tätigkeit fortzusetzen (ebenso Pawlita in jurisPK-SGB V 2008, § 95 Rdnr. 522 ff. m.w.N.).

    Im Übrigen steht diesem Einwand des Beklagten die Rechtskraft der Beschlüsse des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 18. März 2003, Az.: S 29 KA 51/03 ER und des HLSG vom 15. Dezember 2004, Az.: L 7 KA 412/03 ER entgegen, mit welchen der Antrag des Dr. IC.

  • SG Dortmund, 25.06.2008 - S 16 KR 117/07

    Sonstige Angelegenheiten

    In der Konsequenz dieser Rechtsprechung liegt es, die Maßgeblichkeit der Richtlinie auch für die vorliegend in Streit stehende Altersgrenze nicht mit Rücksicht auf den Erwägungsgrund Nr. 14 zu verneinen (vgl. Eichenhofer, Gutachterliche Stellungnahme zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 16.10.2007 - C-411/05 (Palacios de la Villa), (Stellungnahme), S. 4; ders., SGb, S. 583; im Ergebnis ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 15.12.2004, Az: L 7 KA 412/03 ER): Der Erwägungsgrund Nr. 14 der Richtlinie betrifft nicht Altersgrenzen für die Beendigung selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, sondern nur Altersgrenzen für die Inanspruchname von Renten- bzw. Ruhestandsleistungen in Sozialleistungs- bzw. Versorgungssystemen (vgl. Boecken, Die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte aus EG-rechtlicher Sicht, Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) 2005, 393 ff., 394), worum es im Fall der Klägerin aber nicht geht.

    Unabhängig davon müssen jedoch die Mitgliedstaaten auch in diesem Bereich das bestehende Gemeinschaftsrecht, hier: das europarechtliche Diskriminierungsverbot, beachten (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 15.12.2004, Az: L 7 KA 412/03 ER mit Hinweisen auf die diesbzgl. Rechtsprechung des EuGH; Eichenhofer, SGb, S. 581).

    Angesichts der Tatsache, dass sich insoweit sowohl in der englischen als auch in der französischen Textfassung ein nicht mit "Leistungen", sondern - eingeschränkter - mit "Geldleistungen" zu übersetzender Begriff ("payments of any kind" bzw. "versements de toute nature") findet (vgl. Husmann, a.a.O., S. 15), ist davon auszugehen, dass die Fortführung einer Vertragsarztpraxis keine Leistung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2000/78/EG darstellt (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 15.12.2004, Az: L 7 KA 412/03 ER, bzw. Hess. LSG, Urteil vom 15.3.2006, Az: L 4 KA 32/05; Boecken, NZS, S. 394) und eine Anwendbarkeit der Richtlinie nicht deshalb ausgeschlossen ist.

  • LSG Hessen, 12.05.2004 - L 6/7 KA 58/04

    Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Vertragspsychotherapeut über das 68.

    Der Senat hat weiter zur Klärung der Frage, ob der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 hinsichtlich des Merkmales "Alter" wegen Versäumens der Umsetzungsfrist bereits unmittelbare Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland zukommt, eine Anfrage an das für die Umsetzung federführend tätige Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ - Projektgruppe -) gerichtet und die in einem anderen Verfahren (- L 7 KA 412/03 ER - ) eingeholten Auskünfte des BMFSFJ zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht.

    Wie das BSG in ständiger Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 30. Juni 2004 - B 6 KA 11/04 R -) und ihm folgend der Senat (Beschluss vom 15. Dezember 2004 - L 7 KA 412/03 ER -) ausgeführt haben, erwirbt ein/e Vertragspsychotherapeut/-in - genauso wenig wie Vertragsärzte/-innen - mit der Zulassung nicht eine eigentumsähnlich geschützte Rechtsposition, weshalb insoweit eine Verletzung von Art. 14 GG nicht in Betracht kommt.

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat, wie sich aus den in dem früheren Verfahren (- L 7 KA 412/03 ER -) durch Mitteilung des BMFSFJ vom 14. Dezember 2004 eingeholten Auskünften ergeben hat und wie durch die Mitteilung des BMFSFJ vom 23. Mai 2005 nunmehr klargestellt worden ist, bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Verlängerung der Umsetzungsfrist hinsichtlich der Bestimmungen zur Altersdiskriminierung gem. Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG form- und fristgerecht beantragt.

  • SG Marburg, 14.05.2008 - S 12 KA 172/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

    Eine europarechtliche Dimension der Altersgrenze hat das BSG ausdrücklich verneint (vgl. BSG v. 27.04.2005 - B 6 KA 38/04 B - juris Rn. 12; BSG v. 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R - juris Rn. 35 - BSGE 83, 135 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 18; s. a. LSG Hessen v. 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER - juris; LSG Hessen v. 10.06.2005 - L 6/7 KA 58/04 ER - juris; Boecken, NZS 2005, 393 ff.).

    v. 25.05.2007 - L 4 B 406/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein v. 31.01.2006 - L 4 KA 3/04 - NZS 2006, 559; LSG Baden-Württemberg v. 23.10.2006 - L 5 KA 4343/06 ER-B - juris; LSG Bayern v. 19.07.2006 - L 12 KA 9/06 - LSG Hamburg, Urt. v. 28.02.2007 - L 2 KA 2/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Hamburg v. 28.06.2006 - L 2 KA 1/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Hessen v. 15.03.2006 - L 4 KA 32/05 - juris; LSG Hessen v. 10.06.2005 - L 6/7 KA 58/04 ER - MedR 2006, 237; LSG Hessen v. 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER - juris; SG PI.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 11 B 12/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Von daher hat die aufschiebende Wirkung nur zur Folge, dass zwar der Ag (und Dritte) von der Wirkung des Verwaltungsakts keinen Gebrauch machen dürfen, berührt aber nicht den materiell-rechtlichen Eintritt der Beendigung der Zulassung kraft Gesetzes (vgl. LSG NRW, Breithaupt 2005, 972; im Ergebnis auch LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER juris: keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage).
  • SG Marburg, 23.08.2007 - S 12 KA 343/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Ende der Zulassung durch Erreichen der

    Eine europarechtliche Dimension der Altersgrenze hat das BSG ausdrücklich verneint (vgl. BSG v. 27.04.2005 - B 6 KA 38/04 B - juris Rn. 12; BSG v. 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R - juris Rn. 35 - BSGE 83, 135 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 18; s. a. LSG Hessen v. 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER - juris; LSG Hessen v. 10.06.2005 - L 6/7 KA 58/04 ER - juris; Boecken, NZS 2005, 393 ff.).

    Die bisherige sozialgerichtliche Rechtsprechung sieht auch nach Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Vertragszahnärzte durch das GKV-WSG und der Einfügung der Ausnahmeregelungen in § 95 Abs. 7 Satz 8 SGB V durch das VÄndG sowie im Hinblick auf die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie (vgl. Art. 1 und 6 EGRL 78/2000) die Altersgrenze weiterhin einhellig als rechtmäßig an (vgl. LSG Schleswig-Holstein. v. 25.05.2007 - L 4 B 406/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein v. 31.01.2006 - L 4 KA 3/04 - NZS 2006, 559; LSG Baden-Württemberg v. 23.10.2006 - L 5 KA 4343/06 ER-B - juris; LSG Bayern v. 19.07.2006 - L 12 KA 9/06 - ; LSG Hamburg v. 28.06.2006 - L 2 KA 1/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Hessen v. 15.03.2006 - L 4 KA 32/05 - juris; LSG Hessen v. 10.06.2005 - L 6/7 KA 58/04 ER - MedR 2006, 237; LSG Hessen v. 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER - juris; SG PI.

  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 284/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze ist rechtmäßig -

    Eine europarechtliche Dimension der Altersgrenze hat das BSG ausdrücklich verneint (vgl. BSG v. 27.04.2005 - B 6 KA 38/04 B - juris Rn. 12; BSG v. 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R - juris Rn. 35 - BSGE 83, 135 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 18; s. a. LSG Hessen v. 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER - juris; LSG Hessen v. 10.06.2005 - L 6/7 KA 58/04 ER - juris; Boecken, NZS 2005, 393 ff.).

    v. 25.05.2007 - L 4 B 406/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein v. 31.01.2006 - L 4 KA 3/04 - NZS 2006, 559; LSG Baden-Württemberg v. 23.10.2006 - L 5 KA 4343/06 ER-B - juris; LSG Bayern v. 19.07.2006 - L 12 KA 9/06 - LSG Hamburg, Urt. v. 28.02.2007 - L 2 KA 2/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Hamburg v. 28.06.2006 - L 2 KA 1/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Hessen v. 15.03.2006 - L 4 KA 32/05 - juris; LSG Hessen v. 10.06.2005 - L 6/7 KA 58/04 ER - MedR 2006, 237; LSG Hessen v. 15.12.2004 - L 7 KA 412/03 ER - juris; SG PJ.

  • SG Marburg, 31.10.2007 - S 12 KA 979/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarberichtigung - Erbringung

  • SG Marburg, 10.10.2007 - S 12 KA 268/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 418/07

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigter Arzt - Klagebefugnis gegen Aufhebung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - L 5 ER 185/06

    Krankenversicherung - Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft - aufschiebende

  • SG München, 22.11.2007 - S 38 KA 5168/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07

    Verlängerung einer vertragsärztlichen Zulassung aufgrund einer mangelhaften

  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06

    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bei feststellenden Verwaltungsakten im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07

    Vertragsärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze für Vertragsärzte -

  • SG Marburg, 23.04.2010 - S 12 KA 224/09

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - Verordnung von Arzneimitteln

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