Rechtsprechung
   LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21587
LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07 ER (https://dejure.org/2008,21587)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.06.2008 - L 7 SO 131/07 ER (https://dejure.org/2008,21587)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - L 7 SO 131/07 ER (https://dejure.org/2008,21587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 S 1 SGB 12, § 64 SGB 12, § 65 Abs 1 SGB 12, § 65 Abs 2 SGB 12, § 66 Abs 1 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Aufwendung der Pflegeperson - Aufwendungserstattung - Leistungskonkurrenz - Leistungskürzung - sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vergangener Zeitraum - keine Einbeziehung - Folgebescheid - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Begehrens auf Übernahme von Leistungen für eine Haushaltshilfe nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung; Gewährung von Hilfe zur Pflege für behinderte Menschen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07
    Ein neuer Bescheid, der auf einen zwischenzeitlich neu gestellten Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII für Folgezeiträume ergangen sein sollte, wäre nicht gemäß § 96 SGG - auch nicht in analoger Anwendung - Gegenstand des Gerichtsverfahrens geworden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R).

    Aufgabe der Sozialhilfe ist es nämlich nicht, nachträglich Leistungen zu erbringen, wenn der Bedarf hierfür mittlerweile entfallen ist (s. dazu BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R).

    Diese Norm ist mithin nur anwendbar, wenn der Antragsteller i.S. des § 19 Abs. 1 SGB XII i.V.m. §§ 82 bis 84 SGB XII nicht hilfebedürftig gewesen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R).

    Der Möglichkeit einer Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII um den notwendigen Bedarf für eine Haushaltshilfe für einzelne erforderliche Tätigkeiten im Haushalt, die nach der früheren Rechtsprechung des BVerwG (vgl. die Nachweise im Urteil des BSG vom 11. Dezember 2007 a.a.O.) bei Bedürftigkeit für zulässig erachtet worden ist, hat das BSG (a.a.O.) zu Recht eine Absage erteilt.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166).

    Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a. a. O.).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86b, Rdnrn. 27 und 29 m. w. N.).

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., Rdnrn. 16 b, 16 c, 40; Berlit, info also 2005, 3, 8).

  • LSG Hessen, 24.05.2007 - L 7 AY 13/06

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch,

    Auszug aus LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 24. Mai 2007 - L 7 AY 13/06 ER) würde es zudem dem in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz niedergelegten Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes widerstreiten, den - mehr oder weniger zufälligen - Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts dafür maßgeblich sein zu lassen, ob sich ein Antragsteller auf einen Anordnungsgrund berufen kann oder nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2007 - L 13 AS 32/06

    Rüge der Berechnungsmethode zur Ermittlung des Erwerbstätigenfreibetrages;

    Auszug aus LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07
    Dann nämlich ist ein weiteres Zuwarten eines Antragstellers vor dem Hintergrund der zu erwartenden langen Dauer eines Hauptsacheverfahrens nicht zuzumuten (vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Mai 2007 - L 13 AS 32/06 ER).
  • OVG Bremen, 28.02.2008 - S 3 B 536/07

    Voraussetzung für die Anrechnung eines gezahltes Pflegegeldes auf die nach § 65

    Auszug aus LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07
    Das bedeutet, dass Aufwendungen für Pflegepersonen nicht zu erstatten sind, soweit es der Pflegebedürftige unterlässt, die Pflegesachleistungen nach den §§ 36, 39, 44 und 45 SGB XI in Anspruch zu nehmen (OVG Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2008 - S 3 B 536/07 - unter Hinweis auf Lachwitz, in Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, 3. Aufl., § 66 SGB XII, Rn. 24).
  • LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06

    Sozialhilfe - kranker bzw behinderter Mensch - Nichtvorliegen eines

    Auszug aus LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07
    Dabei geht der Senat davon aus, dass das Begehren auf Übernahme der 470 EUR monatlich für eine Haushaltshilfe nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung nach allen nach dem SGB XII in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu prüfen ist (vgl. Krahmer in LPK-SGB XII, § 61 Rn. 26; Hessisches Landessozialgericht - HLSG -, Beschluss vom 4. Juli 2006 - L 9 SO 24/06 ER).
  • LSG Hessen, 30.04.2007 - L 7 SO 14/07

    Finanzierung einer selbst beschafften Pflegekraft durch einstweiligen

    Auszug aus LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07
    Allerdings erfolgt keine Anrechnung des von der Pflegekasse gemäß § 37 SGB XI gezahlten Pflegegeldes nach § 66 Abs. 4 S. 3 SGB XII. Abgesehen von den Fällen des besonderen Anforderungen unterliegenden Arbeitgeber- bzw. Assistenzmodells i.S. des § 66 Abs. 4 Satz 2 SGB XII, bei dem die Pflegebedürftigen als Arbeitgeber besondere Pflegekräfte beschäftigen (vgl. dazu HLSG, Beschluss vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER), ist ein nach dem SGB XI geleistetes Pflegegeld nicht auf eine nach § 65 Abs. 1 SGB XII gewährte Leistung anzurechnen.
  • SG Landshut, 27.08.2015 - S 11 SO 22/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Auch in diesem Kontext soll vermieden werden, dass der Pflegebedürftige durch einen Verzicht auf Sachleistung nach § 36 SGB XI anstatt der Pflegekasse vorzeitig bereits den Träger der Sozialhilfe mit Pflegekraft(mehr)kosten (bei einem durch das bloße Pflegegeld nicht mehr abgedeckten Pflegebedarf) belastet (LSG Darmstadt, Beschluss vom 04. Juni 2008 - L 7 SO 131/07 ER, Rz. 37; Meßling, a.a.O., § 66 Rz. 41).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 33/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Kostenübernahme für die

    Zweckentsprechend und von § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB XII umfasst, sind damit insbesondere Leistungen, die die Pflege ebenso sicherstellen können, etwa gemäß §§ 36, 39, 44 und 45 SGB XI (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 4.6.2008 - L 7 SO 131/07 ER, juris Rn. 37; OVG Bremen, Beschluss vom 28.2.2008 - S 3 B 536/07, juris Rn. 23, Meßling in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 66 SGB XII, Rn. 39; Klie in: Hauck/Noftz § 66 SGB XII, Rn. 7; Grube in: Grube/Wahrendorf SGB XII 5. Aufl. 2014 § 66, Rn. 19; BeckOK SozR/Kaiser SGB XII § 66 Rn. 6).
  • LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Vorläufig begehrte Leistungen sind bei einer erfolgreichen Beschwerde im einstweiligen Anordnungsverfahren rückwirkend ab Stellung des Antrags beim Sozialgericht zu gewähren, wenn die Notlage zu diesem Zeitpunkt bereits bestand und weiter andauert, weil die Behebung der Notlage nicht von der Dauer des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens abhängen kann, was vom Hilfebedürftigen nicht zu beeinflussen ist und ihm daher nicht zum Nachteil gereichen darf (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER - juris Rn. 34; Beschluss vom 4. Juni 2008 - L 7 SO 131/07 ER - juris Rn. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2010 - L 7 AS 4884/09
    Das einstweilige Rechtsschutzverfahren ist ebenfalls zeitlich beschränkt auf den jeweiligen Bewilligungszeitraum, sodass ein möglicher Regelungsinhalt der einstweiligen Anordnung mit Ablauf des Bewilligungszeitraums endet (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. Januar 2007 - L 8 B 90/06 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. Juni 2007 - L 28 B 676/07 AS-ER - und vom 20. August 2007 - L 26 B 807/07 AS-ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 4. Juni 2008 - L 7 SO 131/07 ER - SG Berlin, Beschluss vom 11. September 2008 - S 26 AS 14505/08 ER - (alle juris)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 8 SO 151/11
    Ob das von der Klägerin in Anspruch genommene Pflegegeld i.S. des § 37 SGB XI eine zweckentsprechende Leistung i.S. des § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB XII darstellt mit der Folge, dass die nicht durch Pflegesachleistungen nach dem SGB XI gedeckten Bedarfe auch nicht vom Sozialhilfeträger nach § 65 Abs. 1 SGB XII zu decken wären (so die h.M.: vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 4. Juni 2008 - L 7 SO 131/07 ER - juris Rn. 37; OVG Bremen, a.a.O.; H. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 10. Aufl. 2010, § 66 Rn. 20; ähnlich Meßling in jurisPK-SGB XII, § 66 Rn. 41; weitergehend LSG Hamburg, Urteil vom 1. Oktober 2014 - L 4 SO 41/10 - juris Rn. 30, 32), kann hier dahinstehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2009 - L 8 SO 79/09
    Als zweckentsprechende Leistung käme hier allein die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI in Betracht, die das Pflegegeld nach § 37 SGB XI übersteigt (vgl zu diesem Problemkreis Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Juni 2008 L 7 SO 131/07 ER SAR 2008, Seite 104).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2009 - L 8 SO 148/09
    Als zweckentsprechende Leistung käme insbesondere die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI in Betracht, die das Pflegegeld nach § 37 SGB XI übersteigt (vgl zu diesem Problemkreis: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Juni 2008 L 7 SO 131/07 ER SAR 2008, Seite 104; Senatsbeschluss vom 30. April 2009 L 8 SO 79/09 B ER ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht