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   LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09 ER-B   

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https://dejure.org/2009,14141
LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09 ER-B (https://dejure.org/2009,14141)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2009 - L 7 SO 165/09 ER-B (https://dejure.org/2009,14141)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - L 7 SO 165/09 ER-B (https://dejure.org/2009,14141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige beschränkte Beschwerde - einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige Anordnung - Nebenbestimmung - Anfechtbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtung der Anordnung einer Auflage im erstinstanzlichen Beschluss über eine einstweilige Anordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 86b Abs. 2 S. 4; ZPO § 938 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anfechtbarkeit einer angeordneten Auflage als Nebenbestimmung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    Im Übrigen dürfte durchaus auch der Anordnungsanspruch zweifelhaft sein, nachdem die Bedenken hinsichtlich der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers (§ 19 Abs. 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) mit dem für das einstweilige Rechtsschutzverfahren erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad nach wie vor nicht ausgeräumt erscheinen (zu den Mitwirkungsobliegenheiten eines Hilfeempfängers vgl. im Übrigen BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R - ; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - ).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    Im Übrigen dürfte durchaus auch der Anordnungsanspruch zweifelhaft sein, nachdem die Bedenken hinsichtlich der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers (§ 19 Abs. 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) mit dem für das einstweilige Rechtsschutzverfahren erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad nach wie vor nicht ausgeräumt erscheinen (zu den Mitwirkungsobliegenheiten eines Hilfeempfängers vgl. im Übrigen BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R - ; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - ).
  • BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung, Auslegung eines Berichtigungsbegehrens als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    Dass hier nur eine beschränkte Anfechtung vorliegt, ergibt die Auslegung der während des Beschwerdeverfahrens abgegebenen Prozesserklärungen des Antragstellers, welche anhand ihres objektiven Erklärungswerts zu würdigen sind (vgl. hierzu etwa Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 158 Nr. 2; SozR 4-1500 § 151 Nr. 3).
  • VGH Hessen, 14.06.1988 - 8 TG 1022/88

    Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GaststättenG) zur Führung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    Sie dienen der Herbeiführung eines angemessenen und verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen dem zu gewährleistenden effektiven Rechtsschutz und dem Interesse des Antragsgegners, drohende Nachteile durch die Verpflichtung zur vorläufigen Leistungserbringung möglichst gering zu halten (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juni 1988 - 8 TG 1022/88 - NVwZ 1988, 1149; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 4. Auflage, § 123 Rdnr. 56; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 S 49.05 - NVwZ-RR 2005, 761).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    Dass hier nur eine beschränkte Anfechtung vorliegt, ergibt die Auslegung der während des Beschwerdeverfahrens abgegebenen Prozesserklärungen des Antragstellers, welche anhand ihres objektiven Erklärungswerts zu würdigen sind (vgl. hierzu etwa Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 158 Nr. 2; SozR 4-1500 § 151 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AS 1214/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Gegenwartsbezug -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    Nur soviel sei gesagt, dass der Antragsteller die mit der einstweiligen Anordnung vorläufig erstrebte Auszahlung der Grundsicherungsleistungen in voller Höhe von 934, 44 Euro durch den Antragsgegner zwischenzeitlich mit Blick auf von ihm aufgrund der Auflagenanordnung des SG dort vorgelegte Unterlagen jedenfalls für die Monate Dezember 2008 bis Februar 2009 erreicht hat, sodass es insoweit nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ohnehin zumindest an der Anordnungsvoraussetzung des Anordnungsgrundes (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 der Zivilprozessordnung) fehlen würde (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 28. März 2007 - L 7 AS 1214/07 ER-B - ).
  • VGH Bayern, 06.09.1990 - 22 B 90.500
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    Eine derart beschränkte Beschwerde ist indessen unzulässig, weil Auflagen in Beschlüssen über den einstweiligen Rechtsschutz - ebenso wie sonstige Nebenbestimmungen - einer selbständigen Anfechtung nicht zugänglich sind, vielmehr der Beschluss nur als Ganzes angefochten werden kann (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Mai 1983 - 10 S 630/83 - VBlBW 1983, 322; Bayer. VGH, Urteil vom 6. September 1990 - 22 B 90.500 - NVwZ-RR 1991, 159; Keller in Meyer-Ladewig u.a., 9. Auflage, § 86b Rdnr. 21; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage, Rdnr. 223).
  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 Abs. 1 SGG (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2007 - L 28 B 2169/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Übernahme von Stromschulden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    All das kann mithin aus der objektiven Sicht eines verständigen Empfängers nur so verstanden werden, dass der Antragsteller, der nach seinen eigenen Angaben ein Jurastudium absolviert hat, mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des SG vom 8. Dezember 2008 lediglich die dortige, auf § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 938 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) gestützte Auflagenanordnung (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - L 28 B 2169/07 AS ER - ) anfechten wollte.
  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Erteilung von Auflagen;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
    Sie dienen der Herbeiführung eines angemessenen und verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen dem zu gewährleistenden effektiven Rechtsschutz und dem Interesse des Antragsgegners, drohende Nachteile durch die Verpflichtung zur vorläufigen Leistungserbringung möglichst gering zu halten (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juni 1988 - 8 TG 1022/88 - NVwZ 1988, 1149; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 4. Auflage, § 123 Rdnr. 56; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 S 49.05 - NVwZ-RR 2005, 761).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1983 - 10 S 630/83

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen

  • SG Würzburg, 16.04.2021 - S 7 AL 59/21

    Kurzarbeitergeld und Beitragserstattung nach Insolvenzantrag

    Stattdessen macht das erkennende Gericht von der ebenfalls auf § 938 Abs. 1 ZPO beruhenden Möglichkeit Gebrauch, zur Erreichung des Zwecks der Anordnung, wozu auch ein angemessener und verhältnismäßiger Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen der Beteiligten durch entsprechende Nebenbestimmungen gehört (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.02.2009, Az.: L 7 SO 165/09 ER-B, Rn. 10), die einstweilige Anordnung von einer Mitwirkungshandlung der Antragsteller abhängig zu machen (allgemein zur Zulässigkeit siehe SG Karlsruhe, Beschluss vom 03.03.2008, Az.: S 14 AS 879/08 ER, Rn. 24; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2007, Az.: L 28 B 2169/07 AS ER, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 7 SO 5934/10
    Es ist den Antragstellern jedoch nicht zuzumuten, gegebenenfalls gegen ihre Krankenversicherung im Zivilrechtsweg vorzugehen, um die Auslegung des § 193 Abs. 6 Satz 4 Alternative 2 VVG feststellen zu lassen (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 ER-B - (juris); ebenso für das SGB II: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. September 2009 - L 3 AS 3934/09 ER-B - (juris), LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - L 15 AS 1048/09 B ER - ZFSH/SGB 2010, 107; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, NDV-RD 2009, 145; für das SGB II: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. März 2010 - L 13 AS 919/10 ER-B - Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - L 16 AS 27/10 B ER - (juris)).
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