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   LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,13426
LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER (https://dejure.org/2010,13426)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER (https://dejure.org/2010,13426)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER (https://dejure.org/2010,13426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme der Kosten einer Integrationshelferin - Umfang und Höhe des Leistungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe; Hilfe zur angemessenen Schulbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe; Hilfe zur angemessenen Schulbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 32 B 1565/07

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Beschwer; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass das zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung Geleistete den Rechtsstreit nicht erledigt (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 16.11.1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2007 - L 32 B 1565/07 AS ER, RdNr. 2 m.w.N.).

    Es gibt nämlich keine gesetzliche Grundlage, aufgrund derer von einer Beschränkung des Rechtsschutzes der unterlegenen Behörde ausschließlich auf das Hauptsacheverfahren ausgegangen werden könnte; die Beschwerde setzt nur voraus, dass der Beschwerdeführer sein Begehren auf eine vorläufige Regelung beschränkt und nicht bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine endgültige Klärung begehrt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2007 - L 32 B 1565/07 AS ER, RdNr. 2).

  • BVerwG, 12.06.2008 - 7 B 24.08

    Feststellungsklage, allgemeine Leistungsklage, Gemeinde, FFH-Richtlinie,

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Somit ist die Möglichkeit der Durchsetzung eines Erstattungsanspruches bei Aufhebung der einstweiligen Anordnung noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens grundsätzlich ausreichend, um ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragsgegners für die Beschwerde zu bejahen (so bereits SächsLSG, Beschlüsse vom 03.11.2008 - L 7 B 405/07 AS ER und vom 23.02.2009 - L 7 B 24/08 SO ER, ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, L 23 B 26/08 SO ER, RdNr. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - L 23 B 26/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Beschwerde gegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Somit ist die Möglichkeit der Durchsetzung eines Erstattungsanspruches bei Aufhebung der einstweiligen Anordnung noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens grundsätzlich ausreichend, um ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragsgegners für die Beschwerde zu bejahen (so bereits SächsLSG, Beschlüsse vom 03.11.2008 - L 7 B 405/07 AS ER und vom 23.02.2009 - L 7 B 24/08 SO ER, ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, L 23 B 26/08 SO ER, RdNr. 12).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (HessLSG, Beschluss vom 29.09.2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller, a.a.O., § 86b RdNrn. 27 und 29 m.w.N).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2006 - L 10 B 654/06

    Unzulässige Beschwerde bei erledigtem einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Insbesondere fehlt es nicht deswegen an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde, weil die Antragsgegnerin, ohne die Möglichkeit der Stellung eines Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu nutzen, ihrer Verpflichtung aus dem Beschluss vom 11.02.2009 nachgekommen ist und sich der Rechtsstreit dadurch erledigt haben könnte (so aber LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2006 - L 10 B 654/06 AS, RdNr. 1f, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Auch der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII steht dem geltend gemachten Anspruch nicht entgegen, da er - insbesondere bei Ansprüchen, die eine sofortige Entscheidung erfordern, - voraussetzt, dass ein solcher Anspruch rechtzeitig durchgesetzt werden kann und die anderweitige Hilfe tatsächlich bereitsteht (Armborst-Brühl in Münder u.a., a.a.O., § 2 RdNr. 14; BVerwG, Beschluss vom 02.09.2003 - 5 B 259/02), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Die summarische Prüfung kann sich insbesondere bei schwierigen Fragen auch auf Rechtsfragen beziehen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 86b RdNr. 16c; vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008 - L 9 B 192/08 KR ER), wobei dann die Interessen- und Folgenabwägung stärkeres Gewicht gewinnt (Binder in Hk-SGG, 2. Aufl., § 86b RdNr. 42).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Letzteres bestätigend hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 weiter ausgeführt, dass das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden darf, je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass das zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung Geleistete den Rechtsstreit nicht erledigt (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 16.11.1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2007 - L 32 B 1565/07 AS ER, RdNr. 2 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 9 SO 429/13

    Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers aus Mitteln der Jugend-

    Entscheidend ist allein, ob die Vorgabe der Lerninhalte in der Hand des Lehrers bleibt und sich die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers beschränken (so in der Sache auch die ganz herrschende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B -, juris Rn. 15; Beschl. v. 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B -, juris Rn. 13; Hessisches LSG, Beschl. v. 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER -, juris Rn. 24 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 -, juris Rn. 24 f.; Sächsisches LSG, Beschl. v. 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER -, juris Rn. 38 f.; Thüringer LSG, Beschl. v. 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11 B ER -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.10.2011 - 12 B 1182/11 -, juris Rn. 12; siehe auch BSG, Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 16 a.E.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 222/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Dem Bundessozialgericht folgend (Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R) werden in der Rechtsprechung allerdings Maßnahmen ausgeschlossen, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. August 2013 - L 9 SO 211/13 B ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 30. September 2008 - L 8 SO 801/08 ER; Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Zwar ist die pädagogische Förderung der Schüler in erster Linie Aufgabe der Schule; damit sind jedoch ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe nicht vollständig ausgeschlossen (Senatsurteile vom 28. Juni 2007 - L 7 SO 414/07 - und vom 18. November 2010, a.a.O.; ebenso: Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER - und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 - .

    Solange die zuständige Schulbehörde der Meinung ist, ein schulpflichtiger Hilfesuchender sei geeignet, eine bestimmte Art von Schule zu besuchen, muss dies der Träger der Sozialhilfe hinnehmen (vgl. hierzu grundlegend zum insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des Bundessozialhilfegesetzes BVerwG, FEVS 36, 1; ferner Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER - und Senatsurteil vom 18. November 2010. a.a.O.).

  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Als Aufgaben mit pädagogischem Bezug, die aber außerhalb des den Lehrkräften vorzubehaltenden Kernbereichs pädagogischer Arbeit stehen, werden im Zusammenhang mit Schulbegleitern im Wesentlichen alle integrierenden, beaufsichtigenden und fördernden Assistenzdienste angesehen, die - wie Hilfestellungen beim Erfassen und Umsetzen der Lernaufträge, motorische Unterstützung beim Experimentieren oder im Sportunterricht, Dolmetschertätigkeiten bei Hörbehinderten, stützende Anwesenheit beim Kontakt zu oder der Zusammenarbeit mit Mitschülern oder organisatorische Hilfen bei Raum- und Fachwechseln - flankierend zum Unterricht erforderlich sind, damit der behinderte Mensch das pädagogische Angebot seiner Schule wahrnehmen kann (vgl. etwa LSG BW, Urteile vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris, vom 10.12.2014 - L 2 SO 4518/12 -, juris, und vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 -, juris; sächs. LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 19/09 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 -, juris).
  • VG Saarlouis, 11.04.2017 - 3 K 1205/16

    Jugendhilferecht: Erstattung der Kosten für einen Integrationshelfer; Anspruch

    Der hier umstrittene Einsatz eines Integrationshelfers in der Schule ist sowohl Leistungsgegenstand der Eingliederungshilfe nach § 53, 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII(Mangels einer entsprechenden Ausgestaltung im Saarländischen Schulrecht als Aufgabe der inklusiven Schule, vgl. Wiesner in: Luthe, Rehabilitationsrecht, 2. Auflage 2014, Kapitel F (SGB VIII), Rn 34; so schon (zu § 40 Abs. 1 Nr. 4 BSHG) BVerwG, U. v. 28. April 2005 - 5 C 20/04 - juris; vgl. ferner SächsLSG, B. v. 3.6.2010 - L 7 SO 19/09 B ER, juris; B. v. 24.7.2006 - L 3 B 81/06 SO ER, juris; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 11.11.2005 - L 23 B 1035/05 SO ER, juris; LSG Baden-Württemberg, U. v. 28.6.2007 - L 7 SO 414/07, juris.) als auch Inhalt der Jugendhilfeleistung nach § 35a SGB VIII.(Vgl. Wiesner, in: ders., SGB VIII, 4. Auflage, § 35a, Rn 112.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2014 - L 9 SO 413/13
    Entscheidend ist allein, ob die Vorgabe der Lerninhalte in der Hand des Lehrers bleibt und sich die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers beschränken (so in der Sache auch die ganz herrschende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B - Juris-Rdnr. 15; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B - Juris-Rdnr. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER - Juris-Rdnrn. 24 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 - Juris-Rdnrn. 24 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER - Juris-Rdnrn. 38 f.; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11 B ER - Juris-Rdnr. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2011 - 12 B 1182/11 - Juris-Rdnr. 12; s. auch BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R - Juris-Rdnr. 16 a.E.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 6090/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Solange die zuständige Schulbehörde der Meinung ist, ein schulpflichtiger Hilfesuchender sei geeignet, eine bestimmte Art von Schule zu besuchen, muss dies der Träger der Sozialhilfe hinnehmen (vgl. hierzu grundlegend zum insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des Bundessozialhilfegesetzes BVerwG, FEVS 36, 1; VGH Baden-Württemberg, FEVS 48, 228; Niedersächsisches OVG, FEVS 38, 459; OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 47, 153; Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER - ).
  • SG Hildesheim, 30.08.2012 - S 42 AY 140/12

    Verspätete Antragstellung; Asylbewerber; Aufenthaltstitel; Begleitperson; geistig

    Der auch im Asylbewerberleistungsrecht geltende Nachranggrundsatz greift nämlich nur dann, wenn vorrangige Ansprüche rechtzeitig durchgesetzt werden können und die anderweitige Hilfe tatsächlich bereit steht, was vorliegend im Hinblick auf die vom Antragsgegner geltend gemachten vertraglichen Verpflichtungen der Beigeladenen zur Stellung von individuellem Betreuungspersonal eben nicht der Fall ist (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER -, ZFSH/SGB 2010, S. 620 ff., zit. nach juris Rn. 41).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2017 - L 9 SO 185/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    In Anbetracht der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 8/15 R -) wie sie überwiegend auch in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vertreten wird, (LSG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - L 9 SO 429/13 B ER - juris Rn. 29; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. November 2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B - juris Rn. 15; Beschluss vom 3. Juni 2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B - juris Rn. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2012 - L 4 SO 297/11 B ER - juris Rn. 24 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 - juris Rn. 24 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER - juris Rn. 38 f.; Thüringer LSG, Beschluss vom 29. März 2012 - L 8 SO 1830/11 B ER - juris Rn. 13; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 12 B 1182/11 - juris RdNr. 12 sowie BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21/11 - juris -) neigt der Senat dazu, seine bisherige Rechtsprechung zu überdenken und nicht mehr zwingend daran festzuhalten, dass die im SchulGSH festgeschriebene Verpflichtung zur inklusiven Beschulung nahezu deckungsgleich mit dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit zu sehen ist.
  • SG Leipzig, 16.11.2015 - S 5 SO 66/15

    Schulbegleitung, Krankenbeobachtung oder ein "normales Kinderleben"?

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.03.2012 (Az.: B 8 SO 30/10 R) sind Maßnahmen ausgeschlossen, die den Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule betreffen (vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 15.04.2014 - L 9 SO 36/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.08.2013 - L 9 SO 211/13 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER und LSG Thüringen, Beschluss vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 36/14

    Inklusion; Schulbegleitung

  • LSG Hessen, 14.03.2011 - L 7 SO 209/10

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Kostenübernahme für einen

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2014 - L 9 SO 36/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 193/08

    Anspruch auf Hilfe zur angemessenen Schulbildung im Rahmen der Sozialhilfe;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2014 - L 12 SO 82/14

    Leistungen der Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung für

  • SG Leipzig, 09.06.2015 - S 5 SO 38/11

    Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Form der speziellen

  • LSG Thüringen, 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 8 SO 326/11
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