Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht gewährter Sozialleistung - keine Gesamtschuldnerschaft der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft - keine Teilaufhebung der Bewilligung mangels Bestimmtheit - zu den Voraussetzungen einer Erstattungspflicht nach § 92a Abs 4
- Justiz Baden-Württemberg
Sozialhilfe - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht gewährter Sozialleistung - keine Gesamtschuldnerschaft der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft - keine Teilaufhebung der Bewilligung mangels Bestimmtheit - zu den Voraussetzungen einer Erstattungspflicht nach § 92a Abs 4 S 1 BSHG
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 11 Abs. 1; SGB X § 33 Abs. 1 § 45 § 48 § 50 Abs. 1
Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid über die Bewilligung von Sozialhilfe gegenüber einer Bedarfsgemeinschaft
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 21.02.2006 - S 12 SO 1904/05
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06
Wird zitiert von ... (6)
- SG Dortmund, 13.07.2010 - S 28 AS 349/10
Arbeitslosenversicherung
Aufhebungs- bzw. Rücknahmebescheide aus dem Bereich der Grundsicherungsleistungen genügen dem Bestimmtheitsgebot, wenn aus ihnen eindeutig hervorgeht, wem gegenüber die Bewilligung in welcher Höhe aufgehoben bzw. zurückgenommen wird (vgl. Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2007, Az: L 7 SO 2899/06; LSG NRW, Beschluss vom 11.01.2007, Az: L 20 B 312/07 AS ER; SG Dortmund, Urteil vom 28.08.2006, Az: S 31 AS 340/06 ER; SG Schleswig Urteil vom 13.06.2006, Az: S 9 AS 834/05).Das Bestimmheitsgebot ist daher verletzt, wenn aus einem Aufhebungs- bzw. Rückforderungsbescheid nicht ersichtlich wird, in welchem betragsmäßigen Umfang die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft von der Aufhebung bzw. Rücknahme betroffen sind und in welcher Höhe sie jeweils Erstattungsschuldner sind, sondern die Bescheide den Eindruck erwecken, jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft werde als Gesamtschuldner für den Gesamtbetrag in Haftung genommen (so LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 13.11.2008, Az.: L 6 AS 16/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2007, a.a.O.; LSG NRW, Urteil vom 18.12.2006, Az.: L 20 SO 20/06).
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - L 5 AS 397/10
Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt für die hinreichende Erfolgsaussicht, …
Soweit sich der Kläger auf eine fehlende Bestimmtheit beruft, ist dem entgegenzuhalten, dass ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid dem Bestimmtheitsgebot aus § 33 Abs. 1 SGB X dann genügt, wenn daraus eindeutig hervorgeht, wem gegenüber welche Bewilligung für welchen Zeitraum in welcher Höhe aufgehoben und welcher Betrag von wem zurückgefordert wird (vgl. zum Beispiel Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Januar 2010, L 7 AS 564/09 NZB; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2007, L 7 SO 2899/06), wobei das Bundessozialgericht es für ausreichend hält, dass sich die Höhe der Erstattungsforderung aus den im Aufhebungszeitraum gewährten Leistungen errechnen lässt (Urteil vom 18. Februar 2010, B 14 AS 76/08 R). - SG Dortmund, 22.07.2009 - S 28 AS 228/08
Vertrauensschutz für Hartz IV-Empfänger bei Überzahlungen
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide genügen dem Bestimmtheitsgebot, wenn aus ihnen eindeutig hervorgeht, wem gegenüber welche Bewilligung in welcher Höhe aufgehoben und wie viel vom einzelnen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zurück erstattet verlangt wird (vgl. Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2007, Az.: L 7 SO 2899/06; LSG NRW, Beschluss vom 11.01.2007, L 20 B 312/07 AS ER).
- LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2008 - L 6 AS 16/07 Das LSG Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 18. Oktober 2007 (L 7 SO 2899/06) einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des § 33 Abs. 1 SGB X angenommen in einem Fall, in dem der Rückforderungsbescheid bezüglich Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz nur an einen Ehepartner gerichtet wurde, im Bescheid jedoch ausgeführt wird, beide Ehepartner hätten als Gesamtschuldner zu haften.
- LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AS 12/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bestimmtheit eines Aufhebungs- …
Sie entspricht der überwiegenden Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2007, L 7 SO 2899/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2007, L 20 B 152/07 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2006, L 20 SO 20/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2009, L 28 AS 1354/08; LSG Hamburg, Urteil vom 15. September 2011, L 8 AS 3/09) Vereinzelt wird in der Rechtsprechung auch eine "geltungserhaltende Reduktion" eines nicht individualisierten Rücknahme- und Erstattungsbescheides zugelassen. - LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10
Sozialhilfe - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen Überzahlung (hier …
Die von ihr verursachte Undifferenziertheit der Bewilligungsbescheide ändert vielmehr nichts daran, dass die auf die individuellen Ansprüche des Klägers erbrachten Leistungen nur von ihm als Begünstigtem, also vom sachlich-rechtlichen Inhaber des Sozialhilfeanspruchs zurückgefordert werden können (vgl. so auch BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65/88; LSG BW, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06).
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