Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Justiz Baden-Württemberg
Sozialhilfe - Mietschulden - Schuldenübernahme nach § 34 SGB 12 - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Produkttheorie
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB XII § 27 Abs. 1 § 29 Abs. 1 § 34 Abs. 1; SGB II § 22
Schuldenübernahme nach § 34 SGB XII beim Anspruch auf Sozialhilfe, Angemessenheit der Unterkunftskosten
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 25.04.2006 - S 12 SO 1638/06
- LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B
Wird zitiert von ... (19)
- LSG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - L 7 AS 4739/06
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Umzug - fehlende …
Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen sind die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die grundsicherungsrechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B - und vom 31. Juli 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - ferner zum Bundessozialhilfegesetz Bundesverwaltungsgericht NVwZ 2005, 197, 198; Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51); im Rahmen der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind darüber hinaus die Größe und Zusammensetzung der unterkunftsnutzenden Bedarfsgemeinschaft sowie der den Leistungsberechtigten zuzubilligende "Wohnstandard" (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 -).Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohngröße kann typisierend auf die Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften zurückgegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2006 - L 7 SO 4224/05 - …und vom 21. September 2006 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 und 31. Juli 2006 a.a.O.; ferner BVerwGE 97, 110, 112 f.).
Bei der Angemessenheitsprüfung abzustellen ist indes nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren wie Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards oder Quadratmeterpreis; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (ständige Senatsrechtsprechung;… vgl. Senatsurteil vom 21. September 2006 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 und 31. Juli 2006 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 - L 7 SO 2007/06 ER-B- ; ferner Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 2006 - 426/06 ER-B - ; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B - BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51).
- SG Reutlingen, 05.06.2007 - S 2 AS 1343/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten für …
(1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der Praxis der Beklagten - von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; zumindest missverständlich aber BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R).
In Baden-Württemberg ist in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen anzusehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2006, Az.: L 8 AS 4787/06 ER-B, unter Hinweis auf Nr. 5.7.1 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12.02.2002, GABl. S. 240, i.d.F. der Verwaltungsvorschrift vom 22.01.2004, GABl. S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).
- SG Reutlingen, 24.04.2007 - S 2 AS 4309/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte …
(1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der Auffassung des Klägers und der Praxis der Beklagten - von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; zumindest missverständlich aber BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R).
In Baden-Württemberg ist in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen anzusehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2006, Az.: L 8 AS 4787/06 ER-B, unter Hinweis auf Nr. 5.7.1 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12.02.2002, GABl. S. 240, i.d.F. der Verwaltungsvorschrift vom 22.01.2004, GABl. S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).
- SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 3489/06
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete …
Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es daher gerade nicht auf die Angemessenheit der gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Wohnung im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der ständigen Verwaltungspraxis der Beklagten - von der konkreten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B.).
In Baden-Württemberg ist in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen anzusehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2006, Az.: L 8 AS 4787/06 ER-B, unter Hinweis auf Nr. 5.7.1 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12.02.2002, GABl. S. 240, i.d.F. der Verwaltungsvorschrift vom 22.01.2004, GABl. S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06).
- SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 2364/06
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete …
Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es daher gerade nicht auf die Angemessenheit der gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Wohnung im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der ständigen Verwaltungspraxis der Beklagten - von der konkreten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B.).
In Baden-Württemberg ist in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen anzusehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2006, Az.: L 8 AS 4787/06 ER-B, unter Hinweis auf Nr. 5.7.1 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12.02.2002, GABl. S. 240, i.d.F. der Verwaltungsvorschrift vom 22.01.2004, GABl. S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06).
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten - …
Unzweifelhaft ist auch, dass der Umzug in die deutlich kostengünstigere Wohnung in L., durch den sich die bisherigen monatlichen (Netto-) Mietkosten von 369, 49 Euro auf 230,- Euro reduzierten, sozialhilferechtlich notwendig war, indem er einen Wechsel in eine kostenangemessene Unterkunft darstellte (zur Angemessenheit der Unterkunftskosten i.S. der sog. Produkttheorie, vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 -, Beschlüsse vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B und vom 31. Juli 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B; so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - zu der § 29 SGB XII entsprechenden Vorschrift des § 23 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch ; vgl. zur entsprechenden Bestimmung des § 22 SGB II zuletzt BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -). - SG Reutlingen, 17.07.2007 - S 2 AS 1775/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte …
(1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der Ansicht der Kläger und der Praxis der Beklagten - von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; zumindest missverständlich aber BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R).
- SG Reutlingen, 30.09.2008 - S 2 AS 198/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Kosten für …
(1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B, juris, Rdnr. 30; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B, juris, Rdnr. 7).Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der Auffassung der Klägerin und entgegen der Praxis der Beklagten - von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06, juris, Rdnr. 29;… Urteil der 12. Kammer des SG Reutlingen vom 17.03.2008, Az.: S 12 AS 3489/06, juris, Rdnr. 23;… ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, siehe grundlegend das Urteil vom 24.04.2007, Az.: S 2 AS 4309/06, juris, Rdnr. 17; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B, juris, Rdnr. 7).
- SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 194/07
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete …
Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es daher gerade nicht auf die Angemessenheit der gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Wohnung im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der ständigen Verwaltungspraxis der Beklagten - von der konkreten, von den Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07
Arbeitslosengeld II - keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer …
12 Der Senat teilt insoweit den Ausgangspunkt des Antragsgegners und des SG, dass eine Leistung nach § 22 Abs. 5 SGB II zur Sicherung einer nicht kostenangemessenen Unterkunft grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (…so auch Berlit aaO § 22 RdNr. 112 mit Hinweisen auf entsprechende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte;… Mester aaO S. 100; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2006 - L 19 B 751/06 AS ER, nicht veröffentlicht; ebenso zu § 34 SGB XII Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. August 2006 - L 7 SO 2938/06 B-ER, zitiert nach juris, dort RdNr. 5). - LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 380/06
Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Produkttheorie
- LSG Hessen, 02.06.2008 - L 7 SO 14/08
Sozialhilfe - Übernahme von Mietschulden - Gefahr der Wohnungslosigkeit - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2008 - L 26 B 2307/07
Arbeitslosengeld II - Mietschuldenübernahme bei unangemessener Unterkunft - …
- SG Berlin, 20.12.2006 - S 94 AS 11129/06
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Auflösung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - L 8 AS 4481/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Mietschulden - …
- SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, …
- LSG Baden-Württemberg, 05.12.2007 - L 8 AS 4481/07
- SG Düsseldorf, 14.12.2007 - S 42 SO 33/07
Sozialhilfe
- SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 197/08
Übernahme von Energieschulden durch den Leistungsträger des SGB 12
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