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   LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06   

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https://dejure.org/2007,5224
LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06 (https://dejure.org/2007,5224)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06 (https://dejure.org/2007,5224)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2007 - L 7 SO 5195/06 (https://dejure.org/2007,5224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des Nothelfers nach Kenntnis des Sozialhilfeträgers - Verfassungsmäßigkeit - keine Abtretung von zukünftigen Sozialhilfeansprüchen - sozialgerichtliches Verfahren - Prozesszinsen - kein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch gegen einen Sozialhilfeträger im Falle der Erbringung von Leistungen durch andere im Eilfall; Vorleistungszuständigkeit des Sozialhilfeträgers "vor Ort" in Eilfällen; Folgen einer fehlenden Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB XII § 25 § 98 Abs. 2 S. 3
    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuständigkeit und Leistungserbringung bei Eilfällen, Nothelferanspruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    Etwas anderes folge nicht aus der gefestigten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass ein Nothelferanspruch dann nicht (mehr) bestehe, wenn dem Sozialhilfeträger der Sozialhilfebedarf des Hilfebedürftigen bekannt geworden sei (unter Hinweis auf u.a. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 2. April 1987 - 5 C 67/84 - BVerwGE 77, 181).

    Der Kläger wende sich mit allem Nachdruck gegen die Auffassung des BVerwG, die dem Urteil vom 2. April 1987 (a.a.O.) zugrunde liege.

    Leistet der Nothelfer, nach dem die Sozialhilfe aufgrund der Unterrichtung des Sozialhilfeträgers gemäß § 18 Abs. 1 SGB XII einsetzt, weiter Hilfe, kann er dafür die Erstattung seiner Aufwendungen grundsätzlich nicht mehr nach § 25 Abs. 1 SGB XII geltend machen (vgl. Schoch in LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, § 25 Rdnr. 4; Adolph in Lienhardt/Adolph, SGB XII § 25 Rdnr. 19; BVerwG, Urteil vom 2. April 1987, a.a.O. zu § 121 BSHG; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Urteil vom 13. Januar 2006 - 12 B 03.1174 - ).

    Folgte man der Ansicht des Klägers und des SG, der Aufwendungserstattungsanspruch sei so lange gerechtfertigt, wie der Träger der Sozialhilfe trotz Kenntnis des Hilfefalles nicht leiste, hieße das, dass Notfallhilfe zeitlich unbegrenzt in die Zukunft hinein stattfinden könnte, ggf. sogar einschließlich solcher Zeiten, während der der möglicherweise Hilfebedürftige und der Träger der Sozialhilfe vor den Gerichten um die Hilfegewährung stritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 1987, a.a.O.).

    Anderenfalls bestünde, bezogen auf die Hilfegewährung für einen Zeitabschnitt, gegen den Träger der Sozialhilfe eine Mehrheit von Ansprüchen: Der Anspruch des Hilfebedürftigen und der Anspruch des Nothelfers, ohne dass dem Gesetz zu entnehmen wäre, in welchem Verhältnis diese Ansprüche zueinander stünden, z.B. dass mit der Leistung des "jemand" der Anspruch des Hilfebedürftigen auf jenen überginge (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit des Beklagten mache sich der Kläger die dem Urteil des BVerwG vom 14. Juni 2001 (5 C 21/00 - BVerwGE 114, 326) zugrunde liegende Auffassung zu eigen.
  • BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91

    Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    Zwar fixiert § 98 Abs. 1 SGB XII die örtliche Zuständigkeit des einmal zuständig gewordenen Sozialhilfeträgers "für die Regelung zumindest derjenigen Bedarfslagen, die im Verantwortungsbereich dieses Sozialhilfeträgers nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt sind, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätten beseitigt werden können" (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1994 - 5 C 47.91 - BVerwGE 95, 60, 63 und vom 5. März 1998 - 5 B 12.97 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    Keineswegs ist der Umkehrschluss gerechtfertigt, dass Verfahren, in denen Sozialhilfeträger als Kläger oder Beklagter beteiligt sind, und die nicht Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Sozialhilfeträgern zum Gegenstand haben, gerichtskostenfreie Verfahren sind, für die die Kostenentscheidung nach § 193 SGG und nicht nach § 197a SGG zu erfolgen hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 20 B 137/06 SO - m.w.N.; Senatsurteil vom 18. Oktober 2007 - L 7 SO 2737/06 -).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    In neuerer Zeit hat das BSG für verschiedene Bereiche die Anwendbarkeit von Prozesszinsen angenommen, so bei Vergütungsforderungen zugelassener Leistungserbringer gegen Krankenkassen bei Fehlen vertraglicher Vereinbarungen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 19. April 2007 - B 3 KR 10/06 R - ; nicht jedoch bei Erstattungsansprüchen der Sozialleistungsträger untereinander: BSG, Urteil vom 19. September 2007 - B 1 KR 39/06 R - ) oder bei Ansprüchen Kassenärztlicher Vereinigungen gegen Krankenkassen auf Zahlung der Gesamtvergütung (BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 71/04 R - BSGE 95, 141, 153 ff. = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 Rdnr. 38 ff.).
  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    Hierzu regelt § 25 SGB XII insofern eine Ausnahme, als unter den dort bezeichneten Voraussetzungen die Gewährung der Hilfe schon zu einem Zeitpunkt einsetzt, in dem der Träger der Sozialhilfe von der Notlage noch keine Kenntnis hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1981 - 5 C 2/80 - BVerwGE 61, 276, 278 zu § 61 BSHG; BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1984 - 5 C 22/83 - BVerwGE 69, 5, 9 zu § 5 BSHG).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    Dieses geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Wege der Zahlungs- oder Verpflichtungsklage geltend gemachte Geldforderungen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zu verzinsen sind, sofern das jeweilige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Mai 1994 - 11 A 1.92 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11 und 22. Februar 2001 - 5 C 34/00 - BVerwGE 114, 61; Beschluss vom 9. Februar 2005 - 6 B 80/04 - ).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    In neuerer Zeit hat das BSG für verschiedene Bereiche die Anwendbarkeit von Prozesszinsen angenommen, so bei Vergütungsforderungen zugelassener Leistungserbringer gegen Krankenkassen bei Fehlen vertraglicher Vereinbarungen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 19. April 2007 - B 3 KR 10/06 R - ; nicht jedoch bei Erstattungsansprüchen der Sozialleistungsträger untereinander: BSG, Urteil vom 19. September 2007 - B 1 KR 39/06 R - ) oder bei Ansprüchen Kassenärztlicher Vereinigungen gegen Krankenkassen auf Zahlung der Gesamtvergütung (BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 71/04 R - BSGE 95, 141, 153 ff. = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 Rdnr. 38 ff.).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    In neuerer Zeit hat das BSG für verschiedene Bereiche die Anwendbarkeit von Prozesszinsen angenommen, so bei Vergütungsforderungen zugelassener Leistungserbringer gegen Krankenkassen bei Fehlen vertraglicher Vereinbarungen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 19. April 2007 - B 3 KR 10/06 R - ; nicht jedoch bei Erstattungsansprüchen der Sozialleistungsträger untereinander: BSG, Urteil vom 19. September 2007 - B 1 KR 39/06 R - ) oder bei Ansprüchen Kassenärztlicher Vereinigungen gegen Krankenkassen auf Zahlung der Gesamtvergütung (BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 71/04 R - BSGE 95, 141, 153 ff. = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 Rdnr. 38 ff.).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
    Dieses geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Wege der Zahlungs- oder Verpflichtungsklage geltend gemachte Geldforderungen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zu verzinsen sind, sofern das jeweilige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Mai 1994 - 11 A 1.92 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11 und 22. Februar 2001 - 5 C 34/00 - BVerwGE 114, 61; Beschluss vom 9. Februar 2005 - 6 B 80/04 - ).
  • BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80

    Rechtsfolge bei irrtümlich erfolgter Übernahme von Anstaltspflegekosten und

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03

    Erstattung von Nothilfeaufwendungen in einem Eilfall durch den Sozialhilfeträger

  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 98.81

    Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei auswärtiger Unterbringung

  • VGH Bayern, 13.01.2006 - 12 B 03.1174
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Denn dieser Anspruch besteht in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat (BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 18; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 15; Senatsurteile vom 20. Oktober 2016 - L 7 SO 2156/13 - juris Rdnr. 39; vom 22. November 2007 - L 7 SO 5195/06 - juris Rdnr. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11

    Sozialhilfe

    Eine Abtretung des Anspruchs des Hilfebedürftigen gemäß § 4 AsylbLG gegen die Beigeladene an die Klägerin zur Sicherung der entstehenden bzw. - hier - entstandenen Behandlungskosten kommt wegen § 17 Abs. 1 S. 2 SGB XII (in analoger Anwendung) grundsätzlich nicht in Betracht (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06; Schwarz a.a.O.) und vermag weitergehende Ansprüche der Klägerin unmittelbar gegen die Beigeladene nicht zu begründen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 9 SO 281/11

    Sozialhilfe

    Schon wegen des lediglich klarstellenden Charakters des § 197a Abs. 3 SGG lässt sich aus dieser Vorschrift jedoch nicht der Umkehrschluss ableiten, dass Verfahren, in denen Sozialhilfeträger als Kläger oder Beklagter beteiligt sind und die nicht Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Sozialhilfeträgern zum Gegenstand haben, gerichtskostenfreie Verfahren sind, für die die Kostenentscheidung nach § 193 SGG und nicht nach § 197a SGG zu erfolgen hat (zum Vorstehenden LSG NRW, a.a.O.; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller, Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 197a Rn. 2b; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 SO 5195/06; ebenso bereits LSG NRW, Beschluss vom 09.01.2007, L 20 B 137/06 SO, m.w.N.).
  • LSG Hessen, 25.04.2012 - L 4 SO 207/11

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige des Sozialhilfeträgers; Rechtmäßigkeit

    Diese Regelung stellt lediglich klar, dass die Träger der Sozialhilfe nach dem Übergang der Zuständigkeit für die Sozialhilfe von den Verwaltungsgerichten auf die Sozialgerichte zum 1. Januar 2005 gemäß § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X zwar grundsätzlich weiter von Gerichtskosten freigestellt sind, dies jedoch ausnahmsweise nicht in Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern, die unter § 197a SGG fallen, gelten soll (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 197a Rdnr. 2a; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 SO 5195/06; LSG NRW, Beschluss vom 21.10.2011, L 20 SO 373/11 B, juris).
  • SG Aachen, 22.10.2010 - S 19 AY 14/09

    SonstigeAngelegenheiten

    Daraus indessen abzuleiten, dass ein Anspruch nur bis zum dem Zeitpunkt besteht, zu dem der Träger der Sozialhilfe Kenntnis vom Hilfefall erhält (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 SO 5195/06 = juris Rdnr. 18 ff.; zur Vorgängerregelung des § 121 Satz 1 BSHG bereits BVerwG, Urteil vom 02.04.1987, 5 C 67/84 = juris Rdnr. 17 ff.) hält die Kammer in Konstellationen wie der vorliegenden für zu weitgehend.

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 11.06.2008, B 8 SO 45/07 B = juris, Rdnr. 7 ff.; BSG, Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 4/08 R = juris, Rdnr. 15; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 SO 5195/06 = juris, Rdnr. 23) nicht darin, dass es sich bei der geforderten Leistung um eine "Sozialleistung im weiteren Sinne" handelt, mit der Folge, dass die Kostenregelung des § 193 Abs. 1 Satz 1 SGG Anwendung findet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - L 20 SO 373/11

    Sozialhilfe

    Diese Regelung stellt lediglich klar, dass die Träger der Sozialhilfe nach dem Übergang der Zuständigkeit für die Sozialhilfe von den Verwaltungsgerichten auf die Sozialgerichte zum 1. Januar 2005 gemäß § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X zwar grundsätzlich weiter von Gerichtskosten freigestellt sind, dies jedoch ausnahmsweise nicht in Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern, die unter § 197a SGG fallen, gelten soll (Leitherer: in Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, a.a.O., § 197a Rdnr. 2a; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06 -).

    Schon wegen des lediglich klarstellenden Charakters des § 197a Abs. 3 SGG lässt sich aus dieser Vorschrift jedoch nicht der Umkehrschluss ableiten, dass Verfahren, in denen Sozialhilfeträger als Kläger oder Beklagter beteiligt sind und die nicht Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Sozialhilfeträgern zum Gegenstand haben, gerichtskostenfreie Verfahren sind, für die die Kostenentscheidung nach § 193 SGG und nicht nach § 197a SGG zu erfolgen hat (Leitherer in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, a.a.O., § 197a Rdnr. 2b; einen Umkehrschluss ebenfalls verneinend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06 - und LSG NRW, Beschluss vom 09.01.2007 - L 20 B 137/06 SO - m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
    Die Passivlegitimation für den Erstattungsanspruch des Nothelfers trifft nach § 25 SGB XII den Sozialhilfeträger, der bei rechtzeitiger Kenntnis die Sozialhilfe zu gewähren gehabt hätte (vgl. zum Folgenden Senatsurteil vom 22. November 2007 - L 7 SO 5195/06 - (juris)).

    Denkbar ist insoweit auch, die Patienten Einverständniserklärungen unterschreiben zu lassen, dass die Auszahlung eventueller Sozialhilfeansprüche für die Zeit der stationären Behandlung durch Direktauszahlung an den Kläger befriedigt werden (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 2007 - L 7 SO 5195/06 - (juris)).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 5332/09
    Die Erstattung der Kosten scheidet zumindest für die Zeit vom 30. März bis zum 24. April 2005 auch nicht aufgrund der Kenntnis des Sozialhilfeträgers von dem Hilfebedarf aus (vgl. hierzu Senatsurteil vom 22. November 2007 - L 7 SO 5195/06 - (juris)), nachdem dieser hier erst am 25. April 2005 von der Aufnahme von Frau D. in das Krankenhaus durch den Kostenübernahmeantrag erfahren hat.

    Für den Anspruch des Nothelfers gegen den Sozialhilfeträger auf Erstattung der ihm entstandenen Aufwendungen ist das Gerichtsverfahren kostenfrei; der Nothelfer ist Leistungsempfänger i.S.d. § 183 SGG (BSG SozR 4-1500 § 183 Rdnr. 7; a.A. noch Senatsurteil vom 22. November 2007, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 9 SO 9/07

    Sozialhilfe

    Vielmehr handelt es sich dann um ein kostenpflichtiges Verfahren nach § 197a SGG, wenn weder die Klägerin noch der Beklagte zum in § 183 SGG genannten privilegierten Personenkreis gehören (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, Az.: L 7 SO 5195/06, Rn. 23).
  • SG Köln, 07.09.2011 - S 21 SO 24/11

    Sozialhilfe

    Nach herrschender Meinung handelt es sich ab Kenntnis des Sozialamtes von dem Hilfefall nicht mehr um einen Erstattungsanspruch des Nothelfers, sondern um einen persönlichen Anspruch des Leistungsberechtigten/Hilfebedürftigen, den dieser gegenüber dem Sozialamt durchsetzen muss (LSG Baden- Württemberg Urteil vom 22.11.2007 -L 7 SO 5195/06- und für das frühere Bundessozialhilfegesetz -BSHG-: BVerwG Urteile vom 2.4.1987 -5 C 67/84-; und 3.12.1992 -5 C 32/98-; OVG Münster Urteil vom 16.5.2000 -22 A 2172/98-).
  • SG Aachen, 17.06.2011 - S 19 AY 27/10

    Sonstige Angelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2008 - L 20 SO 63/07

    Sozialhilfe

  • SG Hildesheim, 23.10.2012 - S 42 AY 127/08

    Übernahme der Kosten für Geburtshilfeleistungen anlässlich der Entbindung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 3800/10
  • SG Aachen, 11.11.2008 - S 20 SO 73/07

    Anspruch auf Sozialhilfe, Erstattung von Aufwendungen Anderer, Nothelferanspruch

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2011 - L 7 SO 721/09
  • VG Osnabrück, 23.01.2008 - 6 A 195/06

    Bedarf. vergangener; Kraftfahrzeughilfe; Schwerbindertenfürsorge;

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