Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Einschränkung der Leistungen - Abtretung einer dem Hilfeempfänger zustehenden Forderung zur Sicherung des gewährten Darlehens - Nachrang der Sozialhilfe
- Justiz Baden-Württemberg
Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Einschränkung der Leistungen - Abtretung einer dem Hilfeempfänger zustehenden Forderung zur Sicherung des gewährten Darlehens - Nachrang der Sozialhilfe
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einschränkung der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 02.11.2006 - S 21 SO 7834/06
- LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B
Wird zitiert von ... (18)
- SG Reutlingen, 19.02.2007 - S 2 AS 565/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, …
Die diesbezüglichen Anforderungen sind zwar umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2006, Az.: L 8 AS 518/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B).Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B).
- SG Reutlingen, 03.08.2007 - S 2 AS 2936/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende für Ausländer mit …
Die diesbezüglichen Anforderungen sind umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2006, Az.: L 8 AS 518/06 ER-B, Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B, Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2007, Az.: L 7 AS 1214/07 ER-B, Juris).Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B, Juris).
- SG Reutlingen, 20.02.2007 - S 2 AS 564/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer …
Die diesbezüglichen Anforderungen sind zwar umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2006, Az.: L 8 AS 518/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B).Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B).
- SG Reutlingen, 08.02.2008 - S 2 AS 429/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der …
Die diesbezüglichen Anforderungen sind umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 03.01.2008, Az.: L 8 AS 5486/07 ER-B, Juris, Rdnr. 9; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B, Juris, Rdnr. 2; LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 28.03.2007, Az.: L 7 AS 1214/07 ER-B, Juris, Rdnr. 3).Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B, Juris, Rdnr. 2).
- LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
Asylbewerberleistung - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Sozialhilfe …
Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ). - LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit - …
Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ). - LSG Baden-Württemberg, 22.03.2007 - L 7 AS 640/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und …
Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ). - LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 7 AS 925/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ). - LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 7 AL 755/07
Berufliche Weiterbildung - berufliche Ausbildung - Abgrenzung - Förderfähigkeit - …
Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ). - LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
1. Ist eine abschließende Prüfung im Rahmen der für das Eilverfahren zur …
Für einen prozentualen Abschlag spricht auch die in § 31 SGB II vorgesehene Kürzungsmöglichkeit, die zeigt, dass der Gesetzgeber die Gewährung eines vom Regelsatz abweichenden Betrages mit Art. 1 GG für vereinbar hält (zur Möglichkeit eines "Abschlags" vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, jurisRn 26 am Ende; ferner SG Düsseldorf vom 16.02.2005, S 35 SO 28/05 ER jurisRn 26; LSG Baden-Württemberg 29.01.2007, L 7 SO 5672/06 ER-B jurisRn 5; LSG Berlin-Brandenburg vom 02.02.2006, L 14 B 1157/05 AS ER - 70 % - abweichend LSG Niedersachsen-Bremen v. 28.4.2005, L 8 AS 57/05 ER, jurisRn 33; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.02.2007, L 8 B 211/06 jurisRn 15). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - L 5 AS 797/10
In-Kraft-Treten des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes; Anordnungsgrund
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Bayern, 14.09.2009 - L 8 AS 536/09
Einstweiliger Rechtsschutz - sicherungsfähiges Recht - Bruchteil eines geltend …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - L 5 AS 457/10
Bedarfsgemeinschaft bei langjährigem Zusammenwohnen nach Trennung; Abschlag von …
- SG Konstanz, 30.07.2009 - S 3 SO 1752/09
- SG Konstanz, 05.11.2009 - S 3 AS 2665/09
- SG Neuruppin, 22.07.2010 - S 26 AS 463/10
- LG Stuttgart, 27.09.2007 - 7 Qs 95/07
