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   LSG Baden-Württemberg, 13.02.1997 - L 7 U 1127/96   

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https://dejure.org/1997,8691
LSG Baden-Württemberg, 13.02.1997 - L 7 U 1127/96 (https://dejure.org/1997,8691)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.02.1997 - L 7 U 1127/96 (https://dejure.org/1997,8691)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - L 7 U 1127/96 (https://dejure.org/1997,8691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsunfall während Kampfgruppenausbildung in der ehemaligen DDR

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 69/97

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Rahmen einer Kampfgruppenausbildung in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.02.1997 - L 7 U 1127/96
    HVBG HVBG-Info 21/1997 vom 01.08.1997, S. 1949 - 1955, DOK 124:200/001 Kein UV-Schutz nach dem 3. Buch der RVO für eine Betriebskampfgruppenausbildung in der ehemaligen DDR - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.02.1997 - L 7 U 1127/96 - mit Folgeentscheidung in Form des BSG-Beschlusses vom 27.05.1997 - 2 BU 69/97 Kein UV-Schutz nach dem 3. Buch der RVO für eine Betriebskampfgruppenausbildung in der ehemaligen DDR (§§ 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 548 Abs. 1 Satz 1 RVO a.F.); hier: Rechtskräftiges.
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

    Auf die Frage, ob § 16 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), wonach ein Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt gilt, in dem er bei einem unzuständigen Leistungsträger zugeht, auch für den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des zuständigen Trägers der Unfallversicherung iS des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO Geltung hat (so LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 30. Juni 1999 - L 6 U 43/97 - = HVBG-Info 2000, 1174 und offenbar auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13. Februar 1997 - L 7 U 1127/96 - = HVBG-Info 1997, 1949), kommt es hier nicht an, da das Schreiben des Klägers vom 30. März 1997 bei der unzuständigen Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg auch erst nach dem betreffenden Stichtag einging.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2012 - L 14 U 267/11
    Das SG verwies auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.02.1997 (L 7 U 1127/96) sowie den Beschluss des BSG vom 27.05.1997 (2 BU 69/97).

    Bei den Kampfgruppen der DDR handelte es sich nicht um betrieblichen Werkschutz, sondern um eine paramilitärische Einheit in der DDR, die direkt der SED unterstellt war und deren Aufgabe nicht der betriebliche Werkschutz, sondern die Gewährleistung der inneren Sicherheit und Verteidigung der DDR war (vgl. die diesbezüglichen Feststellungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 13.02.1997, L 7 U 1127/96).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.1999 - L 5 U 41/98

    Zur Anerkennung eines DDR-Unfalles - Bestandskraft - Kenntnis des zuständigen

    18. September 1990 - BGBl II 885 -) als Arbeitsunfall anerkannt worden ist (anders ohne Prüfung des Art. 19 S. 1 EV LSG BW, Entscheidung vom 13.02.1997 - L 7 U 1127/96 - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BSG Beschluß vom 27.05.1997 - 2 BU 69/97 -), der Verwaltungsakt von der Beklagten nicht aufgehoben worden und nunmehr lediglich die Verletztenrente festzustellen ist.
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