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   LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18   

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https://dejure.org/2018,32899
LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18 (https://dejure.org/2018,32899)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18 (https://dejure.org/2018,32899)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 2018 - L 8 AL 2497/18 (https://dejure.org/2018,32899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 330 Abs 1 SGB 3, § 44 Abs 1 SGB 10, § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3, § 236b SGB 6
    Überprüfungsverfahren - BSG-Entscheidungen - Entstehung einer neuen ständigen Rechtsprechung - nachgehende Entscheidungen der Instanzgerichte - erweiternde Auslegung - Rechtsfortbildung - Unvereinbarkeit mit Gesetzeslage - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Abschluss ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB X § 44 Abs. 1 ; SGB III § 159 Abs. 1 S. 1
    Eintritt einer Sperrzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Selbst wenn man § 330 SGB X für anwendbar halte, ergebe sich nichts anderes, da die Entscheidung des BSG gerade keine neue ständige Rechtsprechung darstelle, sondern sich an die Entscheidung des BSG vom 21.07.2009 (B 7 AL 6/08 R) anschließe und diese konkretisiere.

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn nach der Altersteilzeit auch tatsächlich eine Rente beantragt werden soll, also ein nahtloser Wechsel von der Alterszeit in den Rentenbezug vorgesehen und davon prognostisch auszugehen war (BSG, Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R, juris RdNr. 12 ff.).

    Nach diesen Maßstäben ist im Hinblick auf die Frage des Bestehens eines wichtigen Grundes im Sinne des § 159 SGB III festzustellen, dass die Rechtsfrage, ob der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung geeignet ist, einen wichtigen Grund darzustellen, durch die Entscheidung des BSG vom 21.07.2009 (B 7 AL 6/08 R, juris RdNr. 12) geklärt gewesen ist.

    Allerdings ist der Entscheidung eine Einschränkung dahingehend zu entnehmen, dass dies nur dann gilt, wenn nach der Altersteilzeit auch tatsächlich eine Rente beantragt werden soll, der Kläger also nahtlos von der Altersteilzeit in den Rentenbezug wechseln wollte und davon prognostisch auch auszugehen war (B 7 AL 6/08 R, juris RdNr. 12 und 14).

    Zwar wird die Entscheidung vom 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R ausdrücklich und im Wortlaut ("Dies gilt jedoch nur dann, wenn nach der Alterszeit auch tatsächlich Rente beantragt werden soll") zitiert, jedoch wird nicht beachtet, dass das BSG in der genannten Entscheidung eine prognostische Einschätzung im Hinblick auf den beabsichtigten nahtlosen Übergang fordert.

  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Entscheidungen des Revisionsgerichts, die die Rechtsfortentwicklung als unvereinbar mit der Gesetzeslage beurteilen, begründen daher auch keine neue ständige Rechtsprechung mit der Folge, dass Verwaltungsakte nur mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Ergehens dieser Entscheidung aufzuheben sind (hier Aufhebung der Sperrzeitentscheidungen bei nicht unmittelbar nach Ablauf einer Altersteilzeitvereinbarung erfolgtem Antrag auf Altersrente im Anschluss zu BSG 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R -).

    Vor diesem Hintergrund konnte der Senat feststellen, dass eine ständige Rechtsprechung des BSG sowohl zur Frage des wichtigen Grundes wie auch zu der Frage des maßgeblichen Zeitpunkts bereits zum Zeitpunkt der Sperrzeitentscheidung der Beklagten bestanden hat, an der sich durch die Entscheidung vom 12.09.2017 (B 11 AL 25/16 R) auch nichts geändert hat.

    Der Umstand, dass die Argumentation in der Entscheidung vom 12.09.2017 (B 11 AL 25/16 R, juris RdNr. 25), dass der Entscheidung im Hinblick auf die aufgezeigte Rechtsentwicklung keine Bedeutung mehr zukomme, da der Sperrzeittatbestand bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung erst zum 31.12.2005 als § 144 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 SGB III eingefügt worden ist, nicht nachvollziehbar erscheint, kommt es somit nicht an.

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Weder könne ein zu diesem Zeitpunkt bestehender wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe nachträglich entfallen, noch lasse sich umgekehrt, die Arbeitsaufgabe durch einen erst später eintretenden Umstand rückwirkend rechtfertigen (Verweis auf BSG, Urteil vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R).

    Die Rechtsfrage, auf welchen Zeitpunkt zur Beurteilung des wichtigen Grundes abzustellen ist, beantwortet die Entscheidung damit in Übereinstimmung mit der Entscheidung vom 17.11.2005 (B 11a/11 AL 69/04 R), in der ausgeführt ist, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BSG über das Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Berücksichtigung des Ziels der Sperrzeitregelung zu entscheiden ist, die dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen dient, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat.

    Weiter ist ausgeführt, dass es mit dieser Zielsetzung nicht zu vereinbaren wäre, wenn bei der Prüfung, ob der Versicherte für sein Verhalten einen wichtigen Grund hatte, erst auf späteres Verhalten abgestellt würde (BSG, Urteil vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R, juris RdNr. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Dauer - besondere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Die Frage eines Fortwirkens des wichtigen Grundes habe sich bis zur Rentenreform nicht gestellt und sei vom BSG auch nicht zu beantworten gewesen (Verweis auf Senatsurteil vom 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16).

    Aus den Entscheidungen des Senats vom 30.09.2016 (L 8 AL 1777/16) und vom 24.02.2017 (L 8 AL 3805/16) ergibt sich nichts Anderes.

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Die Solidargemeinschaft soll vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte geschützt werden, die den Eintritt des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben und der Versicherte selbst soll durch die Sperrzeitregelung an der Herbeiführung des Versicherungsfalls gehindert werden (Verweis auf BSGE 90, 90; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr.12; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 RdNr. 10).

    Vielmehr hat das BSG in der Entscheidung vom 17.10.2002 in einem ähnlichen Fall betont, dass es nicht für geboten erachtet wird, die Grenze zwischen dem Eintritt des Sperrzeitereignisses und der späteren Heirat zu Gunsten der Versicherten hinauszuschieben und etwa die später erfolgte Eheschließung nachträglich zu Gunsten des Versicherten zu berücksichtigen und an der Maßgeblichkeit der Verhältnisse zum Zeitpunkt des Eintritts des Sperrzeitereignisses festgehalten (BSG, Urteil vom 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R, juris RdNr. 24).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Eine ständige Rechtsprechung habe vor der Entscheidung vom 12.09.2017 nicht bestanden, insoweit habe sich das BSG in der Entscheidung vom 29.06.2000 (B 11 AL 99/99 R) ausführlich damit befasst, wann von einer ständigen Rechtsprechung ausgegangen werden könne.

    Dass für eine "ständige Rechtsprechung" ein nicht in Frage gestelltes Urteil des BSG ausreicht, bestätigt die Überlegung, dass eine über Jahre akzeptierte höchstrichterliche Entscheidung in der Regel mehr allgemeine Anerkennung gefunden hat, als eine in wiederholten Fällen gefestigte Rechtsprechung, da letztere häufig nur deshalb zustande kommt, weil immer wieder Versuche unternommen werden, sie zu ändern (BSG, Urteil vom 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R, juris RdNr. 18 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16

    Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann Sperrzeit zur Folge haben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Aus den Entscheidungen des Senats vom 30.09.2016 (L 8 AL 1777/16) und vom 24.02.2017 (L 8 AL 3805/16) ergibt sich nichts Anderes.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - L 1 AL 48/15
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Insbesondere wirken sich die Entscheidungen des Senats, wie auch die Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 09.06.2016 (L 1 AL 48/15) im Hinblick auf § 330 SGB III nicht aus.
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 113/73

    Kein grundsätzlicher Förderungsauschluß bei Wiederholung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Im Übrigen lässt sich der Rechtsprechung des BSG zu Prognoseentscheidungen entnehmen, dass für diese grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung abzustellen ist und sich eine andere Beurteilung nur dann rechtfertigen kann, wenn es nicht um die rechtliche Auswirkung einer nachträglich eingetretenen Änderung der Verhältnisse, sondern um die Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände bei rückschauender Beurteilung bereits von Anfang an unverändert bestehender Verhältnisse - wie Eignung und Fähigkeiten bei Bildungsmaßnahmen - geht (BSG, Urteil vom 24.09.1974 - 7 RAr 113/73, juris RdNr. 17).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
    Nachdem eine Sperrzeit kraft Gesetzes eintritt und unabhängig vom Bestehen eines Leistungsanspruchs kalendermäßig abläuft, ist allein die Rechtslage maßgeblich, die beim Eintritt des sperrzeitbegründenden Ereignisses gegolten hat (BSG, Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R, juris RdNr. 25 ff.; BSG, Urteil vom 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R, juris RdNr. 19).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 2/06 R

    Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Zeit nach Entstehen der ständigen

  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - Ehegatten-Arbeitsvertrag -

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 49/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - vorzeitige Beendigung

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

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