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   LSG Baden-Württemberg, 28.04.2006 - L 8 AL 4150/05   

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https://dejure.org/2006,16431
LSG Baden-Württemberg, 28.04.2006 - L 8 AL 4150/05 (https://dejure.org/2006,16431)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.04.2006 - L 8 AL 4150/05 (https://dejure.org/2006,16431)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 2006 - L 8 AL 4150/05 (https://dejure.org/2006,16431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewährung von Überbrückungsgeld ; Gewährung von Überbrückungsgeld anlässlich der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bzw. der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Arzt; Zweck des Überbrückungsgeldes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Überbrückungsgeld nach der Neufassung von § 57 Abs. 2 Nr. 1 SGB III , Herbeiführung der Arbeitslosigkeit durch Aufhebungsvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2006 - L 8 AL 4150/05
    Auch nach der Neufassung von § 57 Abs. 2 Nr. 1 SGB III durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) vom 10.12.2001 (BGBl I S. 3443) und dem damit verbundenen Verzicht auf die bis dahin geltende Fördervoraussetzung einer mindestens 4-wöchigen Arbeitslosigkeit vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit scheidet ein Anspruch auf Überbrückungsgeld aus, wenn ein Arbeitnehmer durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages seine Arbeitslosigkeit erst begründet oder eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können (vgl BSG 24.06.1993 - 1 RAr 1/92 - SozR 3-4100 § 55a Nr. 4).

    Der Anreiz zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohten soll der Entlastung des Arbeitsmarktes dienen (vgl. BSG 24.06.1993 - 1 RAr 1/92 - SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 zu früheren Recht).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07

    Anspruch auf Überbrückungsgeld nach Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum

    Zwar hat der Senat in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.4.2006 - L 8 AL 4150/05; SG Aachen, Urt. v. 25.5.2007 - S 9 AL 5/07 - zit. jew. nach juris) in einem Urteil gem. § 155 Abs. 3, 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 10.7.2008 - L 12 AL 88/07 - und einer Prozesskostenhilfe-Entscheidung vom 3.5.2007 - L 12 B 17/06 AL - bislang selbst zugrunde gelegt, dass ein Anspruch auf Überbrückungsgeld ausscheidet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch eine Eigenkündigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses erst begründet bzw. eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf (weitere) Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 197/06
    Zwar hat der Senat in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.4.2006 - L 8 AL 4150/05; SG Aachen, Urt. v. 25.5.2007 - S 9 AL 5/07 - zit. jew. nach juris) in einem Urteil gem. § 155 Abs. 3, 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 10.7.2008 - L 12 AL 88/07 - und einer Prozesskostenhilfe-Entscheidung vom 3.5.2007 - L 12 B 17/06 AL - bislang selbst zugrunde gelegt, dass ein Anspruch auf Überbrückungsgeld ausscheidet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch eine Eigenkündigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses erst begründet bzw. eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf (weitere) Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 8 AL 565/07

    Überbrückungsgeld; Kündigung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses

    Durch die Gewährung von Überbrückungsgeld solle kein Verhalten gefördert werden, das nur solche Belastungen der Solidargemeinschaft vermeide, die durch dieses Verhalten erst begründet würden (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2006, L 8 AL 4150/05).
  • SG Stade, 25.10.2006 - S 6 AL 259/05

    PKH - Eigenkündigung

    Aus dem Vorgenannten folgt, dass ein Anspruch auf Ü-berbrückungsgeld ausscheidet, wenn ein Arbeitnehmer sein vorangegangenes Beschäftigungsverhältnis in der Absicht beendet, sich anschließend selbständig zu machen und damit seine Arbeitslosigkeit erst begründet oder eine Situation erst herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können (so auch LSG Baden-Württemberg vom 28. April 2006, L 8 AL 4150/05 zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags; LSG für das Saarland vom 10. Juni 1999, L 6 AL 26/98; SG Osnabrück vom 26. Januar 2006, S 5 AL 493/01).
  • SG Aachen, 25.05.2007 - S 9 AL 5/07

    Arbeitslosenversicherung

    Ein Anspruch auf Übbg scheidet daher aus, wenn ein Arbeitnehmer durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder durch Eigenkündigung Arbeitslosigkeit erst begründet oder eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2006, L 8 AL 4150/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - L 3 AL 262/14
    Erforderlich ist mithin, dass zwischen der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und der Beendigung von Arbeitslosigkeit eine kausale Verknüpfung besteht (Beschluss des erkennenden Senats vom 10.11.2008 - L 3 AL 2145/08 - n.v.; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2006 - L 8 AL 4150/05 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 23; Bernard in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 9, Rn. 106).
  • LSG Saarland, 22.11.2013 - L 6 AL 35/11

    Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss -

    So hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu einer früheren Fassung des § 57 SGB III ausgeführt (Urteil vom 25.02.2010 - L 8 AL 565/07, zuvor bereits: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2006 - L 8 AL 4150/05), dass ein Arbeitnehmer, der die Beendigung seiner unbefristeten abhängigen Beschäftigung durch Aufhebungsvertrag selbst herbeiführt, um unmittelbar im Anschluss daran eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen und dahingehend während seiner Beschäftigungszeit disponiert hat, nicht von Arbeitslosigkeit bedroht ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2007 - L 12 B 17/06
    Das SG hat in dem angefochtenen Beschluss zutreffend, insbesondere unter Hinweis auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. April 2006, Az.: L 8 AL 4150/05, ausgeführt, dass ein Anspruch auf Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausscheidet, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit durch eigenes Tun (Kündigung, Aufhebungsvertrag) erst begründet oder eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungeen nach dem SGB III hätte begründen können.
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