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   LSG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - L 8 AL 4897/02   

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https://dejure.org/2003,11218
LSG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - L 8 AL 4897/02 (https://dejure.org/2003,11218)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.2003 - L 8 AL 4897/02 (https://dejure.org/2003,11218)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - L 8 AL 4897/02 (https://dejure.org/2003,11218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit; Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung; Chronisches Schmerzsyndrom mit Mobilitätseinbußen und Funktionseinbußen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III § 119 Abs. 2 § 125 Abs. 1
    Subjektive Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - L 8 AL 4897/02
    Eine Bereitschaft zur Aufnahme von Beschäftigungen, zu denen der Arbeitslose objektiv nicht in der Lage ist, verlangt das Gesetz hingegen nicht (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R - m.w.N.).
  • SG Leipzig, 21.02.2007 - S 8 AL 591/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit,

    Andererseits soll die Fiktion eines für die Arbeitsvermittlung ausreichenden gesundheitlichen Leistungsvermögen bis zum Eintritt des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der Erwerbsminderung helfen zu vermeiden, dass unterschiedliche Beurteilungen der Leistungsfähigkeit durch die Sozialversicherungsträger zu Lasten des Versicherten gehen (in diesem Sinne auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003, Az: L 8 AL 4897/02).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22
    Der Senat teilt nicht die Auffassung (auf die sich der Kläger beruft), eine Anspruchsbegründung nach § 145 SGB III sei auch nach Ablehnung der vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger bis zu einer Rechtskraft dieser Entscheidung möglich, wenn der Versicherte - wie hier - gegen die Verneinung der Erwerbsminderung klagt (so aber Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 145 Rn. 61; in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 12.12.2003 - L 8 AL 4897/02).
  • SG Reutlingen, 26.09.2005 - S 4 AL 3858/03

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven

    Dies bedeutet: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB III "wenn weder Berufsunfähigkeit noch Erwerbsunfähigkeit festgestellt worden ist" verliert die Fiktion der Verfügbarkeit ihre Wirksamkeit erst dann, wenn der Rentenversicherungsträger positiv Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat (Urteil des BSG vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003 - L 8 AL 4897/02).
  • SG Osnabrück, 28.10.2009 - S 16 AL 83/08
    Das bedeutet, dass sie einen Anspruch nur haben könnte, wenn sie tatsächlich in keine Tätigkeit mehr vermittelt werden könnte aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen (vgl. dazu beispielsweise: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003, Az.: L 8 AL 4897/02, juris Rn. 44).
  • SG Osnabrück, 28.04.2005 - S 6 AL 51/00
    Die Wirkung der Nahtlosigkeit erschöpft sich vielmehr darin, ein gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen bzw. Versicherten bis zum Eintritt des in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Risikos der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu fingieren; die besagte Fiktion hindert die Arbeitsverwaltung daran, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld mit der Begründung zu verneinen, der Arbeitslose sei wegen nicht nur vorübergehenden Einschränkungen seiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit objektiv nicht verfügbar (so Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 09. September 1999 - B 11 AL 13/99 R = SozRecht 3-4100 Nr. 7 zur Vorläufervorschrift des § 105 a Arbeitsförderungsgesetz - AFG - ferner Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2003 - L 8 AL 4897/02).
  • SG Osnabrück, 23.05.2006 - S 4 AL 217/02
    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 12. Dezember 2003, Az.: L 8 AL 4897/02) führt dagegen aus, ein Ablehnungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, den dieser auf einen Rentenantrag des Versicherten hin erteilt, schränke den Anwendungsbereich der Nahtlosigkeitsregelung nicht ein und beende die Sperrwirkung des § 125 SGB III nicht.
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