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   LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B   

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https://dejure.org/2006,4330
LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B (https://dejure.org/2006,4330)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B (https://dejure.org/2006,4330)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B (https://dejure.org/2006,4330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Heranziehung der vom Bunndesverwaltungsgericht zum Bundessozialhilferecht entwickelten Grundsätze bei der Bestimmung der Angemessenheit; Maßgeblichlkeit der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bemessung der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    Ist während des Hauptsacheverfahrens das Existenzminimum nicht gedeckt, kann diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden, selbst wenn die im Rechtsbehelfsverfahren erstrittenen Leistungen rückwirkend gewährt werden (BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928).

    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928).

    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1236, 1237; BVerfG NVwZ 2004, 95, 96).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1236, 1237).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1236, 1237; BVerfG NVwZ 2004, 95, 96).

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinen Begehren verfolgt (BVerfG NVwZ 2004, 95, 96).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - L 19 B 28/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist das Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (vgl LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 24.08.2005- L 19 B 28/05 AS ER).

    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist idR das Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (vgl LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 24.08.2005- - L 19 B 28/05 AS ER).

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    Zur Bestimmung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Wohnung nach § 22 SGB II sind die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 97, 110, 112,; 101, 194, 197f) zum Bundessozialhilferecht entwickelten Grundsätze heranzuziehen.

    Danach sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110, 112; 101, 194, 197 f).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten; Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    In welcher genauen Höhe Aufwendungen für eine Unterkunft nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Mietpreissituation auf dem für die Angemessenheitsprüfung maßgeblichen regionalen Wohnungsmarkt, angemessen sind, bemisst sich anhand einer einzelfallbezogenen Bewertung der für den jeweiligen örtlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehenden Informationen (BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197).

    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    Zur Bestimmung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Wohnung nach § 22 SGB II sind die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 97, 110, 112,; 101, 194, 197f) zum Bundessozialhilferecht entwickelten Grundsätze heranzuziehen.

    Danach sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110, 112; 101, 194, 197 f).

  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    Dies beruht auf dem auch für das Recht des SGB II geltenden Grundsatz, dass Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, wenn nicht ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und Beschluss des Senats vom 28.10.2005 - L 8 AS 3783/05 ER-B).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05
    In welcher genauen Höhe Aufwendungen für eine Unterkunft nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Mietpreissituation auf dem für die Angemessenheitsprüfung maßgeblichen regionalen Wohnungsmarkt, angemessen sind, bemisst sich anhand einer einzelfallbezogenen Bewertung der für den jeweiligen örtlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehenden Informationen (BVerwG Urteil vom 31.08.2004 NJW 2005, 310 RdNr. 16).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist, wie es auch der Praxis mehrerer Landessozialgerichte entspricht (vgl etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER -, NZM 2006, 595; Hessisches LSG, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER), in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; dh zu ermitteln ist die Quadratmeterzahl der im Streitfall konkret betroffenen Wohnung.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten -

    Unzweifelhaft ist auch, dass der Umzug in die deutlich kostengünstigere Wohnung in L., durch den sich die bisherigen monatlichen (Netto-) Mietkosten von 369, 49 Euro auf 230,- Euro reduzierten, sozialhilferechtlich notwendig war, indem er einen Wechsel in eine kostenangemessene Unterkunft darstellte (zur Angemessenheit der Unterkunftskosten i.S. der sog. Produkttheorie, vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 -, Beschlüsse vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B und vom 31. Juli 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B; so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - zu der § 29 SGB XII entsprechenden Vorschrift des § 23 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch ; vgl. zur entsprechenden Bestimmung des § 22 SGB II zuletzt BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -).
  • SG Reutlingen, 24.04.2007 - S 2 AS 4309/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte

    (1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).

    In Baden-Württemberg ist in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen anzusehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2006, Az.: L 8 AS 4787/06 ER-B, unter Hinweis auf Nr. 5.7.1 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12.02.2002, GABl. S. 240, i.d.F. der Verwaltungsvorschrift vom 22.01.2004, GABl. S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf den unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2006, Az.: L 7 AS 4739/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).

    (3) Das Ergebnis der abstrakten Berechnung der angemessenen Wohnungskosten kann allerdings dann keine ausschlaggebende Bedeutung haben, wenn es zu diesem Preis nicht auch tatsächlich konkrete Wohnangebote gibt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).

    Zumindest wenn - wie hier - der Hilfebedürftige nichts unternimmt, um eine kostengünstigere Wohnung zu finden, sondern erkennbar darauf spekuliert, die derzeitig unangemessen teure Wohnung mit Hilfe öffentlicher Gelder behalten zu können, braucht die Beklagte kein konkretes Wohnungsangebot nachzuweisen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Hessen, Beschluss vom 21.03.2006, Az.: L 9 AS 124/05 ER; SG Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 01.11.2006, Az.: S 22 AS 494/05).

  • SG Reutlingen, 05.06.2007 - S 2 AS 1343/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten für

    (1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).

    In Baden-Württemberg ist in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen anzusehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2006, Az.: L 8 AS 4787/06 ER-B, unter Hinweis auf Nr. 5.7.1 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12.02.2002, GABl. S. 240, i.d.F. der Verwaltungsvorschrift vom 22.01.2004, GABl. S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf den unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2006, Az.: L 7 AS 4739/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).

    (3) Das Ergebnis der abstrakten Berechnung der angemessenen Wohnungskosten kann allerdings dann keine ausschlaggebende Bedeutung haben, wenn es zu diesem Preis nicht auch tatsächlich konkrete Wohnangebote gibt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).

    Wenn der Hilfebedürftige es nicht nachgewiesener Weise unternommen hat, eine kostengünstigere Wohnung zu finden, braucht die Beklagte kein konkretes Wohnungsangebot nachzuweisen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Hessen, Beschluss vom 21.03.2006, Az.: L 9 AS 124/05 ER; SG Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 01.11.2006, Az.: S 22 AS 494/05).

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 2364/06

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

    Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es daher gerade nicht auf die Angemessenheit der gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Wohnung im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).

    S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06).

    D.h. das Ergebnis der abstrakten Berechnung der angemessenen Wohnungskosten hat dann keine ausschlaggebende Bedeutung, wenn es zu diesem Preis nicht auch tatsächlich Wohnangebote für die Klägerin gibt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 05.06.2007, Az: S 2 AS 1343/06).

    Wenn der Hilfebedürftige seine Bemühungen um eine Kostensenkung nicht nachweisbar dokumentiert, braucht die Beklagte kein konkretes Wohnungsangebot nachzuweisen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Hessen, Beschluss vom 21.03.2006, Az.: L 9 AS 124/05 ER; SG Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 01.11.2006, Az.: S 22 AS 494/05).

  • SG Reutlingen, 17.07.2007 - S 2 AS 1775/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte

    (1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf den unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2006, Az.: L 7 AS 4739/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007, Az.: L 9 AS 260/06).

    (3) Das Ergebnis der abstrakten Berechnung der angemessenen Wohnungskosten kann allerdings dann keine ausschlaggebende Bedeutung haben, wenn es zu diesem Preis nicht auch tatsächlich konkrete Wohnangebote gibt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B).

    Wenn der Hilfebedürftige nichts unternimmt, um eine kostengünstigere Wohnung zu finden, sondern darauf spekuliert, die derzeitig unangemessen teure Wohnung mit Hilfe öffentlicher Gelder behalten zu können, braucht die Beklagte kein konkretes Wohnungsangebot nachzuweisen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Hessen, Beschluss vom 21.03.2006, Az.: L 9 AS 124/05 ER; SG Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 01.11.2006, Az.: S 22 AS 494/05).

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 3489/06

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

    Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es daher gerade nicht auf die Angemessenheit der gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Wohnung im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B).

    S. 248; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 17.07.2007, Az: S 2 AS 1775/06).

    D.h. das Ergebnis der abstrakten Berechnung der angemessenen Wohnungskosten hat dann keine ausschlaggebende Bedeutung, wenn es zu diesem Preis nicht auch tatsächlich Wohnangebote für die Klägerin gibt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; SG Reutlingen 2. Kammer, Urteil vom 05.06.2007, Az: S 2 AS 1343/06).

    Wenn der Hilfebedürftige seine Bemühungen um eine Kostensenkung nicht nachweisbar dokumentiert, braucht die Beklagte kein konkretes Wohnungsangebot nachzuweisen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B; LSG Hessen, Beschluss vom 21.03.2006, Az.: L 9 AS 124/05 ER; SG Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 01.11.2006, Az.: S 22 AS 494/05).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2007 - L 8 AS 6425/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anforderung an die

    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (vgl. BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11; Beschlüsse des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - und 09.11.2006 - L 8 AS 4787/06 ER-B -).

    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (vgl. BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11; Beschlüsse des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - und 09.11.2006 - L 8 AS 4787/06 ER-B -).

  • SG Reutlingen, 30.09.2008 - S 2 AS 198/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Kosten für

    (1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B, juris, Rdnr. 30; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B, juris, Rdnr. 7).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf den unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2006, Az.: L 7 AS 4739/06 ER-B, juris, Rdnr. 7; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B, juris, Rdnr. 31; Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007, Az.: L 9 AS 260/06, juris, Rdnr. 35).

    (4) Das Ergebnis der abstrakten Berechnung der angemessenen Wohnungskosten kann allerdings dann keine ausschlaggebende Bedeutung haben, wenn es zu diesem Preis nicht auch tatsächlich konkrete Wohnangebote gibt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 8 AS 6425/06 ER-B, juris, Rdnr. 14; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B, juris, Rdnr. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 3501/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    (1) Für die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft kommt es nicht auf die Angemessenheit der tatsächlich gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnten Räumlichkeiten im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - juris Rdnr. 7; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - juris Rdnr. 30).
  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 194/07

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 8 AS 4787/06

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten gem § 22 Abs

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06

    Arbeitslosengeld II - einstweiliger Rechtsschutz - Angemessenheit der

  • SG Osnabrück, 01.11.2006 - S 22 AS 494/05

    Anspruch auf Leistungen für Unterkunft nach dem SGB II; Leistungen für Unterkunft

  • SG Osnabrück, 27.10.2006 - S 22 AS 494/05

    Sozialhilferechtliche Leistungen für eine Unterkunft; Angemessenheit von

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2006 - L 8 AS 403/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der Vollstreckungsaussetzung -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 4190/07
  • SG Osnabrück, 26.02.2007 - S 22 AS 293/05
  • SG Osnabrück, 15.11.2006 - S 22 AS 435/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 20 B 49/08

    Sozialhilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 380/06

    Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Produkttheorie

  • LSG Baden-Württemberg, 23.12.2005 - L 8 AL 4297/05

    Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Rahmen der Bewilligung

  • SG Konstanz, 26.07.2018 - S 3 SO 823/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 4023/13
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - L 1 AS 2577/08
  • SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unangemessene Unterkunftskosten -

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 3502/16
  • SG Freiburg, 23.06.2008 - S 6 AS 2524/08

    Angemessenheit zu gewährender Leistungen für Unterkunft und Heizung i.R.d.

  • SG Stade, 26.01.2009 - S 17 AS 173/07
  • SG Osnabrück, 27.06.2006 - S 11 R 274/06
  • SG Osnabrück, 22.01.2007 - S 11 R 697/06
  • SG Osnabrück, 15.09.2006 - S 6 AL 251/06
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