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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05   

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https://dejure.org/2006,30954
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05 (https://dejure.org/2006,30954)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.08.2006 - L 8 AS 467/05 (https://dejure.org/2006,30954)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. August 2006 - L 8 AS 467/05 (https://dejure.org/2006,30954)
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu den Regelsatzfestlegungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entschieden, dass die Prüfung sich darauf erstreckt, inwieweit die Regelsätze auf Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung beruhen und in tatsächlicher Hinsicht darauf, ob die Regelsatzfestsetzung sich auf ausreichende Erfahrungswerte stützen kann (vgl. BVerwGE 94, Seite 326 zum Warenkorbmodell; BVerwGE 102, Seite 366 zum Statistikmodell).

    Dem Gesetzgeber kann nicht verwehrt bleiben, bestimmte Anteile der jeweiligen Abteilungen im Wege der Bewertung mit der Begründung herauszunehmen, dass sie nicht dem notwendigen Bedarf zuzurechnen seien, zumal sich der Gesetzgeber lediglich an einer bescheidenen und dem Lebensstandard wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungskreise entsprechenden Lebensführung zu orientieren hat (vgl BVerwGE 94, Seite 326, 333; SG Berlin, Urteil vom 2. August 2002 aaO; kritisch Schellhorn, aaO Rdnr 22; Brünner, aaO, § 20 Rdnr 28 mwN).

  • BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95

    Sozialhilferecht - Regelsatzfestsetzung, Festlegung der Regelsätze für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu den Regelsatzfestlegungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entschieden, dass die Prüfung sich darauf erstreckt, inwieweit die Regelsätze auf Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung beruhen und in tatsächlicher Hinsicht darauf, ob die Regelsatzfestsetzung sich auf ausreichende Erfahrungswerte stützen kann (vgl. BVerwGE 94, Seite 326 zum Warenkorbmodell; BVerwGE 102, Seite 366 zum Statistikmodell).

    Das zur Anwendung gebrachte Statistikmodell ist nach der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 102, Seite 366) grundsätzlich ein geeignetes Bedarfsbemessungssystem.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Zwar verpflichtet das Sozialstaatsprinzip - zumindest in Verbindung mit der Menschenwürde - den Gesetzgeber, das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (vgl BVerfGE 45, Seite 187, 228; 82, Seite 60, 85; 87, Seite 153, 169; 99, Seite 246, 259 f; Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, Seite 166 = Breithaupt 2005, Seite 803; siehe auch Berlit Anmerkung zum Beschluss des SG Schleswig vom 8. März 2005 - S 6 AS 70/05 ER - info also 2005, Seite 178, 181).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Zwar verpflichtet das Sozialstaatsprinzip - zumindest in Verbindung mit der Menschenwürde - den Gesetzgeber, das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (vgl BVerfGE 45, Seite 187, 228; 82, Seite 60, 85; 87, Seite 153, 169; 99, Seite 246, 259 f; Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, Seite 166 = Breithaupt 2005, Seite 803; siehe auch Berlit Anmerkung zum Beschluss des SG Schleswig vom 8. März 2005 - S 6 AS 70/05 ER - info also 2005, Seite 178, 181).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Dies muss als vertretbarer Ausgleich für den Wegfall der meisten einmaligen Beihilfen betrachtet werden, auch wenn die Bundesregierung in dem Verfahren zur Steuerfreiheit des Existenzminimums noch davon ausgegangen ist, dass die einmaligen Leistungen der Sozialhilfe durchschnittlich etwa 20 % des Regelsatzes betragen hätten (siehe BVerfGE 87, Seite 153, 174; SG Berlin, aaO).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 27/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Auch das Bayerische Landessozialgericht hat deshalb in einem solchen Fall die Revision (beim BSG anhängig B 11b AS 27/06 R ) zugelassen (vgl zur Klärungsbedürftigkeit in solchen Fällen BSG Beschluss vom 22. August 1975, BSGE 40, 158).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 398/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Dies war der Grund für die gestaffelten Regelsätze nach dem BSHG und diese Überlegungen gelten weiterhin für die gestaffelten Regelleistungen nach dem SGB II (siehe auch Senatsurteil vom 23. März 2006 - L 8 AS 398/05 -).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Auch das Bayerische Landessozialgericht hat deshalb in einem solchen Fall die Revision (beim BSG anhängig B 11b AS 27/06 R ) zugelassen (vgl zur Klärungsbedürftigkeit in solchen Fällen BSG Beschluss vom 22. August 1975, BSGE 40, 158).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ausgeführt, dass der Sozialstaatsgrundsatz den Auftrag der Fürsorge für Hilfebedürftige enthalte, wobei grundsätzlich der Gesetzgeber entscheidet, auf welche Weise er diesem Verfassungsgebot nachkommt und in welchem Umfang er unter Berücksichtigung der anderen Staatsaufgaben und der vorhandenen finanziellen Mittel soziale Hilfeleistungen zuspricht (vgl. BVerfGE 40, Seite 121, 133).
  • SG Schleswig, 08.03.2005 - S 6 AS 70/05

    Arbeitslosengeld II - Höhe der Regelleistung - Pflicht zur Selbsthilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Zwar verpflichtet das Sozialstaatsprinzip - zumindest in Verbindung mit der Menschenwürde - den Gesetzgeber, das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (vgl BVerfGE 45, Seite 187, 228; 82, Seite 60, 85; 87, Seite 153, 169; 99, Seite 246, 259 f; Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, Seite 166 = Breithaupt 2005, Seite 803; siehe auch Berlit Anmerkung zum Beschluss des SG Schleswig vom 8. März 2005 - S 6 AS 70/05 ER - info also 2005, Seite 178, 181).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • SG Berlin, 02.08.2005 - S 63 AS 1311/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Grundsätzliche Einwände gegen die Festsetzung der Regelleistungen lassen sich aus diesem zeitlichen Ablauf jedoch nicht ableiten, da der Gesetzgeber bei der Ermittlung der - typisierten - Bedarfe wie schon bei der Sozialhilfe auf das Statistikmodell zurückgegriffen hat (vgl Martens SozSich 2006, 182, 184) und erkennbarer Bezugspunkt für die Bemessung der Regelleistung mit 345 EUR die Höhe der bis dahin geltenden Regelsätze (ca 297 EUR) zuzüglich eines an der damaligen Bewilligungspraxis bezüglich einmaliger Leistungen gemessenen Anteils in Höhe von ca 16 vH war (vgl hierzu ua LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. August 2006 - L 8 AS 467/05 -, Revision anhängig unter B 11b AS 39/06 R; Brünner in LPK-SGB II § 20 Nr. 4; Berlit info also 2003, 195, 202; Bieback NZS 2005, 337, 338).

    Die Kostenersparnis bei gemeinsamer Haushaltsführung war schon der Grund für die gestaffelten Regelleistungen nach dem BSHG (s auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. August 2006 - L 8 AS 467/05 -, Revision anhängig unter B 11b AS 37/06 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2007 - L 13 AS 16/06

    Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich der Gewährung einer einmaligen Beihilfe oder

    Wegen der gebotenen Eilbedürftigkeit einer Entscheidung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat der Senat lediglich fernmündlich veranlasst, eine klarstellende Erklärung der Verfahrensbeteiligten herbeizuführen (vgl. zur Individualität der Leistungsansprüche im gerichtlichen Verfahren: LSG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 - Urteil des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 24. August 2006 - L 8 AS 467/05 - neuerdings auch: BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - V. n. b.).
  • SG Kassel, 20.08.2007 - S 5 AS 119/05
    Grundsätzliche Einwände gegen die Festsetzung der Regelleistungen lassen sich aus diesem zeitlichen Ablauf jedoch nicht ableiten, da der Gesetzgeber bei der Ermittlung der - typisierten - Bedarfe wie schon bei der Sozialhilfe auf das Statistikmodell zurückgegriffen hat (vgl Martens SozSich 2006, 182, 184) und erkennbarer Bezugspunkt für die Bemessung der Regelleistung mit 345 EUR die Höhe der bis dahin geltenden Regelsätze (ca 297 EUR) zuzüglich eines an der damaligen Bewilligungspraxis bezüglich einmaliger Leistungen gemessenen Anteils in Höhe von ca 16 vH war (vgl hierzu ua LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. August 2006 - L 8 AS 467/05 -, Revision anhängig unter B 11b AS 39/06 R; Brünner in LPK-SGB II § 20 Nr. 4; Berlit info also 2003, 195, 202; Bieback NZS 2005, 337, 338).

    Die Kostenersparnis bei gemeinsamer Haushaltsführung war schon der Grund für die gestaffelten Regelleistungen nach dem BSHG (s auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. August 2006 - L 8 AS 467/05 -, Revision anhängig unter B 11b AS 37/06 R).

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