Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2008 - L 8 B 426/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung

Verfahrensgang

  • SG Stralsund, 15.10.2008 - 6 AS 674/08
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2008 - L 8 B 426/08



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2008 - L 8 B 386/08  

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (LSG M-V, Beschluss vom 20. November 2008 - L 8 B 426/08 -).
  • SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10  
    Diesen Erwägungen sei auch das LSG Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 20.11.2008 (Az L 8 B 426/08) in einem Prozesskostenhilfeverfahren gefolgt.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2009 - L 8 B 156/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit einer

    In einem weiteren Beschluss vom 20. November 2008 - L 8 B 426/08 -, gleichfalls dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bekannt, hat der Senat zur Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO in Verbindung mit § 73aSGG Stellung genommen und Mutwilligkeit bejaht: Eine verständige nicht bedürftige Partei würde ein eigenes Kostenrisiko, das ca. das Zehnfache der Hauptforderung (im dortigen Fall 25, 71 ) ausmacht, nicht ohne Weiteres eingehen.
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