Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25033
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18 (https://dejure.org/2020,25033)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.06.2020 - L 8 BA 6/18 (https://dejure.org/2020,25033)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - L 8 BA 6/18 (https://dejure.org/2020,25033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Statusfeststellungsverfahren eines Rentenversicherungsträgers - Statusrechtliche Stellung einer Apothekenpraxisvertreterin - ur-sprüngliche Bewertung als Beschäftigte von LSG aufgehoben - Gesamtbild der Umstände führt zur Bewertung als Selbständige - insofern ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Apotheker-Vertreterin sozialversicherungsfrei

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Apotheker-Vertreterin sozialversicherungsfrei

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialrechtlicher Status eines Apothekers als Vertreter des Inhabers - immer zum Anwalt

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Sozialrechtlicher Status eines Apothekers als Vertreter des Inhabers

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ist eine Apotheken-Vertreterin sozialversicherungsfrei tätig?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrechtliche Beurteilung einer Apotheker-Vertreterin

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Außenstehende Apotheken-Vertretung ist freiberuflich tätig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 960
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 27.05.1959 - 3 RK 18/55

    Heranziehung revisibler Rechtsvorschriften zur Auslegung irrevisiblen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    In ihrer Auffassung sehe sie sich durch die Urteile des BSG vom 27.5.1959 - 3 RK 18/55 und des OLG München vom 12.12.2012 - LBG-Ap 002/12 - bestätigt.

    Die Ausführungen im BSG-Urteil vom 27.5.1959 (3 RK 18/55), in dem der Vertreter in einer Arztpraxis als selbstständig angesehen worden sei, könnten vorliegend nicht herangezogen werden, da es hier - anders als im Fall des BSG - an wesentlichen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit fehle.

    So hat das BSG den Vertreter eines niedergelassenen Arztes, der gegen feste monatliche Bezüge tätig und gehalten war, die Patienten in den Praxisräumen mit den Instrumenten des vertretenen Arztes zu behandeln, die Sprechstunden fortzuführen, sich der vom Praxisinhaber angestellten Hilfskräfte zu bedienen und die Abrechnung mit der kassenärztlichen Vereinigung im Namen und für Rechnung des Praxisinhabers vorzunehmen, als selbstständig angesehen, weil er bei Ausübung seiner Tätigkeit als Arztvertreter und damit bei Einteilung und Ausführung aller ihm als Arztvertreter obliegenden Arbeiten grundsätzlich nicht den Weisungen des Praxisinhabers unterlag und die Praxis in eigener Verantwortung führte (vgl. BSG Urt. v. 27.5.1959 - 3 RK 18/55 - juris Rn. 14 ff.).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Sind - wie vorliegend - Einzelvertretungen individuell vereinbart und entstand erst durch die Zusage der Beigeladenen zu 1) eine rechtliche Verpflichtung, die Vertretung auch tatsächlich zu leisten, ist für die Beurteilung auf die jeweiligen Einzelvertretungen abzustellen (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BFH, 20.02.1979 - VIII R 52/77

    Abgrenzung zwischen nichtselbständiger und gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    Verwiesen werde auf die aktuellere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH - z.B. Urt. v. 20.2.1979 (VIII R 52/77), nach der ein Apotheker, der einen anderen selbstständigen Apotheker während dessen Urlaubs gegen Entgelt vertrete, als abhängig beschäftigt angesehen worden sei.

    Entgegen ihrer Auffassung kann sich die Beklagte für die von ihr vertretene Annahme einer abhängigen Beschäftigung der Beigeladenen zu 1) nicht auf das Urteil des BFH vom 20.2.1979 - VIII R 52/77 - stützen.

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    Lediglich ergänzend wird insoweit darauf hingewiesen, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst bei einem in einem Krankenhaus tätigen Arzt nicht allein wegen der Benutzung von Einrichtungen und Betriebsmitteln des Krankenhauses zwingend eine abhängige Beschäftigung angenommen werden kann (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 10/18 R - juris Rn. 29).

    Soweit das BSG in seiner jüngsten Rechtsprechung zu den sogenannten "Honorarärzten" diese als abhängig beschäftigt angesehen hat (vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 10/18 R), widerspricht dies der Zuordnung der Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) zum Typus einer selbstständigen Tätigkeit nicht.

  • OLG Bamberg, 12.07.2007 - 3 Ss OWi 170/07
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    Der Apothekenleiter hat im Falle seiner Abwesenheit die Apotheke zu schließen, wenn er keine Vertretung gem. § 2 Abs. 5 oder Abs. 6 ApBetrO bestellt hat (vgl. OLG Bamberg Beschl. v. 12.7.2007 - 3 Ss OWi 170/07 - juris Rn. 8 ff. m.w.N.).

    Zur persönlichen Leitung der Apotheke gehört, dass der Apothekenleiter die wesentlichen Betriebsvorgänge durch eigenes Tätigwerden oder durch seine Entscheidungen und Anweisungen maßgeblich bestimmt und den Betrieb der Apotheke laufend überwacht sowie die Aufsicht über das pharmazeutische Personal bei der Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten wahrnimmt und das gesamte Apothekenpersonal im Rahmen des Betriebsablaufs beaufsichtigt (vgl. OLG Bamberg Beschl. v. 12.7.2007 - 3 Ss OWi 170/07 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - schriftliche Befundung radiologischer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    Auch im Übrigen wurde bzw. wird in Fällen ärztlicher bzw. tierärztlicher Praxisvertretungen eine selbstständige Tätigkeit angenommen (vgl. BSG Urt. v 15.12.1959 - 2 RU 141/56 - juris Rn. 14 ff.; Bayerisches Landessozialgericht Urt. v. 28.3.2012 - L 2 U 424/09 - juris Rn. 53 ff.; Landessozialgericht Baden-Württemberg Urt. v. 21.2.2017 - L 11 R 2433/16 - juris Rn. 25 ff.; Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Harwart/Thome in: Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl. 2018, § 32 Rn. 72).
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 141/56

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von im Gesundheitswesen Tätigen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    Auch im Übrigen wurde bzw. wird in Fällen ärztlicher bzw. tierärztlicher Praxisvertretungen eine selbstständige Tätigkeit angenommen (vgl. BSG Urt. v 15.12.1959 - 2 RU 141/56 - juris Rn. 14 ff.; Bayerisches Landessozialgericht Urt. v. 28.3.2012 - L 2 U 424/09 - juris Rn. 53 ff.; Landessozialgericht Baden-Württemberg Urt. v. 21.2.2017 - L 11 R 2433/16 - juris Rn. 25 ff.; Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Harwart/Thome in: Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl. 2018, § 32 Rn. 72).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    Im Hinblick auf Betriebsärzte hat das BSG in weiteren Urteilen vom 9.12.1981 - 12 RK 34/81 und 12 RK 4/81 - ausgeführt, dass eine organisatorische Einbindung des - fachlich keinen Weisungen unterworfenen - Betriebsarztes in den Betrieb allein nicht ohne Weiteres eine Stellung als abhängig Beschäftigter begründe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2019 - L 8 R 1003/15

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als IT-Betreuer in Form

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    Im Hinblick darauf, dass sich die in § 7 Abs. 1 S. 2 SGB IV für eine abhängige Beschäftigung gesetzlich ausdrücklich hervorgehobenen Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung nicht relevant feststellen lassen, gewinnt es im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung nicht an entscheidender Bedeutung, dass die Beigeladene zu 1) im Streitzeitraum weder über eine eigene Betriebsstätte verfügt noch ein nennenswertes unternehmerisches Risiko getragen hat (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Urt. v. 23.1.2019 - L 8 R 1003/15 - juris Rn. 53).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 34/81
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18
    Im Hinblick auf Betriebsärzte hat das BSG in weiteren Urteilen vom 9.12.1981 - 12 RK 34/81 und 12 RK 4/81 - ausgeführt, dass eine organisatorische Einbindung des - fachlich keinen Weisungen unterworfenen - Betriebsarztes in den Betrieb allein nicht ohne Weiteres eine Stellung als abhängig Beschäftigter begründe.
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • LSG Bayern, 28.03.2012 - L 2 U 424/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2018 - L 8 R 800/16

    Randzeitenbetreuung in Kita sozialversicherungsfrei

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - L 8 BA 222/18
    Insofern sei u.a. auf das Urteil des erkennenden Senates vom 10.06.2020 (L 8 BA 6/18) zur Selbstständigkeit einer Apothekervertreterin zu verweisen.

    Die Entscheidung des erkennenden Senates vom 10.06.2020 (L 8 BA 6/18) sei auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen und überzeuge zudem auch nicht.

    Selbst wenn man die Tätigkeit des C. als Vertretungsapotheker - entgegen der Auffassung des Senats im Urteil vom 10.06.2020 - L 8 BA 6/18, an der auch für den vorliegenden Fall ausdrücklich festgehalten wird, - als Beschäftigung beurteilte und seine Überlassung an die Apotheken im Kern (entsprechend) als Überlassung eines Arbeitnehmers qualifizierte, würde nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) keine Beschäftigung (gerade) zur Klägerin begründet.

  • SG Detmold, 15.06.2023 - S 34 BA 41/18

    Statusfeststellungsverfahren - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteile vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - Rn. 14f, juris; Urteil vom 04. September 2018 - B 12 KR 11/17 R -, Rn. 18f, juris; Urteil vom 23.5.2017 - B 12 KR 9/16 R -, Rn 24, juris; Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, Rn. 130, juris; Urteil vom 30.04.2013, B 12 KR 19/11 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21, Rn. 13, juris; Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, Rn. 15, juris, jeweils mwNw.; st. Rspr. des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), vgl. Urteile vom 20. Juni 2018 - L 8 R 934/16 -, Rn. 138ff, juris; Urteil vom 10. Juni 2020 - L 8 BA 6/18 -,Rn. 35f, juris; Urteil vom 15. Dezember 2021 - L 8 R 13/15 -, Rn. 150ff, juris; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, juris Rn. 6ff.).

    Die Tätigkeit des Klägers war damit nicht nur frei von Weisungen durch den Inhaber der Beigeladenen zu 2. Die gesetzlichen Vorschriften erforderten vielmehr nicht nur eine vollständige inhaltliche Autonomie, so dass bereits aus diesem Grund relevante Einschränkungen der Befugnisse des Klägers nicht zum Vertragsgegenstand hätten machen können und wollen (vgl. dazu in einem vergleichbaren Fall LSG NRW, Urteil vom 10. Juni 2020 - L 8 BA 6/18 -, juris Rn.40 - Vertretung durch die ehemalige Inhaberin einer Apotheke).

    Dass es den Betrieb ohne seine Tätigkeit als Verkehrsleiter (so) nicht gäbe, spricht gegen eine Eingliederung (vgl. LSG NRW, Urteil vom 10. Juni 2020 - L 8 BA 6/18 -, juris 48, zur Vertretung in einer Apotheke).

    Seine Dienstleistung hat, soweit angesichts der engen Vorgaben durch die Verordnung und die Aufsichtsbehörde hierfür noch Raum bestanden hätte, ihr Gepräge nicht von der Ordnung des Betriebes des Beigeladenen zu 2 erhalten, sondern ist vielmehr umgekehrt der Betrieb des Beigeladenen zu 2 von ihm, dem Kläger, geprägt worden (vgl. LSG NRW, Urteil vom 10. Juni 2020 - L 8 BA 6/18 -, juris 47, zur Vertretung in einer Apotheke durch die ehemalige Inhaberin).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21

    Begründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 154, Urt. v. 10.6.2020 - L 8 BA 6/18 - juris Rn. 36).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 51/20

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit des Geschäftsführers einer GmbH;

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15; Senatsurt. v. 10.6.2020 - L 8 BA 6/18 - juris Rn. 36).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 8 BA 110/21

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Kraftfahrer Abgrenzung zwischen

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15; Senatsurt. v. 10.6.2020 - L 8 BA 6/18 - juris Rn. 36).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - L 8 BA 228/19
    Angesichts des Umstandes, dass sich die in § 7 Abs. 1 S. 2 SGB IV gesetzlich ausdrücklich hervorgehobenen ("insbesondere") Kriterien für eine abhängige Beschäftigung einer Weisungsgebundenheit und Eingliederung nicht bzw. nur in geringem Maße feststellen lassen, könnte es ohnehin im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung nicht an entscheidender Bedeutung gewinnen, wenn - wovon die Antragsgegnerin ausgeht - B und K in den Streitzeiträumen kein nennenswertes unternehmerisches Risiko getragen hätten (st. Rspr. des Senats vgl. z.B. Urt. v. 10.6.2020 - L 8 BA 6/18 - juris Rn. 50).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - L 8 BA 88/19

    Keine Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15; Senatsurt. v. 10.6.2020 - L 8 BA 6/18 - juris Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht