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   LSG Hessen, 19.06.2008 - L 8 KR 171/07   

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https://dejure.org/2008,3967
LSG Hessen, 19.06.2008 - L 8 KR 171/07 (https://dejure.org/2008,3967)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2008 - L 8 KR 171/07 (https://dejure.org/2008,3967)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - L 8 KR 171/07 (https://dejure.org/2008,3967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgung mit einer Fingerteilprothese aus Silikon (Fingerepithese)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgung mit einer sogenannten Fingerepithese als Fingerteilprothese aus Silikon; Anspruch auf Versorgung mit einer Finger-Teilepithese nach dem Verlust des Zeigefingerendgliedes der rechten Hand durch Amputation; Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Prothese nach Teilamputation eines Fingers

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Prothese nach Teilamputation eines Fingers; Krankenversicherungsrecht

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kein Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung zu rein beruflichen Zwecken

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Prothese nach Teilamputation eines Fingers

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Prothese nach Teilamputation eines Fingers

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Prothese nach Teilamputation eines Fingers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 8 KR 171/07
    Gebrauchsvorteile seien dann wesentlich, wenn sie sich allgemein im Alltagsleben auswirkten und nicht auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränkten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 20/04 R - C-Leg-Prothese).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 8 KR 171/07
    Es genügt nicht, wenn der Vertragsarzt ein Hilfsmittel verordnet (vgl. BSG, SozR 3-2500, § 33 Nr. 25; BSGE 88, 204 = SozR 3-2500, § 33 Nr. 41).
  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 13/89

    Hilfsmittel hier - Arbeitsrollstuhl für Berufsausübung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 8 KR 171/07
    Für die Abgrenzung zwischen den beruflichen Auswirkungen einer Behinderung und den Grundbedürfnissen wird darauf abgestellt, ob das Hilfsmittel dem medizinischen Ausgleich der Behinderung dient, wenn auch unter den besonderen Bedingungen des beruflichen Bereichs (Hilfsmittel nach § 33 SGB V sind z. B. unzerbrechliche Korrektionsschutzscheiben, so BSG, SozR-2200, § 182 Nr. 116) oder ob der Versicherte es ausschließlich für (einzelne) Verrichtungen bei bestimmten Berufen oder Berufsausbildungen benötigt (BSG, Urteil vom 8. März 1990, 3 RK 13/89, Die Leistungen 1990, 368 - Spezialrollstuhl für Chemiepraktika).
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93

    Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2008 - L 8 KR 171/07
    Die Leistungspflicht der Krankenkasse setzt jedenfalls voraus, dass das Hilfsmittel nicht nur für den Beruf, sondern zugleich auch immer für andere Bereiche, z. B. im privaten Bereich und dabei zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 26.Juli 1994, 11 RAr 115/93, SozR 3-4100, § 56 Nr. 15 - Orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe).
  • LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13

    Versorgung mit einer Silikon-Fingerprothese für den Zeigefinger der rechten Hand

    Nach der Rechtsprechung (Bundessozialgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2008, Az. B 3 KR 26/08 B; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 2008, Az. L 8 KR 171/07) bestehe keine Leistungspflicht der Beklagten zur Versorgung mit der beantragten Hilfsmittel.
  • SG Frankfurt/Main, 05.12.2012 - S 25 KR 531/11
    Nach der Rechtsprechung (Bundessozialgericht >BSG<, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - B 3 KR 26/08 B; Hessisches Landessozialgericht >LSG<, Urteil vom 19. Juni 2008 L 8 KR 171/07) bestehe keine Leistungspflicht der Beklagten zur Versorgung mit einer Fingerepithese.
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