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   LSG Hessen, 18.05.2017 - L 8 KR 199/15   

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https://dejure.org/2017,55944
LSG Hessen, 18.05.2017 - L 8 KR 199/15 (https://dejure.org/2017,55944)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.05.2017 - L 8 KR 199/15 (https://dejure.org/2017,55944)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - L 8 KR 199/15 (https://dejure.org/2017,55944)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Hessen, 18.05.2017 - L 8 KR 199/15
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr.; BSG, Urteil vom 24.03.2016, Az. B 12 KR 20/14 R, Rn. 13, zitt. nach Juris unter Hinweis zum Ganzen z.B. BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 Rdnr. 13 m.w.N.; BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rdnr. 15 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Denn Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte - wie hier außerhalb der Praxis des Klägers - stehen einer Einbindung in deren Organisationsstruktur nicht entgegen, soweit diese Tätigkeiten den üblichen Arbeitsabläufen entsprechen (so auch: BSG, Urteil vom 24. März 2016, Az. B 12 KR 20/14 R, Rn. 23, zitt. nach Juris für die Hausbesuche einer Physiotherapeutin).

    Auch bei Beschäftigten ist es nicht ungewöhnlich, dass sie noch für einen weiteren Arbeitgeber erwerbstätig sind (z.B. in Form einer Nebenbeschäftigung), ohne dass sich der sozialversicherungsrechtliche Charakter der ersten Tätigkeit deshalb abweichend beurteilen müsste (BSG, Urteil vom 24. März 2016, Az. B 12 KR 20/14 R, Rn. 24, zitt. nach Juris).

    Allein der Umstand, dass einem abhängig Beschäftigten kein für Beschäftigte typischer sozialer Schutz gewährt wird (z. B. Lohnfortzahlung in Krankheitsfall, Anspruch auf bezahlten Urlaub) - wie im vorliegenden Fall -, führt noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (vgl. zum Ganzen die stRspr. des BSG, zuletzt: BSG, Urteil vom 24. März 2016, Az. B 12 KR 20/14 R, Rn. 21, m.w.N., zitt. nach juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 18.05.2017 - L 8 KR 199/15
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr.; BSG, Urteil vom 24.03.2016, Az. B 12 KR 20/14 R, Rn. 13, zitt. nach Juris unter Hinweis zum Ganzen z.B. BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 Rdnr. 13 m.w.N.; BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rdnr. 15 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteile vom 29. August 2012, Az. B 12 KR 25/10 R, Rn. 16, zitt. nach juris und vom 28. Mai 2008, Az. B 12 KR 13/07, Rn. 17 zitt. nach juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2013 - L 6 R 152/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidungen bei Klagen von Arbeitnehmer

    Auszug aus LSG Hessen, 18.05.2017 - L 8 KR 199/15
    Vielmehr sind der Rechtsstreit des Klägers und der Beigeladenen zu 1) prozessrechtlich selbständig zu betrachten (so auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 2013, Az. L 6 R 152/12 B).
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