Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 8 R 197/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Regelaltersrente, Anrechnung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

  • SG Dortmund, 27.06.2007 - S 46 (26) R 66/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 8 R 197/07



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Wird zitiert von ...  

  • LSG Bayern, 04.12.2009 - L 1 R 304/09  

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Denn die Beklagte musste den tatsächlich von der BG Bau herangezogenen Jahresarbeitsverdienst heranziehen und nicht den - vielleicht abweichenden - rechtlich gebotenen (vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 5 RdNr. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2008 - L 8 R 197/07; Wehrhahn in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 93 SGB VI RdNr. 24 ).

    Abgestellt wird also auf den individuellen Arbeitsverdienst vor dem Versicherungsfall regelmäßig ohne Berücksichtigung der noch zu erwartenden Karriereschritte, also auch ohne Berücksichtigung der zu erwartenden Gehaltsentwicklung im Laufe des zukünftigen Berufslebens (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2008 - L 8 R 197/07).

    So ist es sozialpolitisch legitim, bei Zusammentreffen zweier Sozialleistungen die Summierung zu einer Gesamthöhe als sachlich nicht gerechtfertigt anzusehen, da der Empfänger - ungeachtet seiner diese Höhe rechtfertigenden Eigenleistungen für die verschiedenen Versichertengemeinschaften - weit mehr erhält, als ihm die Sozialversicherung in ihrer Gesamtheit von ihrem Grundgedanken her verschaffen soll (vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 5 RdNr. 13/14; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2008 - L 8 R 197/07).

    Die Entscheidung des Gesetzgebers, diejenigen Versicherten zu privilegieren, die bei hohem Einkommen auch hohe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2008 - L 8 R 197/07).

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