Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 09.10.2001

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   LSG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - L 8 RA 48/01   

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LSG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - L 8 RA 48/01 (https://dejure.org/2002,15581)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.10.2002 - L 8 RA 48/01 (https://dejure.org/2002,15581)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - L 8 RA 48/01 (https://dejure.org/2002,15581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmen von der Befreiung von der Versicherungspflicht ; Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ; Sozialversicherungspflicht von Steuerberatern; Zuständigkeit der Länder für berufsständische Versorgungseinrichtungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rentenversicherungspflicht eines angestellten Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 266
  • DB 2003, 2129
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2018 - L 22 R 171/17

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Da im Land Berlin eine berufsständische Versorgungseinrichtung für Steuerberater nicht geschaffen wurde, lägen in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht nicht vor (für diesen Fall auch: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Oktober 2002 - L 8 RA 48/01, Rdnr. 23, zitiert nach juris).
  • LSG Hamburg, 27.05.2008 - L 3 RA 5/04

    Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem Wortlaut der Regelung des § 6

    Da freiberufliche Rechtsanwälte nicht zu den versicherungspflichtigen selbständig tätigen Personengruppen nach § 2 SGB VI zählen, kann Anknüpfungspunkt für die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht eines Rechtsanwalts grundsätzlich nur dessen Tätigkeit als versicherungspflichtig angestellter Jurist sein (ebenso Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. Oktober 2002, - L 8 RA 48/01 -, in juris, für einen Steuerberater).

    Darüber hinaus ist es, wie das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht zu Recht in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2002 (a.a.O.) ausgeführt hat, nach der grundgesetzlich geregelten föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder, Regelungen für berufsständische Versorgungseinrichtungen zu schaffen oder aber dies zu unterlassen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

    Als Ausnahmevorschrift ist § 6 SGB VI abschließend und einer erweiternden Auslegung im Wege der Analogie nicht zugänglich (LSG NW, Urteil vom 16.07.2001, L 3 RA 73/00; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 09.10.2002, L 8 RA 48/01).
  • SG Düsseldorf, 02.11.2010 - S 52 R 230/09

    Sachbearbeiter im Team Steuern/Recht; vier Befreiungskriterien als Verstoß gegen

    Als Ausnahmevorschrift ist § 6 SGB VI abschließend und einer erweiternden Auslegung im Wege der Analogie nicht zugänglich (LSG NRW, Urteil vom 16.07.2001, L 3 RA 73/00; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 09.10.2002, L 8 RA 48/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 765/14

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für einen

    Als Ausnahmevorschrift sei § 6 SGB VI abschließend und einer erweiternden Auslegung im Wege der Analogie nicht zugänglich (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.07.2001, Az.: L 3 RA 73/00; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 09.10.2002, Az.: L 8 RA 48/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - L 8 (4) R 158/05

    Rentenversicherung

    Der Senat hat den Kläger unter Übersendung von Urteilen des LSG NRW vom 22.08.2005 (Az.: L 3 RA 72/04) und vom 14.10.2005 (Az.: L 13 RA 10/04), des BGH vom 04.03.1996 (Az.: StbSt (R) 4/95) und des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 09.10.2002 (Az.: L 8 RA 48/01) sowie des Beschlusses des BVerfG vom 04.11.1992 (Az.: 1 BvR 79/85, 1 BvR 643/87, 1 BvR 442/89, 1 BvR 238/90, 1 BvR 1258/90, 1 BvR 772/91, 1 BvR 909/91) und unter Hinweis auf die übersandten Urteile darauf hingewiesen, dass die Berufung danach keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
  • SG Berlin, 09.01.2017 - S 32 R 3964/14

    Befreiung eines Steuerberaters von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

    Da im Land Berlin eine berufsständische Versorgungseinrichtung für Steuerberater nicht geschaffen wurde, lägen in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht nicht vor (für diesen Fall auch: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Oktober 2002 - L 8 RA 48/01, Rdnr. 23, zitiert nach juris).
  • SG Düsseldorf, 14.11.2011 - S 52 R 1995/11

    Rentenversicherung

    Als Ausnahmevorschrift ist § 6 SGB VI abschließend und einer erweiternden Auslegung im Wege der Analogie nicht zugänglich (LSG NRW, Urteil vom 16.07.2001, L 3 RA 73/00; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 09.10.2002, L 8 RA 48/01).
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