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   LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10   

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LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10 (https://dejure.org/2012,5782)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.02.2012 - L 8 SO 1/10 (https://dejure.org/2012,5782)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - L 8 SO 1/10 (https://dejure.org/2012,5782)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Mangels einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition ist ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB I zurückzugreifen (einhellige Auffassung, so bereits das BVerwG für das BSHG: Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 11.98 -, juris Rn. 14; ebenso: BSG, Urteil vom 24. März 2009, - B 8/9b SO 17/07 R -, juris Rn. 18).

    Ob ein Aufenthalt an einem Ort zu einem gA geführt hat, ist im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise zu entscheiden, wobei alle für die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung bei Beginn eines streitigen Zeitraums erkennbaren Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 11/87 - = BSGE 63, 93; ebenso BVerwG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 5 B 211/02 -, juris Rn. 7).

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Juli 1985 (Az. 1 RA 11/84) ergebe sich nichts anderes, weil das BSG in dieser Entscheidung darauf abgestellt habe, dass ein Leistungsträger Leistungen "ohne gesetzliche Grundlage" erbracht habe.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Bei § 14 Abs. 4 SGB IX in der ab dem 19. Juni 2001 (BGBl. I S.1046) und damit hier anwendbaren Fassung handelt es sich um einen speziellen Erstattungsanspruch, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem SGB X vorgeht und diese verdrängt (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, - B 1 KR 34/06 R -, juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 28. November 2007, - B 11a AL 29/06 R -, juris Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. April 2008, - L 30 R 1838/06 -, juris Rn. 39).
  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 29/06 R

    Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von Kosten der beruflichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Bei § 14 Abs. 4 SGB IX in der ab dem 19. Juni 2001 (BGBl. I S.1046) und damit hier anwendbaren Fassung handelt es sich um einen speziellen Erstattungsanspruch, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem SGB X vorgeht und diese verdrängt (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, - B 1 KR 34/06 R -, juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 28. November 2007, - B 11a AL 29/06 R -, juris Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. April 2008, - L 30 R 1838/06 -, juris Rn. 39).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Im Verhandlungstermin vor dem Senat hat der Kläger nach dem Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG, u.a. in dem Verfahren B 8 SO 22/08 R, den geltend gemachten Zinsanspruch zurückgenommen.
  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes setze dabei eine tatsächliche Aufenthaltsnahme voraus, die nicht durch bloße melderechtliche Anmeldung ersetzt werden könne (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 26. September 2002 - 5 C 46.01, NVwZ 2003, 616 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - L 30 R 1838/06

    Erstattungsanspruch des erstangegangenen Reha-Leistungsträgers

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Bei § 14 Abs. 4 SGB IX in der ab dem 19. Juni 2001 (BGBl. I S.1046) und damit hier anwendbaren Fassung handelt es sich um einen speziellen Erstattungsanspruch, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem SGB X vorgeht und diese verdrängt (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, - B 1 KR 34/06 R -, juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 28. November 2007, - B 11a AL 29/06 R -, juris Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. April 2008, - L 30 R 1838/06 -, juris Rn. 39).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2011 - 9 U 110/10

    Berufungsentscheidung bei formeller Beschwer durch ein Urteil, das eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Da der Kläger in Bezug auf die Zinsforderung die Klage zurückgenommen hat und diese im Hinblick auf die Gesamtforderung mehr als 10 Prozent ausmacht, war bei der Kostenentscheidung dies entsprechend dem Verhältnis der Gesamtforderung zur Zinsforderung zu berücksichtigen (vgl. für § 92 Abs. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 24. Mai 2011 - 9 U 110/10 -, juris Rn. 7).
  • BSG, 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung durch von Schiedsstelle bestimmten überörtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Mangels einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition ist ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB I zurückzugreifen (einhellige Auffassung, so bereits das BVerwG für das BSHG: Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 11.98 -, juris Rn. 14; ebenso: BSG, Urteil vom 24. März 2009, - B 8/9b SO 17/07 R -, juris Rn. 18).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10
    Ob ein Aufenthalt an einem Ort zu einem gA geführt hat, ist im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise zu entscheiden, wobei alle für die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung bei Beginn eines streitigen Zeitraums erkennbaren Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 11/87 - = BSGE 63, 93; ebenso BVerwG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 5 B 211/02 -, juris Rn. 7).
  • LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 320/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Entscheidend für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die näheren Umstände der Unterkunft und des Aufenthalts sowie die Qualität und Quantität der am Aufenthaltsort entstandenen persönlichen Bindungen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 8 SO 132/10 - juris Rdnr. 102; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10 - juris Rdnr. 40).
  • LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Entscheidend für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die näheren Umstände der Unterkunft und des Aufenthalts sowie die Qualität und Quantität der am Aufenthaltsort entstandenen persönlichen Bindungen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 8 SO 132/10 - juris Rdnr. 102; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10 - juris Rdnr. 40).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2022 - L 9 SO 40/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen

    Ob ein Aufenthalt in einem Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt geführt hat, sei Wesen im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise zu entscheiden, wobei alle für die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung bei Beginn eines streitigen Zeitraums erkennbare Umstände zu berücksichtigen seien (Vergleich BSG, Urt. v. 22.03.1988 - 8/5a RKn 11/87 -, BSGE 63, 93; ebenso BVerwG, Urt. v. 18.03.1999, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 08.02.2012 - L 8 SO 1/10 -).
  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Dieser spezielle Erstattungsanspruch gilt nur für den zweitangegangenen Rehabilitationsträger und trägt dessen Sondersituation Rechnung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ihm durch die Weiterleitung des Antrags die Leistungspflicht aufgezwungen ist (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Dezember 2010 - L 8 SO 8/08, Rz. 35 ff.; Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10, Rz. 28 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. April 2008 - L 30 R 1838/06, Rz. 30 ff.).
  • LSG Thüringen, 25.07.2013 - L 8 SO 784/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Ob damit der gewöhnliche Aufenthalt in der betreuten Wohnform maßgeblich sein kann oder entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 SGB XII auf den Aufenthalt vor Beginn der Einrichtungskette abzustellen ist, die unmittelbar nur für eine lückenlose Kette ausschließlich stationärer Einrichtungen greift, das ambulante betreute Wohnen hingegen nicht umfasst, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 14. Februar 2011 - L 20 SO 110/08; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 1 SO 135/10; VG Minden, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10; alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2635/17
    Entscheidend sind die näheren Umstände des Einzelfalles im Hinblick auf Unterkunft und Aufenthalt sowie die Qualität und Quantität der am Aufenthaltsort entstandenen persönlichen Bindungen (Hessisches LSG 18.09.2013 - L 4 SO 328/12 - juris Rn. 26; Bayerisches LSG v. 21.06.2012 - L 8 SO 132/10 - juris Rn. 102; LSG Sachsen-Anhalt 08.02.2012 - L 8 SO 1/10 - juris Rn. 40).
  • SG Rostock, 21.10.2014 - S 8 SO 94/11

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

    Ob ein Aufenthalt an einem Ort zu einem gewöhnlichen Aufenthalt geführt hat, ist im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise zu entscheiden, wobei alle für die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung bei Beginn eines streitigen Zeitraums erkennbaren Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urt. v. 22.03.1988 - 8/5a RKn 11/87 -, BSGE 63, 93; ebenso BVerwG, Urt. v. 18.03.1999, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 08.02.2012 - L 8 SO 1/10 -).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 8 SO 1/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,122668
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 8 SO 1/10 B ER (https://dejure.org/2010,122668)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.02.2010 - L 8 SO 1/10 B ER (https://dejure.org/2010,122668)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 8 SO 2/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 8 SO 1/10
    Die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers wies der erkennende Senat mit Beschluss vom heutigen Tage L 8 SO 2/10 B ER zurück.

    Der Antragsteller hat gegen den ihm am 3. Dezember 2009 zugestellten Beschluss am 4. Januar 2010 (Montag) Beschwerde eingelegt, zu deren Begründung er das gleiche vorträgt wie im Beschwerdeverfahren L 8 SO 2/10 B ER und zusätzlich geltend macht, wegen seiner insulinpflichtigen Erkrankung an Diabetes mellitus einen ernährungsbedingten Mehrbedarf zu haben, den der Antragsteller seit Februar 2009 rechtswidrig nicht mehr anerkenne.

    Im Übrigen hat der Antragsteller aus den im Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Parallelverfahren L 8 SO 2/10 B ER ausgeführten Gründen den erforderlichen Anordnungsanspruch in Gestalt eines Anspruchs gegen den Antragsgegner auf höhere als die mit Bescheid vom 25. August 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. September 2009 bewilligten Grundsicherungsleistungen nicht glaubhaft gemacht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2009 - L 8 SO 209/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 8 SO 1/10
    Insoweit waren zudem mehrere Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes anhängig (S 62 SO 171/09 ER; S 62 SO 296/09 ER und Beschwerdeverfahren L 8 SO 179/09 B ER; S 62 SO 307/09 ER und Beschwerdeverfahren L 8 SO 209/09 B ER), die für den Antragsteller mit Ausnahme der vom Senat mit Beschluss vom 26. Oktober 2009 L 8 SO 179/09 B ER getroffenen Feststellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch bzw Klage gegen die Direktüberweisung der Leistungen für die Energiekosten in Höhe von 85, 00 EUR monatlich an die Stadtwerke erfolglos waren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2009 - L 8 SO 179/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 8 SO 1/10
    Insoweit waren zudem mehrere Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes anhängig (S 62 SO 171/09 ER; S 62 SO 296/09 ER und Beschwerdeverfahren L 8 SO 179/09 B ER; S 62 SO 307/09 ER und Beschwerdeverfahren L 8 SO 209/09 B ER), die für den Antragsteller mit Ausnahme der vom Senat mit Beschluss vom 26. Oktober 2009 L 8 SO 179/09 B ER getroffenen Feststellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch bzw Klage gegen die Direktüberweisung der Leistungen für die Energiekosten in Höhe von 85, 00 EUR monatlich an die Stadtwerke erfolglos waren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2009 - L 8 SO 353/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 8 SO 1/10
    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers blieb erfolglos, Beschluss des Senats vom 7. Dezember 2009 L 8 SO 353/09 B ER.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2010 - L 8 SF 4/10
    Zudem hat der Antragsteller seit Sommer 2009 mit zahlreichen Anträgen um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht, die mit Ausnahme der vom Senat mit Beschluss vom 26. Oktober 2009 L 8 SO 179/09 B ER getroffenen Feststellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch bzw Klage gegen die Direktüberweisung der Leistungen für die Energiekosten in Höhe von 85, 00 EUR monatlich an die Stadtwerke erfolglos geblieben sind (ablehnender Beschluss des SG im Verfahren S 62 SO 171/09 ER sowie folgende ablehnende Beschlüsse des SG jeweils mit dem die dagegen erhobene Beschwerde des Antragstellers zurückweisenden Beschluss des Senats: 12. August 2009 S 62 SO 307/09 ER / 26. Oktober 2009 L 8 SO 209/09 B ER; 21. Oktober 2009 S 62 SO 382/09 ER / 7. Dezember 2009 L 8 SO 353/09 B ER ; 30. November 2009 S 62 SO 537/09 ER / 5. Februar 2010 L 8 SO 2/10 B ER ; 30. November 2009 S 62 SO 600/09 ER / 5. Februar 2010 L 8 SO 1/10 B ER ; 21. Dezember 2009 S 62 SO 660/09 ER / 4. Februar 2009 L 8 SO 36/10 B ER ; 21. Dezember 2009 S 62 SO 678/09 ER / 8. Februar 2010 L 8 SO 58/10 B ER ; 21. Dezember 2009 - S 62 SO 667/09 ER / 4. März 2010 - L 8 SO 57/10 B ER - 29. Januar 2010 S 62 SO 16/10 ER / 4. März 2010 L 8 SO 55/10 B ER ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2010 - L 8 SF 3/10
    Zudem hat der Antragsteller seit Sommer 2009 mit zahlreichen Anträgen um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht, die mit Ausnahme der vom Senat mit Beschluss vom 26. Oktober 2009 L 8 SO 179/09 B ER getroffenen Feststellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch bzw Klage gegen die Direktüberweisung der Leistungen für die Energiekosten in Höhe von 85, 00 EUR monatlich an die Stadtwerke erfolglos geblieben sind (ablehnender Beschluss des SG im Verfahren S 62 SO 171/09 ER sowie folgende ablehnende Beschlüsse des SG jeweils mit dem die dagegen erhobene Beschwerde des Antragstellers zurückweisenden Beschluss des Senats: 12. August 2009 S 62 SO 307/09 ER / 26. Oktober 2009 L 8 SO 209/09 B ER; 21. Oktober 2009 S 62 SO 382/09 ER / 7. Dezember 2009 L 8 SO 353/09 B ER ; 30. November 2009 S 62 SO 537/09 ER / 5. Februar 2010 L 8 SO 2/10 B ER ; 30. November 2009 S 62 SO 600/09 ER / 5. Februar 2010 L 8 SO 1/10 B ER ; 21. Dezember 2009 S 62 SO 660/09 ER / 4. Februar 2009 L 8 SO 36/10 B ER ; 21. Dezember 2009 S 62 SO 678/09 ER / 8. Februar 2010 L 8 SO 58/10 B ER ; 21. Dezember 2009 - S 62 SO 667/09 ER / 4. März 2010 - L 8 SO 57/10 B ER - 29. Januar 2010 S 62 SO 16/10 ER / 4. März 2010 L 8 SO 55/10 B ER ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2010 - L 8 SO 58/10
    In dem von ihm betriebenen und bei dem erkennenden Senat anhängig gewesenen Beschwerdeverfahren L 8 SO 1/10 B ER und L 8 SO 2/10 B ER hatte er jeweils mit Schriftsatz vom 30. Dezember 2009 Beschwerde (jeweils gegen einen Beschluss des SG vom 30. November 2009) eingelegt und die Beschwerden mit Schriftsatz vom 12. bzw 14. Januar 2010 weiter begründet.
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