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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2010 - L 8 SO 143/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,30994
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2010 - L 8 SO 143/10 B ER (https://dejure.org/2010,30994)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.08.2010 - L 8 SO 143/10 B ER (https://dejure.org/2010,30994)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. August 2010 - L 8 SO 143/10 B ER (https://dejure.org/2010,30994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme einer Integrationshelferin (Schulbegleiterin) - Zu den Voraussetzungen einer wesentlichen Behinderung (hier: Legasthenie)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe bei Legasthenie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2010 - L 8 SO 143/10
    Es handelt sich dabei um ein - bei sonst normaler Intelligenz - partielles geistiges Defizit (geistige Teilleistungsstörungen), welches in aller Regel nicht zu einer erheblichen Einschränkung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne von § 2 Eingliederungshilfeverordnung führt (wie hier: BVerwG vom 28. September 1995 - 5 C 21/93 -).

    Es handelt sich um ein - bei sonst normaler Intelligenz - partielles geistiges Defizit (geistige Teilleistungsstörungen), das - wie hier - in aller Regel nicht zu einer erheblichen Einschränkung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne von § 2 Eingliederungshilfeverordnung führt (vgl BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21/93 -, FEVS 46, 360; W. Schellhorn, aaO, § 2 Eingliederungshilfeverordnung Rdnr 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1999 - 24 A 118/96

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Legasthenie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2010 - L 8 SO 143/10
    Denn die aufgrund ihrer Legasthenie gebotene Förderung der Antragstellerin ist Aufgabe der Schule (vgl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. April 1999 - 24 A 118/96 -, FEVS 51, 120).
  • SG Braunschweig, 08.08.2013 - S 17 AS 4125/12

    Übernahme der Kosten für den Nachhilfeunterricht eines an ADHS und Legasthenie

    Bei Legasthenie handelt es sich - bei sonst normaler Intelligenz - um eine geistige Teilleistungsstörung (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28.09.1995, 5 C 21/93, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.08.2010, L 8 SO 143/10 B ER, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 15.05.2013, 12 B 13.129, jeweils zit. nach juris) und stellt eine geistige Behinderung dar (BVerwG, a.a.O.).

    Es liegt bei Legasthenie und sonst normaler Intelligenz i.d.R. keine erhebliche Einschränkung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, selbst wenn ein erfolgreicher Schulabschluss gefährdet ist (BVerwG, Urteil vom 28.09.1995; LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 05.08.2010, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 AS 2087/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Bei einer Lese- und Rechtschreibstörung handelt es sich um ein - bei sonst normaler Intelligenz - partielles geistiges Defizit, das in aller Regel nicht zu einer erheblichen Einschränkung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. August 2010 - L 8 SO 143/10 B ER - juris Rdnr. 16).

    Dies gilt selbst dann, wenn bei einer Person ein erfolgreicher Schulabschluss gefährdet ist mit der Folge, dass sie keinen ihren sonstigen Fähigkeiten entsprechenden, angemessenen Platz im Arbeitsleben finden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. August 2010 - L 8 SO 143/10 B ER - juris Rdnr. 16; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21/93 - juris Rdnr. 15 f.).

  • SG Duisburg, 15.10.2019 - S 48 SO 49/16
    Ausgehend von der besonderen Aufgabe der Eingliederungshilfe (§ 53 Abs. 3 SGB XII) ist eine Teilhabebeeinträchtigung infolge einer Behinderung dann wesentlich, wenn sie die Gefahr in sich birgt, dass der behinderte Mensch durch sie aus der Gesellschaft ausgegliedert wird oder durch sie bereits ausgegliedert ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.08.2010, L 8 SO 143/10 B ER, Rn. 12, m.w.N).
  • SG Duisburg, 15.09.2015 - S 48 SO 417/12

    Übernahme von Kosten des ambulant betreuten Wohnens bei Vorliegen einer

    Wesentlich ist eine Behinderung dann, wenn sie die Gefahr in sich birgt, dass der behinderte Mensch durch sie aus der Gesellschaft ausgegliedert wird oder durch sie bereits ausgegliedert ist (vgl. nur LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.08.2010, L 8 SO 143/10 B ER, Rn. 12, mwN).
  • VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17

    Alkoholembryopathie; Einstufung; Fas; FAS; FASD; Sonderpädagogische

    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Fachliteratur zum eingliederungshilferechtlichen Begriff der "Wesentlichkeit" im § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (a.F.), der insoweit unverändert in den seit dem 01.07.2021 geltenden § 99 Abs. 1 SGB IX übernommen wurde, besteht Einigkeit darüber, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dessen Anwendung im Einzelfall der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. z. B. Wehrhahn in: jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 99 SGB IX, Stand: 11.08.2022, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.08.2010 - L 8 SO 143/10 B ER -, juris Rn. 12; vgl. auch VG Saarlouis, Gerichtsbescheid vom 03.04.2017 - 3 K 2311/16 -, juris Rn. 47).
  • SG Dessau-Roßlau, 17.06.2020 - S 10 SO 51/17
    Eine wesentliche Beeinträchtigung der Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, liegt vor, wenn die Behinderung die Gefahr birgt, dass der behinderte Mensch durch sie aus der Gesellschaft ausgegliedert wird oder durch sie bereits ausgegliedert ist (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. August 2010 - L 8 SO 143/10 B ER - juris, Rdnr. 12 mit weiterem Nachweis).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2011 - L 8 SO 225/11
    Bis Ende Mai 2011 erfolgte teilweise nach Einschaltung der Sozialgerichte (u. a. Beschluss des SG Braunschweig vom 7. September 2007 S 46 SO 143/10 ER sowie anschließender Vergleich der Beteiligten vor dem LSG L 8 SO 143/10 B ER ) vorläufig die begehrte Kostenübernahme, das Hauptsacheverfahren hinsichtlich des Schuljahres 2010/2011 ist beim SG Braunschweig unter dem AZ S 46 SO 157/10 anhängig.
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