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   LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11   

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https://dejure.org/2011,6804
LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11 (https://dejure.org/2011,6804)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.07.2011 - L 8 SO 26/11 (https://dejure.org/2011,6804)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - L 8 SO 26/11 (https://dejure.org/2011,6804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - Begrenzung des Sozialhilfeanspruchs - Angemessenheit - keine Leistungsverweigerung wegen Zweckverfehlung - Rechtsanspruch - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilfeträger kann bei Erfüllung des aus § 32 Abs. 5 SGB XII zustehenden Anspruchs die Leistung nicht wegen Zweckverfehlung verweigern; Anspruch auf Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung; Übernahme der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung; Übernahme der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als zusätzlichen Bedarf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Zwang zum Basistarif für Hartz-IV-Empfänger

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beiträge zur privaten Krankenversicherung durch Grundsicherungsamt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerisches Landessozialgericht zu Leistungen von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung - Sozialhilfeempfänger können nicht in den Basistarif gezwungen werden, aber ....

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Bayern, 21.12.2009 - L 8 AS 755/09

    Arbeitslosengeld II-Bezieher - Übernahme der Beiträge zur privaten Kranken- und

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
    31 In diesem Sinne - einer Zumutbarkeit der Absicherung im Basistarif - war auch bisher immer schon die Spruchpraxis des erkennenden Senats zu verstehen, wonach ein Wechsel im Basistarifs zumutbar sei (vgl. Beschluss vom 15.05.2009, Az.: L 8 SO 51/09 B ER, im Beschluss vom 21.12.2009, L 8 AS 755/09 B ER, einen selbständig Erwerbstätigen betreffend war nicht sicher, ob Hilfebedürftigkeit besteht und deswegen eine Reduzierung des Beitrags erfolgen kann).

    39 a) Eine derartige Vorgehensweise zur Erzwingung eines Wechsels in den Basistarif lässt das SGB XII nicht zu (vgl. dazu auch schon den Beschluss des erkennenden Senats vom 21.12.2009, Aktenzeichen: L 8 AS 755/09 B ER, Rn.22. "Weder aus § 26 SGB II noch aus dem VVG bzw. VAG besteht eine Verpflichtung einen bestehenden privaten Krankenversicherungsvertrag in eine private Basisversicherung umzuwandeln. Aus dem allgemein anerkannten Selbsthilfegrundsatz nach § 2 SGB II lässt sich eine solche Verpflichtung nicht entnehmen").

    e) Die früher einmal vom erkennenden Senat im Beschluss vom 21.12.2009 (Az.: L 8 AS 755/09 B ER) geäußerte Rechtsansicht wird nicht weiterverfolgt.

  • LSG Bayern, 15.05.2009 - L 8 SO 51/09

    Private Kranken- und Pflegeversicherung - Bezieher von Leistungen der

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
    Im Beschluss vom 15.05.2009, Az.: L 8 SO 51/09 B ER, ist vielmehr ausgeführt, dass es letztlich dahingestellt sein könne, ob es sich bei dem Begriff "soweit" um eine gesetzgeberische Fehlleistung handelt und das "soweit" als "wenn" zu lesen ist.

    31 In diesem Sinne - einer Zumutbarkeit der Absicherung im Basistarif - war auch bisher immer schon die Spruchpraxis des erkennenden Senats zu verstehen, wonach ein Wechsel im Basistarifs zumutbar sei (vgl. Beschluss vom 15.05.2009, Az.: L 8 SO 51/09 B ER, im Beschluss vom 21.12.2009, L 8 AS 755/09 B ER, einen selbständig Erwerbstätigen betreffend war nicht sicher, ob Hilfebedürftigkeit besteht und deswegen eine Reduzierung des Beitrags erfolgen kann).

  • LSG Bayern, 09.06.2008 - L 8 B 321/08

    Sozialhilfe - keine Kostenübernahme von Beiträgen für private Kranken- und

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
    In dieser Hinsicht ist die Entscheidung über eine Wahlmöglichkeit zwischen Krankenhilfe nach dem SGB XII (§ 48 SGB XII) und Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen überholt (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 09.06.2008, Az.: L 8 B 321/08 SO ER).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
    Sie - wie auch der letzte noch vor der Klageerhebung ergangene Bescheid vom 29.08.2008 - ersetzen aber die bisherigen Regelungen (keine bloßen Folgebescheide, die nach neuerer Rechtsprechung des BSG z. B. vom 02.02.2010, B 8 SO 21/08 R nicht zum Gegenstand werden), so dass wegen der Berufungsrücknahme nunmehr der Bescheid vom 29.08.2008 im Streit ist.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
    Insoweit hat das BSG seine frühere Rechtsansicht im Urteil des BSG vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R aufgegeben (BSG, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9b SO 10/06 R, fortgeführt im Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
    Aus der Systematik des Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs und vermeintlich übergeordneten Grundsätzen des Sozialhilferechts entnimmt das Bundessozialgericht (vgl. etwa Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R) zu Recht keine Ausschlussnormen.
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
    Entgegen der zum SGB II geäußerten Ansicht des BSG zur Abtrennbarkeit eines Zuschusses nach § 26 SGB II (nicht abtrennbar laut Urteil vom 18.01.2011, Az.: B 4 AS 108/10 R) hält der Senat hier die Prüfung eines einzelnen Anspruchs im Rahmen der gesamten Regelung der periodisch bewilligten Grundsicherung für gerechtfertigt.
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
    Insoweit hat das BSG seine frühere Rechtsansicht im Urteil des BSG vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R aufgegeben (BSG, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9b SO 10/06 R, fortgeführt im Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R

    Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
    Insoweit hat das BSG seine frühere Rechtsansicht im Urteil des BSG vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R aufgegeben (BSG, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9b SO 10/06 R, fortgeführt im Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R).
  • BFH, 01.06.2016 - X R 43/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten

    Bietet das private Versicherungsunternehmen den Basistarif ohne Selbstbehalt an, so ist die Übernahme des Selbstbehalts durch den Sozialhilfeträger nicht angemessen i.S. des § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII und damit ausgeschlossen (so LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Juni 2013 L 9 SO 619/11, juris, Rz 25; wohl auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Juli 2011 L 8 SO 26/11, juris, Rz 45; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 L 7 SO 165/09 B ER, juris, Rz 58).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 4844/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Beiträge für

    Die sozialgerichtliche Rechtsprechung und die sozialrechtliche Literatur gehen zutreffend davon aus, dass angemessen i.S. des § 32 Abs. 5 Sätze 1 und 4 SGB XII Beiträge für den sog. Standard- bzw. Basistarif sind (BSG, Urteil vom 10. November 2011 - B 8 SO 21/10 R - BSGE 109, 281 - juris Rdnr. 15; Urteil vom 16. Oktober 2012 - B 14 AS 11/12 R - juris Rdnr. 24; Senatsurteil vom 23. April 2015 - L 7 SO 5932/10 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2015 - L 23 SO 268/12 - juris Rdnr. 29 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Dezember 2014 - L 2 SO 1027/14 - juris Rdnr. 56; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. November 2013 - L 9 SO 46/13 - juris Rdnr. 30 ff.; Urteil vom 27. Juni 2013 - L 9 SO 619/11 - juris Rdnr. 24; Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - L 8 SO 26/11 - juris Rdnr. 32; Urteil vom 21. Oktober 2016 - L 8 SO 246/15 - juris Rdnrn. 55 ff.; Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, 10. Aufl. 2015, § 32 Rdnr. 23; Falterbaum in Hauck/Noftz, § 32 SGB XII Rdnr. 39; Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 32 Rdnr. 14; Gebhardt in Beck´scher Online-Kommentar, § 32 SGB XII Rdnr. 12; Holzhey in jurisPK-SGB XII, § 32 Rdnrn. 60, 67; H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 32 Rdnrn. 49, 51).
  • LSG Bayern, 26.09.2016 - L 8 SO 295/14

    Verwertbarkeit eines Wohnrechts im Rahmen der Grundsicherung

    Dies entspricht auch späterer Rechtsprechung (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. November 2013 - L 9 SO 46/13 -, schon früher: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Juli 2011 - L 8 SO 26/11 -, Rn. 29, Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Januar 2012, zuletzt SG München Gerichtsbescheid vom 6. November 2015, anhängig beim Bayer LSG als Berufung unter dem Az.: L 8 SO 246/15).
  • LSG Bayern, 21.10.2016 - L 8 SO 246/15

    Sozialhilfe - Privat Krankenversicherte - Basistarif

    Weiterführung des Urteils des Bayer. LSG vom 19. Juli 2011, L 8 SO 26/11.

    Ähnlich äußern sich das Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 18. Januar 2012, Az.: L 3 AS 3615/11 so wie das Bayer. Landessozialgericht in seinem Urteil vom 19. Juli 2011 - L 8 SO 26/11.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 1027/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme der

    Dem stehe zum einen nicht das Urteil des Bayerischen LSG vom 19. Juli 2011 (L 8 SO 26/11) entgegen, mit dem es (in juris Rdnr. 35) teilweise vor der oben zitierten Rechtsprechung abrücke.

    Darüber hinaus ist das Bayerische LSG in seinem Urteil vom 19. Juli 2011 (L 8 SO 26/11) von seiner früheren Rechtsprechung hinsichtlich einer Wahlmöglichkeit zwischen Krankenhilfe nach dem SGB XII (§ 48 SGB XII) und Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen abgerückt (juris Rn. 35).

  • LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 4 AS 348/12

    Kein Anspruch auf Übernahme eines Zuschuss zu weiteren Behandlungskosten aus

    Anspruch auf ein darüber hinausgehendes Versorgungsniveau im Krankheitsfall besteht nicht (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19.07.2011 - L 8 SO 26/11, Rn. 29-31).
  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 236/10

    Endscheidungszeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung unter Berücksichtigung

    In diesem Sinne ist einem Hilfeempfänger ein Wechsel in den Basistarif zumutbar (vergleiche Urteil des erkennenden Senats vom 21.07.2011, Az.: L 8 SO 26/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - L 9 SO 619/11
    Hiermit ist auch der in § 52 Abs. 1 SGB XII zum Ausdruck gelangten Grundentscheidung des Gesetzgebers, die das Risiko der Krankheit betreffenden Leistungen der Sozialhilfe an den Leistungsumfang der GKV zu koppeln, Genüge getan (vgl. BayLSG 19.07.2011 - L 8 SO 26/11 - Juris-Rdnr. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - L 18 AS 1013/14

    Versicherungsbeiträge für private Krankenversicherung; Zuschuss;

    Anspruch auf ein darüber hinausgehendes Versorgungsniveau im Krankheitsfall besteht nicht (so auch BayLSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - L 8 SO 26/11 -, juris).
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2011 - L 8 SO 26/11 B ER (https://dejure.org/2011,126445)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - L 8 SO 26/11 B ER (https://dejure.org/2011,126445)
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