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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15   

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https://dejure.org/2016,58096
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15 (https://dejure.org/2016,58096)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.08.2016 - L 8 SO 343/15 (https://dejure.org/2016,58096)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. August 2016 - L 8 SO 343/15 (https://dejure.org/2016,58096)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15
    Zudem komme eine Umwandlung des Wohnrechts in einen Vergütungsanspruch nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07 -) unter den vorliegenden Umständen nicht in Betracht.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Rechtsprechung des BGH, wonach der Grundstückseigentümer im Falle der Nichtinanspruchnahme eines Wohnungsrechts gemäß § 1093 BGB durch den Berechtigten im Zweifel nicht verpflichtet sein soll, die Wohnung zu vermieten oder bei eigener Nutzung ein Nutzungsentgelt an den Wohnungsberechtigten zu entrichten (Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07 - juris Rn. 18 f.).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15
    Die Regelung dient der Realisierung des sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatzes gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII (BSG, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B - juris Rn. 9).

    Ausreichend ist vielmehr, dass ein überleitungsfähiger Anspruch in Betracht kommt, also nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist (Negativevidenz; vgl. BSG, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B - juris Rn. 9).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 8 SO 274/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15
    In Betracht kommt vorliegend insbesondere ein Anspruch auf eine Geldrente gemäß § 16 i.V.m. § 15 Abs. 2 Nds. AGBGB, da es sich bei dem Vertrag vom 12. Juni 1989 möglicherweise um einen Altenteilsvertrag im Sinne von Art. 96 EGBGB i.V.m. § 5 Nds. AGBGB handelt (zum Begriff des Altenteilsvertrages: BGH, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06 - juris Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 25. September 2014 - L 8 SO 274/11 -).

    Da die Leistungen der Hilfe zur Pflege in Abhängigkeit von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Leistungsberechtigten erbracht werden (§ 19 Abs. 3 SGB XII), wären von der Beigeladenen an die Klägerin geleistete Zahlungen auf die Sozialhilfe anzurechnen gewesen (vgl. zum Einsatz von Einkommen unter der Einkommensgrenze bei dauerhaften Leistungen in einer stationären Einrichtung gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 SGB XII: Senatsurteil vom 25. September 2014 - L 8 SO 274/11 -).

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15
    In Betracht kommt vorliegend insbesondere ein Anspruch auf eine Geldrente gemäß § 16 i.V.m. § 15 Abs. 2 Nds. AGBGB, da es sich bei dem Vertrag vom 12. Juni 1989 möglicherweise um einen Altenteilsvertrag im Sinne von Art. 96 EGBGB i.V.m. § 5 Nds. AGBGB handelt (zum Begriff des Altenteilsvertrages: BGH, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06 - juris Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 25. September 2014 - L 8 SO 274/11 -).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15
    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Drittschuldner einen pflegebedürftigen Familienangehörigen vor dem Eintreten der Sozialhilfe weiter über das Maß der ihn treffenden Verpflichtung hinaus gepflegt und den Sozialhilfeträger dadurch erheblich entlastet hat oder wenn infolge der Überleitung eine nachhaltige Störung des Familienfriedens zu befürchten wäre (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 7/91 - juris Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2010 - 4 W 78/10

    Ergänzende Auslegung eines Grundstückskaufvertrages mit Vorbehalt eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15
    Ohnehin bestände selbst bei Annahme eines schuldrechtlichen Wohnrechts kein Zahlungsanspruch (Hinweis auf OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. September 2010 - 4 W 78/10 -).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 8 SO 343/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 8 SO 343/15 (https://dejure.org/2016,58272)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.08.2016 - L 8 SO 343/15 (https://dejure.org/2016,58272)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. August 2016 - L 8 SO 343/15 (https://dejure.org/2016,58272)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 8 SO 343/15
    Zudem komme eine Umwandlung des Wohnrechts in einen Vergütungsanspruch nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07 -) unter den vorliegenden Umständen nicht in Betracht.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Rechtsprechung des BGH, wonach der Grundstückseigentümer im Falle der Nichtinanspruchnahme eines Wohnungsrechts gemäß § 1093 BGB durch den Berechtigten im Zweifel nicht verpflichtet sein soll, die Wohnung zu vermieten oder bei eigener Nutzung ein Nutzungsentgelt an den Wohnungsberechtigten zu entrichten (Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07 - juris Rn. 18 f.).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 8 SO 343/15
    Die Regelung dient der Realisierung des sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatzes gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII (BSG, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B - juris Rn. 9).

    Ausreichend ist vielmehr, dass ein überleitungsfähiger Anspruch in Betracht kommt, also nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist (Negativevidenz; vgl. BSG, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B - juris Rn. 9).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 8 SO 274/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 8 SO 343/15
    In Betracht kommt vorliegend insbesondere ein Anspruch auf eine Geldrente gemäß § 16 i.V.m. § 15 Abs. 2 Nds. AGBGB, da es sich bei dem Vertrag vom 12. Juni 1989 möglicherweise um einen Altenteilsvertrag im Sinne von Art. 96 EGBGB i.V.m. § 5 Nds. AGBGB handelt (zum Begriff des Altenteilsvertrages: BGH, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06 - juris Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 25. September 2014 - L 8 SO 274/11 -).

    Da die Leistungen der Hilfe zur Pflege in Abhängigkeit von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Leistungsberechtigten erbracht werden (§ 19 Abs. 3 SGB XII), wären von der Beigeladenen an die Klägerin geleistete Zahlungen auf die Sozialhilfe anzurechnen gewesen (vgl. zum Einsatz von Einkommen unter der Einkommensgrenze bei dauerhaften Leistungen in einer stationären Einrichtung gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 SGB XII: Senatsurteil vom 25. September 2014 - L 8 SO 274/11 -).

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 8 SO 343/15
    In Betracht kommt vorliegend insbesondere ein Anspruch auf eine Geldrente gemäß § 16 i.V.m. § 15 Abs. 2 Nds. AGBGB, da es sich bei dem Vertrag vom 12. Juni 1989 möglicherweise um einen Altenteilsvertrag im Sinne von Art. 96 EGBGB i.V.m. § 5 Nds. AGBGB handelt (zum Begriff des Altenteilsvertrages: BGH, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06 - juris Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 25. September 2014 - L 8 SO 274/11 -).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 8 SO 343/15
    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Drittschuldner einen pflegebedürftigen Familienangehörigen vor dem Eintreten der Sozialhilfe weiter über das Maß der ihn treffenden Verpflichtung hinaus gepflegt und den Sozialhilfeträger dadurch erheblich entlastet hat oder wenn infolge der Überleitung eine nachhaltige Störung des Familienfriedens zu befürchten wäre (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 7/91 - juris Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2010 - 4 W 78/10

    Ergänzende Auslegung eines Grundstückskaufvertrages mit Vorbehalt eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 8 SO 343/15
    Ohnehin bestände selbst bei Annahme eines schuldrechtlichen Wohnrechts kein Zahlungsanspruch (Hinweis auf OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. September 2010 - 4 W 78/10 -).
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