Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6382
LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11 (https://dejure.org/2013,6382)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 8 U 27/11 (https://dejure.org/2013,6382)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 8 U 27/11 (https://dejure.org/2013,6382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,6382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - fremdwirtschaftliche Handlungstendenz - Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Wie-Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - "Wie-Beschäftigte" - Hilfe beim Verladen eines Pferdes - eigener Pferdeanhänger - Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit - fremdwirtschaftliche Handlungstendenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Wie-Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 430 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 223/09

    Abgrenzung Wie-Beschäftigter und unternehmerische Tätigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Maßgeblich ist stets das Gesamtbild (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 2 U 223/09, a.a.O.).

    Dabei kann die Benutzung eigenen Werkzeugs - worauf die Beklagte sich beruft - ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sein (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 2 U 223/09, a.a.O., Rn. 28).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Daraus kann aber nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass jemand tatsächlich als Selbstständiger handelt (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R, recherchiert bei juris, Rn. 23).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R -, recherchiert bei juris), eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. April 2008 - L 17 U 52/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2006 - L 2 U 57/04 -).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Durch § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII soll aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen der Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstreckt werden, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG], vgl. Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R = SozR 4-2700 § 2 Nr. 5; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 8 U 3/05 - und vom 20. Juni 2012 - L 8 U 55/10; Franke in: Becker u. a., Sozialgesetzbuch VII, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Aufl., § 2 Rn. 211).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R, recherchiert bei juris).
  • LG Köln, 02.12.2003 - 5 O 351/03

    Vorliegen eines verkehrswidrigen Zustandes bei Vorhandensein einer Aufkantung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Gleichzeitig übersandte er ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 5. Mai 2004 (5 O 351/03), mit welchem die Klage der Klägerin gegen den Eigentümer des Reithofes, der bei dem Verbringen des Pferdes in den Anhänger geholfen hatte, zurückgewiesen worden war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2006 - L 2 U 57/04

    Abgrenzung zwischen eigen- und fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung beim

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R -, recherchiert bei juris), eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. April 2008 - L 17 U 52/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2006 - L 2 U 57/04 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 17 U 52/07

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, Voraussetzungen für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R -, recherchiert bei juris), eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. April 2008 - L 17 U 52/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2006 - L 2 U 57/04 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob sie vorwiegend im eigenen Interesse vorgenommen wird, dann liegt keine versicherte Tätigkeit vor, oder ob das Interesse dahin geht, fremden Interessen zu dienen, dann ist diese Tätigkeit versichert (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteile vom 10. November 2009 - L 8 U 71/08 - und vom 20. Juni 2012 - L 8 U 55/10 und L 8 U 38/11 -).
  • LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 16

    Die selbstständige Beschaffung der erforderlichen Arbeitsmittel bzw. das Eigentum hieran spricht für eine unternehmerische Tätigkeit (BSG, Urt. v. 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, juris, Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.02.2011, L 4 U 164/12, juris, Rn. 28), wenn auch hieraus allein noch nicht zwingend auf eine solche geschlossen werden kann (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 32).

    Während in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die Entlohnung die Hauptleistung des Arbeitgebers ist, auf die freiwillig grundsätzlich nicht verzichtet wird, ist es bei der Leistung eines Unternehmers weniger atypisch, diese im Einzelfall auch mal ohne konkrete Gegenleistung in Geld zu erbringen, wenn sich der Unternehmer hiervon andere Vorteile (wie z. B. den Aufbau einer dauerhaften Geschäftsbeziehung) verspricht (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.02.2012, L 2 U 223/05, juris, Rn. 30; a. A. offenbar LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 31).

    Der Kläger konnte also für seinen Arbeitserfolg alleine geradestehen (vgl. dazu LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 30).

  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 128/11

    Versicherungsschutz eines Jagdgastes in der gesetzlichen Unfallversicherung als

    Auch die Tatsache, dass der Kläger Eigentümer des Werkzeuges, d.h. des Gewehrs war, welches er zum Erlegen des Wildschweines benötigt hätte, spricht für eine unternehmerische Tätigkeit (BSG, Urteil vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, juris, Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.02.2011, L 4 U 164/10, juris, Rn. 28), wenn auch aus der selbständigen Beschaffung der erforderlichen Arbeitsmittel allein noch nicht zwingend auf eine solche geschlossen werden kann (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 32).

    Während in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die Entlohnung die Hauptleistung des Arbeitgebers ist, auf die freiwillig grundsätzlich nicht verzichtet wird, ist es bei der Leistung eines Unternehmers weniger atypisch, diese im Einzelfall auch mal ohne konkrete Gegenleistung in Geld zu erbringen, wenn sich der Unternehmer hiervon andere Vorteile (wie z. B. den Aufbau einer dauerhaften Geschäftsbeziehung) verspricht (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2012, L 2 U 223/05, juris, Rn. 30; a. A. offenbar LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 31).

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.08.2019 - L 8 U 51/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Die erforderliche Abgrenzung erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats im Einzelnen nach Kriterien, die im Senatsurteil vom 20. März 2013 - L 8 U 27/11 - juris Rn. 30 wie folgt niedergelegt sind:.
  • SG Düsseldorf, 30.05.2023 - S 6 U 284/20

    Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall

    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, welche vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist, ausschlaggebende Bedeutung zu ( BSG, Urteil - B 2 U 8/01 R - vom 05.03.2002 und Urteil - B 2 U 22/04 R - vom 05.07.2005 ; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil - L 8 U 27/11 - vom 20.03.2013 ; zum Ganzen siehe auch Krasney, Die "Wie-Beschäftigten" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, NZS 1999, S. 577 bis 584 ).
  • SG Karlsruhe, 16.09.2014 - S 4 U 792/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 SGB

    Denn es habe keine fremdwirtschaftliche Handlungstendenz gegeben, sondern lediglich die persönliche Beziehung zu der ehrenamtlichen Pferdeführerin, die den Kontakt zu dem Verein vermittelt habe (mit Hinweis auf Schleswig-Holst. LSG vom 20.06.2012 -L 8 U 39/11 und vom 20.03.2013 -L 8 U 27/11.).
  • SG Schleswig, 13.06.2013 - S 7 U 98/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Wie das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in einem ähnlich gelagerten Verfahren festgestellt hat, soll durch § 2 Absatz 2 Satz 1 SGB VII der Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstreckt werden, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen ( LSG, Urteil vom 20. März 2013, L 8 U 27/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht