Rechtsprechung
LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,20796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der Kosten der Unterkunft und der Heizung in tatsächlicher Höhe durch den Sozialhilfeträger; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Bewertung einer Eigentumswohnung als geschütztes Vermögen; Zumutbarkeit der Vermietung eines Zimmers in der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 18.05.2006 - S 21 AS 88/06
- LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06 ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Thüringen, 31.01.2006 - L 7 AS 770/05
Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch …
Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06
Bei selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen jedenfalls die in § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VO zu § 76 BSHG (bzw. § 82 SGB XII) genannten Ausgaben, insbesondere auch - entgegen der Ansicht des Antragstellers - die Schuldzinsen (…vgl. Berlit in LPK - SGB II, § 22, Rdnr. 20 m. w. N.; LSG Erfurt, Beschluss vom 31.01.2006 - L 7 AS 770/05 ER). - LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des …
Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06
Diesbezüglich hat das Sozialgericht bereits dargestellt, dass sich unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Senats vom 13.12.2005 (L 9 AS 48/05 ER) und vom 08.03.2006 (L 9 AS 59/05 ER) angemessene Unterkunftskosten von 236, 00 Euro einschließlich Nebenkosten ergeben. - LSG Hessen, 08.03.2006 - L 9 AS 59/05
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit - Übergangsfrist …
Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06
Diesbezüglich hat das Sozialgericht bereits dargestellt, dass sich unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Senats vom 13.12.2005 (L 9 AS 48/05 ER) und vom 08.03.2006 (L 9 AS 59/05 ER) angemessene Unterkunftskosten von 236, 00 Euro einschließlich Nebenkosten ergeben.
- SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - …
Einen Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Beklagte auf Zahlung höherer Kosten der Unterkunft und Heizung hat das Sozialgericht Kassel mit Beschluss vom 18.05.2006 (Az. S 21 AS 88/06 ER) abgelehnt; die hiergegen erhobene Beschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes vom 21.09.2006 (Az. L 9 AS 125/06 ER) zurückgewiesen.