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   LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06 ER   

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https://dejure.org/2006,20796
LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06 ER (https://dejure.org/2006,20796)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.09.2006 - L 9 AS 125/06 ER (https://dejure.org/2006,20796)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. September 2006 - L 9 AS 125/06 ER (https://dejure.org/2006,20796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten der Unterkunft und der Heizung in tatsächlicher Höhe durch den Sozialhilfeträger; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Bewertung einer Eigentumswohnung als geschütztes Vermögen; Zumutbarkeit der Vermietung eines Zimmers in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Thüringen, 31.01.2006 - L 7 AS 770/05

    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch

    Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06
    Bei selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen jedenfalls die in § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VO zu § 76 BSHG (bzw. § 82 SGB XII) genannten Ausgaben, insbesondere auch - entgegen der Ansicht des Antragstellers - die Schuldzinsen (vgl. Berlit in LPK - SGB II, § 22, Rdnr. 20 m. w. N.; LSG Erfurt, Beschluss vom 31.01.2006 - L 7 AS 770/05 ER).
  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06
    Diesbezüglich hat das Sozialgericht bereits dargestellt, dass sich unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Senats vom 13.12.2005 (L 9 AS 48/05 ER) und vom 08.03.2006 (L 9 AS 59/05 ER) angemessene Unterkunftskosten von 236, 00 Euro einschließlich Nebenkosten ergeben.
  • LSG Hessen, 08.03.2006 - L 9 AS 59/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit - Übergangsfrist

    Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06
    Diesbezüglich hat das Sozialgericht bereits dargestellt, dass sich unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Senats vom 13.12.2005 (L 9 AS 48/05 ER) und vom 08.03.2006 (L 9 AS 59/05 ER) angemessene Unterkunftskosten von 236, 00 Euro einschließlich Nebenkosten ergeben.
  • SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten -

    Einen Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Beklagte auf Zahlung höherer Kosten der Unterkunft und Heizung hat das Sozialgericht Kassel mit Beschluss vom 18.05.2006 (Az. S 21 AS 88/06 ER) abgelehnt; die hiergegen erhobene Beschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes vom 21.09.2006 (Az. L 9 AS 125/06 ER) zurückgewiesen.
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