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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06 ER   

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https://dejure.org/2006,25724
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06 ER (https://dejure.org/2006,25724)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.04.2006 - L 9 AS 131/06 ER (https://dejure.org/2006,25724)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. April 2006 - L 9 AS 131/06 ER (https://dejure.org/2006,25724)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2006 - L 9 AS 31/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06
    Dabei soll die Grenze, die als angemessen gilt, gewährleisten, dass der Hilfeempfänger jederzeit auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles kostenangemessene Wohnung anmieten kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, L 9 AS 31/06 ER).

    Hierbei ist regelmäßig der Tabellenwert der rechten Spalte ohne weitere Zuschläge zu berücksichtigen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER und vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/06 ER); denn die Bezugsfertigkeit des Wohnraumes ist für die Höhe der vereinbarten Miete ohne durchschlagende Aussagekraft; vielmehr sind Lage und Ausstattung der Wohnung und die Nachfrage nach dem jeweiligen Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt bestimmend.

  • SG Aachen, 27.10.2005 - S 9 AS 31/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06
    Diese Flächenwerte sind Höchst-, keine Mindestwerte (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/05 ER).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06
    Eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung, wie sie von dem Beschwerdeführer mit der begehrten Verpflichtung des Beschwerdegegners zur Zahlung von Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen begehrt wird, ist demnach nur dann zu treffen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06
    Wenn - wie hier - verallgemeinerungsfähige und aussagekräftige Aussagen betreffend die Lage auf den Wohnungsmarkt - insbesondere Mietspiegel - nicht vorhanden sind, haben die Verwaltungsgerichte sich zunächst an der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) orientiert (OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Juni 2004, 12 LC 67/04 - in FEVS 55, 501 ff).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06
    Die angemessene Wohnfläche wurde nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 17. November 1994 - 5 C 11.93 in BVerwGE 97, 110 ff) nach den Durchführungsverordnungen der Länder zum Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz, jetzt: Wohnraumförderungsgesetz) bestimmt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2005 - L 8 AS 181/05

    Bemessung der Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06
    Hierbei ist regelmäßig der Tabellenwert der rechten Spalte ohne weitere Zuschläge zu berücksichtigen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER und vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/06 ER); denn die Bezugsfertigkeit des Wohnraumes ist für die Höhe der vereinbarten Miete ohne durchschlagende Aussagekraft; vielmehr sind Lage und Ausstattung der Wohnung und die Nachfrage nach dem jeweiligen Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt bestimmend.
  • SG Osnabrück, 01.08.2005 - S 22 AS 243/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06
    Zutreffend hat das Sozialgericht Osnabrück (Beschluss vom 01. August 2005 - S 22 AS 243/05 ER) ausgeführt, dass es keinen sachlich gerechtfertigten Grund dafür gibt, die angemessenen Unterkunftskosten für die einzelnen Mitglieder einer Wohngemeinschaft anders zu bestimmen als in den Fällen, in denen ein Hilfsbedürftiger zunächst eine größere Wohnung mit unangemessen hohen Unterkunftskosten angemietet hat und er die Unterkunftskosten der Aufforderung des Leistungsträgers nach § 22 Abs. 2 SGB II folgend durch Untervermietung senkt, wobei in diesem Fall sich die angemessenen Unterkunftskosten auf der Grundlage der voraussichtlich entstehenden Aufwendungen für einen Einpersonenhaushalt ermitteln, was bedeutet, dass die Mietaufwendungen für eine bis 50 m² große Wohnung einfachster Ausstattung der Ermittlung zugrunde zu legen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 6 AS 96/06

    Beschwerde gegen einer Versagung der Bewilligung von Kosten für Heizung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06
    Hieraus folgt wiederum, dass unter Berücksichtigung dieser Grundsätze der Raumbedarf von Wohngemeinschaften größer ist als dies bei einer Bedarfsgemeinschaft der Fall ist (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei

    Das findet auch in den Wohnverhältnissen und -bedürfnissen seinen Niederschlag (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2007 - L 5 B 1280/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER und vom 13. April, - L 9 AS 131/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2008 - L 13 AS 178/08

    Bedeutung der Zulässigkeit der Berufung in der Hauptsache für die Zulässigkeit

    Jedenfalls habe in dieser Richtung das Hessische LSG mit Beschluss vom 19.Mai2008 - L 9 AS 91/08 B ER - und damit abweichend vom Beschluss des 9.Senats des erkennenden Gerichts vom 13. April 2006 - L 9 AS 131/06 ER - entschieden.
  • SG Osnabrück, 23.06.2008 - S 22 AS 494/06
    Zunächst ist die berücksichtigungsfähige Wohnfläche anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften (§ 5 Wohnungsbindungsgesetz i.V.m. § 27 WFG) zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -, Juris Rn. 19; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. April 2006 - L 9 AS 131/06 ER -, Juris Rn. 23 m.w.N.).

    Liegt ein allen oben aufgezeigten Gesichtspunkten Rechnung tragendes Datenmaterial (noch) nicht vor, ist zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten auf den Wert der rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG zurückzugreifen (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. April 2006 - L 9 AS 131/06 ER - Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 -).

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