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   LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06 ER   

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https://dejure.org/2007,10028
LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06 ER (https://dejure.org/2007,10028)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.02.2007 - L 9 AS 254/06 ER (https://dejure.org/2007,10028)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER (https://dejure.org/2007,10028)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 7 Abs 2 S 1 Nr 4 BSHG§ 76DV, § 7 Abs 2 S 2 BSHG§ 76DV, Art 14 Abs 1 GG
    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes Hausgrundstück - Betriebskosten - Erhaltungsaufwand für Dachreparatur - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für die Sanierung des Dachs einer selbst genutzten Unterkunft; Begriff des Erhaltungsaufwands; Pflicht zur Hinnahme einer Absenkung des Wohnstandards; Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Weg der Regelungsanordnung; Funktionaler Zusammenhang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hessen, 31.10.2006 - L 9 AS 189/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsmaßstab bei selbst

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06
    Zu den übernahmefähigen tatsächlichen Unterkunftskosten gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II gehört bei selbstgenutztem nicht zu verwertendem Wohneigentum auch der Erhaltungsaufwand im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 4 VO zu § 82 SGB XII (Hess. Landessozialgericht, 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER m.w.N.).

    Bei selbst genutztem Wohneigentum gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen jedenfalls die in § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 der Rechtsverordnung zu § 82 SGB XII (VO) genannten Ausgaben, insbesondere auch der Erhaltungsaufwand nach Nr. 4 (Beschluss des Senats vom 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER & lt; juris & gt; mit weiteren Nachweisen).

    Es ist aber weiter zu beachten, dass bei selbst genutztem Wohnungseigentum die Frage zu entscheiden ist, bis zu welcher Höhe die Kosten des selbst genutzten Wohneigentums als angemessen anzusehen sind oder der Leistungsberechtigte im Lichte des Eigentumsschutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG zumutbar darauf verwiesen werden darf, sein Wohneigentum unter ggf. erheblichem wirtschaftlichen Verlust aufzugeben und den bleibenden Unterkunftsbedarf durch anzumietenden Wohnraum sicherzustellen (vgl. zur einheitlichen Betrachtung von Eigentümern und Mietern bei Angemessenheit der Unterkunftskosten: Senat vom 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER & lt; juris & gt).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (HLSG vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 86b, Rn. 27 und 29 m.w.N.): Wäre eine Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2005 - L 2 B 68/05

    Übernahme der Kosten für die Reparatur der Heizung in einem Wohnhaus nach dem

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06
    Er ist auch zur Wahrung des Eigentumsschutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang zu übernehmen, soweit er erforderlich ist, um die Nutzung des Wohneigentums mit einfachen Wohnstandard zu erhalten, und unter Berücksichtigung aller übernahmefähigen Kosten die für Wohneigentum und Mietunterkünfte gleichermaßen geltende Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II nicht übersteigt (entgegen: LSG Niedersachen-Bremen, 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 192/06; LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2005 - L 2 B 68/05 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2006 - L 7 AS 343/05

    Qualifizierung eines Schriftstücks als Klage nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG);

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06
    Er ist auch zur Wahrung des Eigentumsschutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang zu übernehmen, soweit er erforderlich ist, um die Nutzung des Wohneigentums mit einfachen Wohnstandard zu erhalten, und unter Berücksichtigung aller übernahmefähigen Kosten die für Wohneigentum und Mietunterkünfte gleichermaßen geltende Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II nicht übersteigt (entgegen: LSG Niedersachen-Bremen, 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 192/06; LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2005 - L 2 B 68/05 AS ER).
  • SG Fulda, 31.01.2008 - S 10 AS 192/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06
    Er ist auch zur Wahrung des Eigentumsschutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang zu übernehmen, soweit er erforderlich ist, um die Nutzung des Wohneigentums mit einfachen Wohnstandard zu erhalten, und unter Berücksichtigung aller übernahmefähigen Kosten die für Wohneigentum und Mietunterkünfte gleichermaßen geltende Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II nicht übersteigt (entgegen: LSG Niedersachen-Bremen, 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 192/06; LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2005 - L 2 B 68/05 AS ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 SO 420/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Ist die Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris Rdnr. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris Rdnr. 4).

    Auch dann kann aber nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris Rdnr. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris Rdnr. 4).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutzte Eigentumswohnung -

    Nach Auffassung des erkennenden Senats kommt es auf diese Differenzierung nicht an (vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER- ).

    Eine Absenkung des Wohnstandards ist dagegen ohne erstattungsfähige Erhaltungsarbeiten hinzunehmen, solange der für Leistungsberechtigte nach dem SGB II genügende einfache, ein menschenwürdiges Leben sicherstellende Ausstattungsstandard gewahrt bleibt (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007, a.a.O.).

    Vorliegend bestehen keine Zweifel an der Angemessenheit, denn beim bisherigen Leistungsbezug wurden erst ab September/Oktober 2008 die Schuldzinsen in Höhe von 230 EUR übernommen, vorher wurden lediglich Hausgeld und sonstige Nebenkosten gezahlt, so dass jedenfalls die Übernahme der Kosten von 916, 30 EUR die vergleichbaren Kosten für eine angemessene Kaltmiete nicht übersteigt, ohne dass im Einzelnen zu entscheiden ist, auf welchen Zeitraum die hier angefallene Reparatur umzurechnen ist (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 7 SO 2356/19

    Teilhaberecht - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für ambulant betreutes

    Ist die Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist (Beschluss des Senats vom 31. Juli 2017 - L 7 SO 2557/17 ER-B - juris Rdnr. 22; Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2017 - L 7 SO 4253/17 ER-B - juris Rdnr. 4; Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2018 - L 7 SO 4027/18 ER-B - juris Rdnr. 20; Beschluss des Senats vom 14. März 2019 - L 7 AS 634/19 ER-B - juris Rdnr. 4; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris Rdnr. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris Rdnr. 4).

    Auch dann kann aber nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden (Beschluss des Senats vom 31. Juli 2017 - L 7 SO 2557/17 ER-B - juris Rdnr. 22; Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2017 - L 7 SO 4253/17 ER-B - juris Rdnr. 4; Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2018 - L 7 SO 4027/18 ER-B - juris Rdnr. 20; Beschluss des Senats vom 14. März 2019 - L 7 AS 634/19 ER-B - juris Rdnr. 4; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris Rdnr. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris Rdnr. 4).

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