Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 23.03.2021 - L 9 AS 3091/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 83 SGG, § 13 Abs 1 S 1 SGB 10, § 13 Abs 1 S 2 SGB 10, § 11 Abs 1 Nr 1 SGB 10, § 62 Halbs 2 SGB 10
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vertretung durch einen Bevollmächtigten im Vorverfahren - Fähigkeit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen - Betreuungsverhältnis - Wegfall der Handlungsfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit - Einwilligungsvorbehalt - Heilung des ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 11 ; SGG § 83 ; BGB § 104 ; BGB § 1903
1 Im Gegensatz zum sozialgerichtlichen Verfahren kann im Verwaltungsverfahren jede natürliche Person als Bevollmächtigter auftreten, solange sie handlungsfähig im Sinne des § 11 SGB X ist. 2 Das Bestehen eines Betreuungsverhältnisses führt nicht allein zum Wegfall der ... - rechtsportal.de
SGB X § 11 ; SGG § 83 ; BGB § 104 ; BGB § 1903
Unzulässigkeit der Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt durch einen Bevollmächtigten Anforderungen an die Bevollmächtigung beim Bestehen eines Betreuungsverhältnisses im Hinblick auf das Vorliegen von Handlungs- bzw. Geschäftsfähigkeit und der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuung und die Handlungsfähigkeit im Verwaltungsverfahren
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 09.09.2019 - S 1 AS 2394/18
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2021 - L 9 AS 3091/19
- BSG, 17.05.2021 - B 14 AS 129/21 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 14.08.2017 - B 12 KR 103/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Bestellung eines besonderen Vertreters - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2021 - L 9 AS 3091/19
Der Beteiligte darf nicht mehr in der Lage sein, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (BSG, Beschluss vom 14.08.2017 - B 12 KR 103/14 B -, juris Rdnr. 4).Gegen Geschäftsunfähigkeit spricht, wenn der Beteiligte - ggf. mit selbst organisierter Hilfe - seine wirtschaftlichen Angelegenheiten eigenständig regelt und mit der Behörde zu korrespondieren in der Lage ist (vgl. BSG, Beschluss vom 14.08.2017, a.a.O., juris Rdnr. 6).
- BVerwG, 21.08.1979 - 7 B 143.77
Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2021 - L 9 AS 3091/19
Ausnahmsweise kann hierauf verzichtet werden, wenn sich schon aus der Art und Weise der Führung des Verwaltungsverfahrens offensichtlich - auch dem Laien erkennbar - ergibt, dass das Vorbringen auf krankhaften Wahnvorstellungen beruht (Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 21.08.1979 - VII B 143.77 -, juris). - LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 4 R 3235/14
Rechtsbehelfsverfahren - Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs ohne …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2021 - L 9 AS 3091/19
Die Gegenansicht führt dazu, dass es der Adressat eines Verwaltungsaktes in der Hand hat, gerichtlichen Rechtsschutz unter Umgehung einer sachlichen Prüfung der für die Entscheidung über den Widerspruch zuständigen Behörde in Anspruch zu nehmen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.2014 - L 4 R 3235/14 -, juris).