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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06   

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https://dejure.org/2008,22907
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06 (https://dejure.org/2008,22907)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.06.2008 - L 9 AS 541/06 (https://dejure.org/2008,22907)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - L 9 AS 541/06 (https://dejure.org/2008,22907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Zeitpunkt einer Zusicherung, Kostenübernahme für Umzugsunternehmen

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hamburg, 29.03.2006 - L 5 B 111/06

    Anspruch auf Übernahme der Kosten eines von einem gewerblichen Umzugsunternehmen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06
    Der Berufungskläger verwies auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts ( LSG) Hamburg vom 29. März 2006 (Az.: L 5 B 111/06 ER), wonach die Umzugskosten für ein gewerbliches Umzugsunternehmen zu übernehmen seien, wenn ein selbst organisierter Umzug für den Hilfeempfänger unzumutbar sei.

    Der vom SG dennoch zugesprochene und nicht mit der Berufung angegriffene Anspruch des Berufungsklägers auf Übernahme der Umzugskosten in Höhe von 951, 25 EUR begegnet demgegenüber auch unter Berücksichtigung der aufgeführten Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg vom 29. März 2006 ( L 5 B 111/06 ER AS) rechtlich und rechnerisch keinen Bedenken.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2008 - L 9 AS 647/07

    Sozialrechtliche Erstattung von durch einen Umzug veranlassten Aufwendungen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06
    Schließlich stellt auch die Berücksichtigung der Kosten für Umzugskartons und Verpackungsmaterial in Höhe von 286, 30 EUR entsprechend der Rechnung der Fa. E. für den Umzug des Berufungsklägers eher eine großzügige Berechnung der Umzugskosten dar, da sich insoweit der Anspruch grundsätzlich auf die Kosten einer möglichen leihweisen Überlassung durch den Umzugsunternehmer beschränken ( Senatsbeschluss vom 28. Januar 2008, Az.: L 9 AS 647/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2007 - L 9 AS 507/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06
    Der Senat ist deshalb bereits in seinem Beschluss vom 29. August 2007 ( Az.: L 9 AS 507/07 ER) davon ausgegangen, dass der Abschluss eines Mietvertrages einen bis dahin unerfüllten Anspruch auf Zusicherung der Umzugskostenübernahme untergehen lässt und in diesem Sinne erledigt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09

    Hartz- IV- Empfänger brauchen nicht in Obdachlosenunterkunft zu wohnen

    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS - LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06; Lang/Link a.a.O. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller eine Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution als Wohnungsbeschaffungskosten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages am 28.07.2009, mit dem die Verpflichtung zur Leistung einer Mietkaution begründet wurde, nicht erteilt. Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob von dem Erfordernis des Vorliegens einer erteilten Zusicherung vor der vertraglichen Begründung der zu übernehmenden Wohnungsbeschaffungskosten abgesehen werden kann, wenn der kommunale Träger treuwidrig nicht rechtzeitig über einen Übernahmeantrag entscheidet (vgl. hierzu Berlit in LPK-SGB II, 3 Aufl. § 22 Rn 105).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - L 18 AS 826/20

    Ein Anspruch des Hilfebedürftigen auf Zusicherung der Übernahme der Mietkaution

    Auch wenn ein fortbestehendes Interesse des Leistungsempfängers an der nachträglichen Abgabe der Zusicherung mit Rücksicht auf deren Bedeutung als Anspruchsvoraussetzung für eine Übernahme der Mietkaution nicht geleugnet werden kann, ist eine Verpflichtung des Leistungsträgers, sie abzugeben, in einem solchen Fall nicht mehr möglich, weil die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II nur bei Erteilung vor einem Mietvertragsschluss geeignet ist, einen Anspruch auf Übernahme der Mietkaution zu bewirken (vgl Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juni 2008 - L 9 AS 541/06 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. April 2008 - L 9 AS 57/08 ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - juris).
  • SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11

    Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II zunächst

    Auch wenn ein fortbestehendes Interesse des Leistungsempfängers an der nachträglichen Abgabe der Zusicherung mit Rücksicht auf deren Bedeutung als Anspruchsvoraussetzung für eine Übernahme der Mietkaution nicht geleugnet werden kann, ist eine Verpflichtung des Leistungsträgers, sie abzugeben, in einem solchen Fall nicht mehr möglich, weil die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II nur bei Erteilung vor einem Mietvertragsschluss geeignet ist, einen Anspruch auf Übernahme der Mietkaution zu bewirken (vgl. Frank in: GK-SGB II, § 22 Rn. 70; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - zitiert nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - zitiert nach juris).

    Eine Übernahme von Umzugskosten kommt danach grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sie "vorher" zugesichert worden ist (vgl. Frank in: GK-SGB II, § 22 Rn. 70; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - zitiert nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW, Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 ; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl.; § 22 Rn 82, 85; Berlit in LPK-SGB II, 2 Aufl. § 22 Rn 97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2009 - L 13 AS 304/09
    Denn aus der obergerichtlichen Rechtsprechung (s. etwa LSG Hamburg, Beschl. vom 29. März 2006 - L 5 B 111/06 ER AS - LSG Sachsen, Beschl. vom 19. September 2007 - L 3 B 411/06 AS-ER - zit. nach juris, Rz.18 m. w. Nachw.; LSG NRW, Beschl. vom 24. Oktober 2007 - L 19 B 93/07 AS - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 5. Februar 2008 - L 10 B 2193/07 -, FEVS 60, 66 - zit. nach juris, Rz. 9 und vom 17. April 2008 - L 5 B 373/08 AS ER - zit. nach juris, Rz.9; LSG NSB, Beschl. vom 6. Juni 2008 - L 9 AS 541/06 - zit. nach juris, Rz. 18) sowie aus der Kommentarliteratur (s. z. B. Berlit, in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, Rdn. 111 m. w. Nachw.) ergibt sich ohne Weiteres, dass eine Leistungsempfängerin nach dem SGB II - wie hier die Klägerin - nach dem Selbsthilfegrundsatz (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 SGB II) darauf verwiesen werden kann, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten durch Selbsthilfe ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern, und daher gehalten ist, den Umfang der notwendigen Umzugskosten i. S. des § 22 Abs. 3 SGB II möglichst gering zu halten.

    Denn mit der Ablehnung der Erstattung der von der Klägerin für ihren Vater geltend gemachten Fahrtkosten als Kosten ihres Umzuges hat das SG Oldenburg in dem angefochtenen Urteil vom 11. August 2009 ersichtlich nur über den Einzelfall der Klägerin entschieden, sich aber nicht in Gegensatz etwa zu der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6. Juni 2008 - L 9 AS 541/06 - begeben, dem hier nur als Divergenzgericht in Betracht kommenden Gericht (s. dazu Leitherer, aaO, Rdn. 30).

  • SG Duisburg, 26.10.2010 - S 38 (27) AS 514/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2009 - L 19 B 297/09 AS ER; Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS; Beschluss vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - alle abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 14/15

    Übernahme der tatsächlichen Nettokaltmiete für eine bezogene Wohnung; Gewährung

    Ihr Zweck besteht lediglich darin, in einem Vorabverfahren sicherzustellen, dass die Unterkunftskosten der neuen Unterkunft künftig übernommen werden und dem Leistungsempfänger so Planungssicherheit zu verschaffen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.9.2011 - L 5 AS 332/11 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.1.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.7.2008 - L 26 B 807/08 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5.6.2008 - L 9 AS 541/06; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.7.2008 - L 10 B 203/08).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2011 - L 5 AS 332/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II

    Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, in einem Vorabverfahren sicherzustellen, dass die KdU der neuen Unterkunft künftig übernommen werden (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2011, L 6 AS 1914/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2008, L 26 B 807/08 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juni 2008, L 9 AS 541/06; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juli 2008, L 10 B 203/08, juris).
  • SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08

    Streit um die Übernahme von Umzugskosten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

    Der entgegenstehenden Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschl. v. 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - und 05.06.2008 - L 9 AS 541/06), nach der auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags abzustellen ist, kann nicht gefolgt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2016 - L 13 AS 246/14
    Der Leistungsberechtigte ist dementsprechend grundsätzlich gehalten, den Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen (BSG, a.a.O., Rn. 19; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juni 2008 - L 9 AS 541/06 - juris Rn. 18; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. November 2012 - L 5 AS 902/12 B ER - juris Rn. 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 55/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2010 - L 9 AS 231/10
  • SG Hannover, 11.11.2013 - S 59 AS 587/12
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