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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 9 AS 585/08   

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https://dejure.org/2012,6408
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 9 AS 585/08 (https://dejure.org/2012,6408)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2012 - L 9 AS 585/08 (https://dejure.org/2012,6408)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 (https://dejure.org/2012,6408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für Nahrungsergänzungsmittel als kostenaufwändige Ernährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 21 Abs. 5
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für Nahrungsergänzungsmittel als kostenaufwändige Ernährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Nahrungsergänzungsmittel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nahrungsergänzungsmittel sind nicht "medizinisch notwendig" - Übergewichtiger Hilfeempfänger bekommt dafür nicht mehr Grundsicherung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Nahrungsergänzungsmittel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslosengeld II: Einnahme von Vitaminen, Mineralien und Enzymen begründen keinen Mehrbedarf nach SGB II - Mehrbedarf nur bei kostenaufwendiger Ernährung aus medizinischen Gründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 5
  • NZS 2012, 593 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 9 AS 585/08
    Gegenstand des Mehrbedarfs gem. § 22 Abs. 5 SGB II ist hingegen allein die krankheitsbedingte besondere Ernährung, nicht jedoch der Aufwand etwa für nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden (Düring in: Gagel, SGB II/SGB III, § 21 SGB II, Rdnr. 31; BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 Rdnr. 31; Behrendt in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 21 Rdnr. 59).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 13 AS 132/20

    Vorläufige Gewährung von Leistungen nach dem SGB II; Mehrbedarf für die Kosten

    Nahrungsergänzungsmittel, bei denen es sich um Lebensmittel handelt (vgl. hierzu ausführlich das auch vom SG zitierte Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen, 9. Senat, vom 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 - juris Rn. 42) sind von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung von vornherein ausgeschlossen (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - B 1 KR 18/16 B - juris Rn. 8 m. w. N.) und können grundsätzlich einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung begründen (so ausdrücklich BSG a. a. O.; so auch LSG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 1 KR 75/16 ZVW - juris Rn. 16; a. A. - allerdings ohne Berücksichtigung des Unterschieds zwischen Nahrungsergänzungsmitteln als Lebensmitteln und Arzneimitteln - Düring in Gagel, SGB II/SGB III, Werkstand: 77. EL März 2020, § 21 SGB II Rn. 39).

    (L 9 AS 585/08) und des 15. Senats vom 10. Januar 2019 (L 15 AS 262/16) beruft, betreffen diese Entscheidungen Fälle, in denen eine von einer ausgewogenen Mischkost abweichende Ernährung nicht erforderlich war, insbesondere - anders als im vorliegenden Fall - eine medizinische Indikation für die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln nicht vorlag.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16

    Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und

    Soweit das Begehren des Klägers sich auch auf die Kostenübernahme für z.B. Quark, Ingwer und Magnesium erstreckt, folgt dies im Übrigen schon daraus, dass Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel von vornherein aus der Regelleistung zu tragen sind und keinen Mehrbedarf begründen können (Vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Urteile vom 20. Juli 2017 - L 13 AS 329/14 - und 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 266/16
    Soweit das Begehren des Klägers sich auch auf die Kostenübernahme für z.B. Quark, Ingwer und Magnesium erstreckt, folgt dies im Übrigen schon daraus, dass Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel von vornherein aus der Regelleistung zu tragen sind und keinen Mehrbedarf begründen können (Vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Urteile vom 20. Juli 2017 - L 13 AS 329/14 - und 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 265/16
    Soweit das Begehren des Klägers sich auch auf die Kostenübernahme für z.B. Quark, Ingwer und Magnesium erstreckt, folgt dies im Übrigen schon daraus, dass Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel von vornherein aus der Regelleistung zu tragen sind und keinen Mehrbedarf begründen können (Vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Urteile vom 20. Juli 2017 - L 13 AS 329/14 - und 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 263/16
    Soweit das Begehren des Klägers sich auch auf die Kostenübernahme für z.B. Quark, Ingwer und Magnesium erstreckt, folgt dies im Übrigen schon daraus, dass Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel von vornherein aus der Regelleistung zu tragen sind und keinen Mehrbedarf begründen können (Vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Urteile vom 20. Juli 2017 - L 13 AS 329/14 - und 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2012 - L 15 AS 457/07
    Der 9. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2012 (L 9 AS 585/08) feststellt, dass eine abwechslungsreich zusammengesetzte Mischkost im allgemeinen mehr als ausreichende Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen, Enzymen, Aminosäuren, Fetten usw. enthält und eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe in der Regel nicht notwendig ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2019 - L 9 AS 22/16
    Der Gegenstand des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 5 SGB II ist allein eine krankheitsbedingte besondere Ernährung, nicht aber der Aufwand für nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel - um solche handelt es sich bei Fischölkapseln -, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08, Rn. 43).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2019 - L 9 AS 23/16
    Der Gegenstand des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 5 SGB II ist allein eine krankheitsbedingte besondere Ernährung, nicht aber der Aufwand für nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel - um solche handelt es sich bei Fischölkapseln -, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08, Rn. 43).
  • SG Mannheim, 25.05.2020 - S 13 AS 2181/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anspruch auf Mehrbedarf wegen

    Danach wird für verschiedene Erkrankungen, darunter Hyperlipidämie eine Vollkost empfohlen, die nicht mit einem erhöhten Ernährungsmehraufwand verbunden ist, was dem Stand der Ernährungswissenschaft entspricht (vgl. Behrend, in: jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, Stand 11.6.2019, § 21 Rn. 69 sowie LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.2.2012 - L 9 AS 585/08, juris Rn. 35 ff.; LSG Sachsen-Anhalt vom 25.7.2012 - L 5 AS 436/10; Sächsisches LSG vom 21.12.2017 - L 7 AS 1806/13).
  • SG Aachen, 23.04.2013 - S 11 AS 323/12

    Bewilligung eines Mehraufwands wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund des

    Auch insoweit verweist der Gutachter zutreffend und überzeugend auf den derzeitigen Stand der Ernährungswissenschaften sowie auch auf die Feststellungen in den Mehrbedarfsempfehlungen 2008 (vgl. hierzu auch etwa LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 28.02.2012 - L 9 AS 585/08 = juris Rn. 34 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2012 - L 8 SO 106/12
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 13 AS 2332/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 8 SO 376/10
  • SG Osnabrück, 22.04.2008 - S 24 AS 919/11
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