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LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2005 - L 9 B 306/05 SO ER |
Zitiervorschläge
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.12.2005 - L 9 B 306/05 SO ER (https://dejure.org/2005,27342)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - L 9 B 306/05 SO ER (https://dejure.org/2005,27342)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Gesamtbedarfes des notwendigen Lebensunterhaltes; Bewilligung des Eckregelsatzes eines Haushaltsvorstandes; Generalisierende Bemessung der laufenden Leistung zum Lebensunterhalt; Abweichender Bedarf für Reinigungsmittel und Kleidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Schleswig, 06.10.2005 - S 11 SO 151/05
- LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2005 - L 9 B 306/05 SO ER
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 90/08
Bedarf; Kopfteilprinzip; Unabweisbarkeit; Verbrauchsschätzung; Waschzwang
Einem Anspruch der Klägerin aus § 28 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. SGB XII auf Übernahme der durch ihren Waschzwang erhöhten Ausgaben für Reinigungs-, Putz- und Körperpflegemittel im streitigen Bewilligungszeitraum steht nach der Überzeugung des Senats auch nicht die Überlegung des Beigeladenen und seiner Amtsärzte (ebenso LSG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 12. Dezember 2005 - L 9 B 306/05 SO -, zit. nach juris, Rz. 8) entgegen, bei Zwangserkrankungen sei eine Erhöhung der Ansätze in den Regelsätzen über die Bestimmung des § 28 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. SGB XII ausgeschlossen, weil andernfalls wie bei einer Suchterkrankung für die Befriedigung dieses von der Rechtsordnung missbilligten Verhaltens öffentliche Mittel in Gestalt von SGB XII-Leistungen eingesetzt würden; vielmehr müsste an die Stelle der Befriedigung (Finanzierung) eines der Rechtsordnung widersprechenden Mehrbedarfs die Finanzierung ärztlicher Therapiemaßnahmen sowie sozialtherapeutischer Maßnamen treten. - BSG, 13.10.2011 - B 8 SO 46/11 B Eine ausreichende Würdigung der Entscheidung des LSG widersprechender praxisrelevanter Entscheidungen des 8. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.3.2007 - L 8 SO 75/08 ER - sowie des Schleswig-Holsteinischen LSG zum Thema "Waschzwang" vom 12.12.2005 - L 9 B 306/05 SO ER - seien unterblieben.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 9 AS 631/16 Infolgedessen bedurfte es auch des Einkaufs diverser Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel und des erhöhten Stromverbrauchs durch den Betrieb der Waschmaschine nicht (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - L 9 B 306/05 SO ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2012 - L 11 AS 1028/12 in der Vorstellung des an der Zwangserkrankung Leidenden bestehe (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - L 9 B 306/05 SO ER; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2006 - L 8 SO 75/06 ER), folgt der Senat nicht.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 8 SO 75/06 Wie das Landessozialgericht Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2005 (L 9 B 306/05 SO ER, Juris-Datenbank) zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich eine andere Bewertung auch nicht unter Berücksichtigung der in § 9 SGB XII niedergelegten Maßstäbe.