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   LSG Berlin, 09.08.2001 - L 9 B 412/01 KR ER   

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https://dejure.org/2001,11685
LSG Berlin, 09.08.2001 - L 9 B 412/01 KR ER (https://dejure.org/2001,11685)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09.08.2001 - L 9 B 412/01 KR ER (https://dejure.org/2001,11685)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09. August 2001 - L 9 B 412/01 KR ER (https://dejure.org/2001,11685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für medizinische Fußpflege auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung; Kostenerstattung nach Selbstbeschaffung einer notwendigen Fußbehandlung; Befreiung von Zuschussleistungen; Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien; Verordnungsfähigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 540
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus LSG Berlin, 09.08.2001 - L 9 B 412/01
    Da die Antragsgegnerin diese Dienstleistung weder selbst noch durch zugelassene Therapeuten erbringen kann, ist der Antragsteller gezwungen, sie sich selbst zu beschaffen, was im Falle der grundsätzlichen Leistungspflicht der Antragsgegnerin einen Anspruch auch Erstattung der tatsächlich entstehenden Kosten nach § 13 Abs. 3 SGB V auslösen würde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. November 1999 -B 1 KR 9/97 R- BSGE 85, 132).
  • LSG Berlin, 19.04.2000 - L 15 B 9/00

    Anspruch einer Trägerin der Freien Wohlfahrtspflege gegen die

    Auszug aus LSG Berlin, 09.08.2001 - L 9 B 412/01
    In solchen Fällen, in denen erst durch umfangreiche Ermittlungen eine endgültige Klärung des materiell-rechtlichen Anspruches herbeigeführt werden kann, hat das Gericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz eine Folgenabwägung vorzunehmen (Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 19. April 2000 -L 15 B 9/00 KR ER-).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - L 11 KR 4122/03

    Keine medizinische Fußpflege bei arterieller Verschlusskrankheit ohne Auswirkung

    Auch wenn entsprechend den Ausführungen des SG für die Richtlinien insoweit jeweils keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage bestanden hätte (so auch für die Zeit bis 30.06.2001, BSG Urteil vom 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R - bis 30.06.2002/31.07.2002, LSG Berlin Beschluss vom 09.08.2001 - L 9 B 412/01 KR ER), wäre nach den vom BSG in seiner Entscheidung vom 16.11.1999 aufgestellten rechtlichen Kriterien für die Beurteilung medizinischer Fußpflege im Fall des Klägers ein Anspruch auf Kostenübernahme zu verneinen.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2006 - 8 LA 232/05

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Podologe" bzw. "Podologin";

    An dieser Beschränkung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf das "diabetische Fußsydrom" wird auch in Ziffer I B der aktuellen Fassung dieser Heilmittelrichtlinien vom 1. Dezember 2003 (BAnz Nr. 106a vom 9.6. 2004), zuletzt geändert am 21. Dezember 2004 (BAnz Nr. 61 vom 1.4. 2005), festgehalten (vgl. zur Verordnungsfähigkeit von med. Fußpflege ergänzend den Beschl. des LSG Berlin v. 9.8.2001 - L 9 B 412/01 KR ER -, NZS 2002, 540 ff, sowie Urt. d. LSG Baden-Württemberg v. 21.3.2004 - L 11 KR 4122/03 -).
  • SG Berlin, 05.09.2002 - S 87 KR 1543/02
    Weil dem vorläufigen Rechtsschutzantrag somit schon wegen überwiegender Erfolgsaussichten zu entsprechen war, brauchte das Gericht nicht darauf einzugehen, dass ihm wohl zumindest unter dem Gesichtspunkt der Folgenabwägung stattzugeben wäre (vgl. hierzu: LSG Berlin, Beschluss vom 19. April 2000, L 15 B 9/00 KR ER; Beschluss vom 9. August 2001, L 9 B 412/01 KR ER).
  • SG Frankfurt/Main, 28.11.2003 - S-20/KR-3790/03
    Ein Verweis auf Sozialhilfe wird nun auch eindeutig in der neueren Rechtsprechung abgelehnt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 05.12.2002 - Az: L 4 KR 172/02 ER - juris; Beschl. v. 14.05.2002 - L 4 KR 74/02 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.02.2002 - L 5 B 3/02 KR ER -NZS 2002, 498 = Breith 2002, 765; LSG Bayern, Beschl. v. 22.11.2002 - L 4 B 381/02 KR ER - http://sgurteile.system.recos.de; SG Dortmund, Beschl. v. 08.01.2002 - S 41 KR 413/01 ER - s. auch bereits LSG Berlin, Beschl. v. 09.08.2001 - L 9 B 412/01 KR ER -Breith 2001, 941 = NZS 2002, 540; Beschl. v. 01.03.1999 - L 9 B 7/99 KR/ER -Breith 1999, 910; von daher unzutreffend der Hinweis auf eine anders lautende "h.M." bei Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 7. Aufl. 2002, § 86b, Rdnr. 31).
  • SG Reutlingen, 28.08.2003 - S 9 KR 2440/01
    Danach hat die neugefasste Anlage 2 der HMR zwar den Ausschluss der medizinischen Fußpflege von der Verordnungsfähigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Verordnung nicht mehr vorgesehen, sie andererseits aber auch noch nicht den verordnungsfähigen Heilmitteln zugeordnet (vgl. dazu näher LSG Berlin, Beschluss vom 09.08.2001 - L 9 B 412/01 KR E -).
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