Rechtsprechung
   LSG Berlin, 26.10.2000 - L 9 B 97/00 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19696
LSG Berlin, 26.10.2000 - L 9 B 97/00 KR ER (https://dejure.org/2000,19696)
LSG Berlin, Entscheidung vom 26.10.2000 - L 9 B 97/00 KR ER (https://dejure.org/2000,19696)
LSG Berlin, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - L 9 B 97/00 KR ER (https://dejure.org/2000,19696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,19696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Berlin, 26.10.2000 - L 9 B 97/00
    Bestätigung der Rechtsprechung des Senats zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Festsetzung von Festbeträgen im Anschluss an den Beschluss vom 17. Dezember 1999 - L 9 B 127/99 KR ER (betraf Festbetragsfestsetzung für Hilfsmittel) und zur entsprechenden Anwendung von § 32 BVerfGG im Rahmen von § 80 Abs. 5 VwGO.
  • LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Arzneimittelrabattabschlag

    Dies reiche für die Annahme einer schwerwiegenden Beeinträchtigung oder gar eine Existenzgefährdung nicht aus (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.10.2000, L 9 B 97/00 KR ER, zu einem behaupteten Umsatz- und Gewinnrückgang pro Jahr von ca. 5,7% durch Festbetragsfestsetzung).

    Das LSG Berlin (Beschluss vom 26.10.2000, L 9 B 97/00 KR ER) beschränkt sich daher bei der Prüfung auch nicht - wie der Antragsgegner vorträgt - auf das prozentuale Verhältnis des Gesamtumsatzes zur im Streit stehenden Summe.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - L 1 B 236/06

    Krankenversicherung - Rechtsstreit über Festbetragsfestsetzung - keine notwendige

    Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass Vorteile eines bestimmten Arzneimittels wie geringere Nebenwirkungen die Patienten dazu bewegen können, höhere Zuzahlungen zu akzeptieren (vgl. in diesem Sinne LSG Berlin, Beschluss vom 26.10.2000 - L 9 B 97/00 KR ER; von den Antragsgegnern eingeführt).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung würde zu einer für die Krankenkassen irreparablen Belastung führen, wie bereits im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 26. Oktober 2000 (AZ: L 9 B 97/00 KR ER) anerkannt worden sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07

    Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss - Zweifel an Rechtmäßigkeit des

    Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass Vorteile eines bestimmten Arzneimittels wie geringere Nebenwirkungen die Patienten dazu bewegen können, höhere Zuzahlungen zu akzeptieren (vgl. in diesem Sinne LSG Berlin, Beschluss vom 26.10.2000 - L 9 B 97/00 KR ER), auch wenn vielfach einkommensschwache Patienten mit dem EPO der Antragstellerin versorgt werden.
  • LSG Berlin, 17.03.2004 - L 7 B 13/04

    Praxisgebühr bestätigt

    Nur auf diese Weise kann vermieden werden, dass eine im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommene Norm durch die Entscheidung eines Fachgerichts im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schon deshalb außer Kraft gesetzt wird, weil der Antragsteller gegen die Rechtmäßigkeit einer Vorschrift verfassungsrechtliche Einwände erhoben hat, die einer vertieften Prüfung bedürften (vgl. Beschlüsse des 9. Senats des Landessozialgerichts Berlin vom 17. Dezember 1999 - L 9 B 127/99 KR ER -, NZS 2000, S. 510 ff. und vom 26. Oktober 2000 - L 9 B 97/00 KR ER -, NZS 2001, S. 420 ff. sowie zuletzt vom 30. Januar 2004 - L 9 B 140/03 KR ER -).
  • LSG Berlin, 30.07.2001 - L 9 B 201/01

    Rechtsmittel gegen Festsetzung eines Festbetrages für ein vertriebenes

    Diese Prüfung ist deshalb dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten (ständige Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 26. Oktober 2000 - L 9 B 93/00 KR ER sowie L 9 B 97/00 KR ER -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht