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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 129/11   

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https://dejure.org/2013,41777
LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 129/11 (https://dejure.org/2013,41777)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2013 - L 9 KR 129/11 (https://dejure.org/2013,41777)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2013 - L 9 KR 129/11 (https://dejure.org/2013,41777)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4, § 28i S 5 SGB 4, § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 6, § 172 Abs 3 S 1 SGB 6, § 173 SGB 6
    Vereinsbetreuer - abhängige Beschäftigung (bejaht) - geringfügige Beschäftigung - Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragspflicht des Arbeitgebers (15 Prozent der gezahlten Vergütung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht in der Sozialversicherung im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse; Übernahme gesetzlicher Betreuung als Gegenstand eines Minijobs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht in der Sozialversicherung im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse; Übernahme gesetzlicher Betreuung als Gegenstand eines Minijobs

  • rechtsportal.de

    Beitragspflicht in der Sozialversicherung im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 129/11
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (Bundessozialgericht, ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00

    Begriff des Vereinsbetreuers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 129/11
    Andererseits soll nach dem gesetzlichen Leitbild (vgl. BT-Drs. 11/5428, S. 126) der Vereinsbetreuer in den Betrieb des Vereins integriert sein, sein Amt als arbeitsvertragliche Aufgabe wahrnehmen und der Personalhoheit des Vereins unterliegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2000, 15 W 86/00, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14 ff.).
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