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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11   

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https://dejure.org/2013,42741
LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11 (https://dejure.org/2013,42741)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2013 - L 9 KR 152/11 (https://dejure.org/2013,42741)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 (https://dejure.org/2013,42741)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als freiberuflicher Koch für diverse Cateringunternehmen, Hotels, Restaurants und Personaldienstleister - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 4, § 96 SGG
    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit - Koch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit als freiberuflicher Koch für mehrere Unternehmen; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit als freiberuflicher Koch für mehrere Unternehmen; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    Das aus dieser fehlenden "Auftragsgarantie" folgende Risiko, zeitweise die eigene Arbeitskraft nicht verwerten zu können, begründe - abweichend von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R)ein nennenswertes unternehmerisches Risiko.

    Daher begründet auch das hieraus folgende Risiko, zeitweise die eigene Arbeitskraft nicht verwerten zu können, kein Unternehmerrisiko während der Arbeitseinsätze (vgl. BSG, Urteil vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - "Ausbeiner", juris).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, Az.: B 12 KR 31/06 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    Diese Vorschrift verbietet den Abschluss jeweils befristeter Einzelarbeitsverträge nicht, zumal eine solche Vertragskonstruktion auch im Interesse des Arbeitnehmers liegen kann: er kann dadurch über seine Zeit frei verfügen und läuft nicht Gefahr, dass seine anderweitigen Dispositionen und Verpflichtungen mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren (BAGE 141, 348 m.w.N.).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    Ihm kommt allenfalls dann indizielle Bedeutung zukommt, wenn dieser Wille dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - "Freelancer", juris).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten i.S.v. § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011, B 12 KR 17/09 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    Bezogen auf die geschuldeten Dienste hatte der Kläger wie jeder andere Beschäftigte auch allein das Risiko des Entgeltausfalls in der Insolvenz des Arbeitgebers zu tragen (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    (2) Zugunsten einer Beschäftigung des Klägers fällt auch ins Gewicht, dass nach der Darstellung des Zeugen keine nennenswerten Unterschiede zwischen der Tätigkeit des Klägers und seiner "festangestellten" (d.h. unstreitig in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden) Kollegen erkennbar ist (zu diesem Kriterium BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - "Familienhelferin", juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    Daher kommt vertraglichen Vereinbarungen, die einen Verzicht auf diese Elemente vorsehen, allenfalls sehr geringe Bedeutung zu (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - L 4 R 761/11 -, juris, m.w.N.).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    (b) Der Kläger hat keinerlei Kapital mit der Gefahr, dieses zu verlieren, eingesetzt (zu diesem Kriterium: BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris, m.w.N.).
  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZN 610/07

    Arbeitsvergütung bei Minderleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11
    Dies kommt den Verhältnissen bei einem angestellten Koch, dessen Entgelt nicht bei Schlechtleistung, sondern allenfalls bei einer Teilleistung gemindert werden dürfte (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 AZN 610/07 -, juris), sehr nahe.
  • LSG Bayern, 13.02.2014 - L 5 R 1180/13

    Selbstständige Tätigkeit und abhängige Beschäftigung: Physiotherapeuten, die in

    Dies gilt insbesondere für das Fehlen von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - L 4 R 761/11, Rn 54; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11, Rn 50 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - L 9 KR 82/13

    Beschäftigung - Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag - Einsatz Dritter zur

    Nur wenn sie ausdrücklich vereinbart werden, spricht dies entscheidend für den Willen der Vertragsparteien, ein Arbeits- und somit auch ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen (Senat, Urteile vom 26. November 2014 - L 9 KR 154/12 - und vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 - jeweils juris, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 494/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Kann eine Person somit zulässigerweise, d.h. mangels entgegenstehender rechtlicher Beschränkungen, gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen stehen und ggf. parallel hierzu eine oder mehrere selbständige Tätigkeiten ausüben, folgt daraus zugleich, dass die Existenz weiterer Dienst-/Auftraggeber für die Beurteilung des einzelnen Rechtsverhältnisses in der Regel ohne Bedeutung ist (Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 449/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Kann eine Person somit zulässigerweise, d.h. mangels entgegenstehender rechtlicher Beschränkungen, gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen stehen und ggf. parallel hierzu eine oder mehrere selbständige Tätigkeiten ausüben, folgt daraus zugleich, dass die Existenz weiterer Dienst-/Auftraggeber für die Beurteilung des einzelnen Rechtsverhältnisses in der Regel ohne Bedeutung ist (Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Synchronsprecher - abhängige

    Kann eine Person somit zulässigerweise, d.h. mangels entgegenstehender rechtlicher Beschränkungen, gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen stehen und ggf. parallel hierzu eine oder mehrere selbständige Tätigkeiten ausüben, folgt daraus zugleich, dass die Existenz weiterer Dienst-/Auftraggeber für die Beurteilung des einzelnen Rechtsverhältnisses in der Regel ohne Bedeutung ist (Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2023 - L 2 BA 56/23

    Abhängige Beschäftigung; Grundsatz der Solidarität aller abhängigen

    Tätigkeiten, bei denen die Arbeitskraft - wie auch im vorliegend zu beurteilenden Fall - ihre persönlichen Arbeitsleistungen insbesondere zum Stundenlohn in einen arbeitsteilig organisierten gastronomischen Betrieb weisungsabhängig einbringt, werden in der Rechtsprechung regelmäßig als abhängige Beschäftigungen eingestuft (vgl. etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, Rn. 35, juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - L 1 R 213/10 B ER -, Rn. 19, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11

    Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Nebeneinander von

    Wenn schon ähnliche Tätigkeiten für unterschiedliche Auftraggeber sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich zu würdigen sein können (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen), dann erst recht berufsrechtlich so verschiedene Tätigkeiten wie die eines Rechtsanwalts und die eines Steuerberaters.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 314/13

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Kann eine Person somit zulässigerweise, d.h. mangels entgegenstehender rechtlicher Beschränkungen, gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen stehen und ggf. parallel hierzu eine oder mehrere selbständige Tätigkeiten ausüben, folgt daraus zugleich, dass die Existenz weiterer Dienst-/Auftraggeber für die Beurteilung des einzelnen Rechtsverhältnisses in der Regel ohne Bedeutung ist (Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Weisungsabhängigkeit - Einzelfallhelfer -

    Daher kommt vertraglichen Vereinbarungen, die einen Verzicht auf diese Elemente vorsehen, allenfalls sehr geringe Bedeutung zu (Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, juris, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - L 9 KR 154/12

    Versicherungspflicht - Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit - Einfluss

    Daher kommt vertraglichen Vereinbarungen, die einen Verzicht auf diese Elemente vorsehen, allenfalls sehr geringe Bedeutung zu (Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, juris, m.w.N.).
  • SG Darmstadt, 28.05.2018 - S 8 R 84/17
  • SG Darmstadt, 12.12.2016 - S 8 R 404/15
  • LSG Bayern, 17.03.2015 - L 7 R 186/15

    Einstweilige Anordnung

  • SG Wiesbaden, 24.08.2015 - S 8 R 427/14
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 R 5035/14
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3142/16
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