Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012

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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09 (https://dejure.org/2012,11101)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2012 - L 9 KR 332/09 (https://dejure.org/2012,11101)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 332/09 (https://dejure.org/2012,11101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 28h Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 4, § 28i S 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherung - Abgrenzung abhängige Beschäftigung von selbständiger Tätigkeit bei Familienangehörigen - (Mit-)Unternehmerschaft einer Ehegattin - langjährige Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung - unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung - Klagefrist - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 4, § 7a SGB 4, § 28 SGB 4, § 1 SGB 6, § 66 SGG
    Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - (Mit-)Unternehmerschaft einer Ehegattin - langjährige Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung - Klagefrist - unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung - Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Es ist daher folgerichtig, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann für eine abhängige Beschäftigung ausschlaggebend sein zu lassen, wenn von ihr konkret noch kein Gebrauch gemacht worden ist (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011, Az.: L 8 KR 175/09, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Anfechtung des Bescheides eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Denn Verwirkung tritt in der Regel nicht vor Ablauf der Jahresfrist ein (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011, Az.: L 5 KR 9/10, veröffentlicht in Juris; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. A., § 74 Rn 20).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 25. Januar 2006, Az.: B 12 KR 30/04 R, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Allerdings ist bei der Übernahme von Leitungsaufgaben sowie zwischen Ehegatten die Abhängigkeit im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt, sodass das Weisungsrecht regelmäßig nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, Az.: B 7 AL 34/02 R, veröffentlicht in Juris), ohne dass dies der Annahme einer abhängigen Beschäftigung entgegenstünde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Eine gesetzliche Vorschrift (hier: § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG) im Hinblick auf einen Verstoß gegen diesen Grundsatzes nicht anzuwenden, ist jedoch allenfalls in besonderen Ausnahmefällen möglich (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2009, Az.: L 1 KR 406/08, veröffentlicht in Juris; LSG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • BSG, 25.01.1984 - 9a RV 2/83
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Die Rechtsbehelfsbelehrung ist schon dann unrichtig im Sinn von § 66 Abs. 2 SGG, wenn auch nur die abstrakte Möglichkeit eines Irrtums bei dem Adressaten besteht (BSG, Urteil vom 25. Januar 1984, Az.: 9a RV 2/83, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit -

    Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, d.h. ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG, Beschluss vom 09. Oktober 1984, Az.: 12 BK 21/84, zitiert nach juris; Senat, Urteile vom 15. Februar 2012, Az.: L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 29.01.2013 - S 89 KR 1834/07

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Eine gegenüber der Klägerin richtige Rechtsbehelfsbelehrung hätte daher auf die Möglichkeit der Klage hinweisen müssen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 332/09 -, juris).

    Ob für den Betroffenen die an sich einzuhaltende Frist auf der Hand liegt oder ihm sogar konkret bekannt ist, ist rechtlich unerheblich; es kommt allein auf den objektiven Inhalt der Belehrung an und nicht auf die Person des Adressaten (vgl. L 9 KR 332/09 a.a.O., dort RndNr.

    Denn Verwirkung tritt in Fällen, in denen § 66 Abs. 2 SGG eingreift, in der Regel nicht vor Ablauf der Jahresfrist ein (vgl. L 9 KR 332/09 a.a.O., dort RdnNr.

    Sofern die Beigeladenen schließlich darauf abstellen möchten, dass Verwirkung vorliege, weil die fehlende Rechtsmittelbelehrung gegenüber der Klägerin auf einer Vereinbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung beruhe, wonach dem Fremdversicherungsträger regelmäßig keine Rechtsmittelbelehrung erteilt werden solle, kommt dies jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Klägerin von der Beklagten weder in das Verfahren vor Erteilung des angefochtenen Bescheides vom 7. Februar 2006 noch in das Verfahren zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge einbezogen wurde, nicht zum Tragen (vgl. L 9 KR 332/09, a.a.O. RndNr.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 163/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Unter diesen Umständen darf eine Einzugsstelle Angaben nicht allein deshalb ignorieren, weil sie ihr nicht auf dem nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehenen Übermittlungsweg bekannt geworden sind, sondern auf andere - zulässige - Weise (Pietrek in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7a, Rd. 107; für eine Berechtigung der Einzugsstelle, in solchen Fällen einen Antrag nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV zu stellen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2012 - L 11 R 44/11 -, juris; a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 KR 5179/08 -, juris; Baier in Krauskopf, SGB IV, § 7a RdNr 5c; für einen anders gelagerten Einzelfall auch Senat, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 332/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 539/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Unter diesen Umständen darf eine Einzugsstelle Angaben nicht allein deshalb ignorieren, weil sie ihr nicht auf dem nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehenen Übermittlungsweg bekannt geworden sind, sondern auf andere - zulässige - Weise (Pietrek in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7a, Rd. 107; für eine Berechtigung der Einzugsstelle, in solchen Fällen einen Antrag nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV zu stellen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2012 - L 11 R 44/11 -, juris; a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 KR 5179/08 -, juris; Baier in Krauskopf, SGB IV, § 7a RdNr 5c; für einen anders gelagerten Einzelfall auch Senat, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 332/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 165/15

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Deutsche Rentenversicherung

    Unter diesen Umständen darf eine Einzugsstelle Angaben nicht allein deshalb ignorieren, weil sie ihr nicht auf dem nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehenen Übermittlungsweg bekannt geworden sind, sondern auf andere - zulässige - Weise (Pietrek in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7a, Rd. 107; für eine Berechtigung der Einzugsstelle, in solchen Fällen einen Antrag nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV zu stellen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2012 - L 11 R 44/11 -, juris; a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 KR 5179/08 -, juris; Baier in Krauskopf, SGB IV, § 7a RdNr 5c; für einen anders gelagerten Einzelfall auch Senat, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 332/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 293/16

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Unter diesen Umständen darf eine Einzugsstelle Angaben nicht allein deshalb ignorieren, weil sie ihr nicht auf dem nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehenen Übermittlungsweg bekannt geworden sind, sondern auf andere - zulässige - Weise (Pietrek in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7a, Rd. 107; für eine Berechtigung der Einzugsstelle, in solchen Fällen einen Antrag nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV zu stellen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2012 - L 11 R 44/11 -, juris; a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 KR 5179/08 -, juris; Baier in Krauskopf, SGB IV, § 7a RdNr 5c; für einen anders gelagerten Einzelfall auch Senat, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 332/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 159/15

    Statusfeststellungsverfahren - Sperrwirkung des Verfahrens nach § 7a SGB 4 -

    Unter diesen Umständen darf eine Einzugsstelle Angaben nicht allein deshalb ignorieren, weil sie ihr nicht auf dem nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehenen Übermittlungsweg bekannt geworden sind, sondern auf andere - zulässige - Weise (Pietrek in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7a, Rd. 107; für eine Berechtigung der Einzugsstelle, in solchen Fällen einen Antrag nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV zu stellen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2012 - L 11 R 44/11 -, juris; a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 KR 5179/08 -, juris; Baier in Krauskopf, SGB IV, § 7a RdNr 5c; für einen anders gelagerten Einzelfall auch Senat, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 332/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 540/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Unter diesen Umständen darf eine Einzugsstelle Angaben nicht allein deshalb ignorieren, weil sie ihr nicht auf dem nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehenen Übermittlungsweg bekannt geworden sind, sondern auf andere - zulässige - Weise (Pietrek in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7a, Rd. 107; für eine Berechtigung der Einzugsstelle, in solchen Fällen einen Antrag nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV zu stellen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2012 - L 11 R 44/11 -, juris; a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 KR 5179/08 -, juris; Baier in Krauskopf, SGB IV, § 7a RdNr 5c; für einen anders gelagerten Einzelfall auch Senat, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 332/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 53/11

    Versicherungspflicht - Statusfeststellungsverfahren - Zuständigkeit von DRV Bund

    Das Sozialgericht bewegt sich insoweit im Rahmen der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Januar 2013, L 9 KR 113/10, unveröffentlicht, sowie Urteil vom 15. Februar 2012, L 9 KR 332/09, zitiert nach juris, dort Rdnr. 22 - 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 234/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Unter diesen Umständen darf eine Einzugsstelle Angaben nicht allein deshalb ignorieren, weil sie ihr nicht auf dem nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehenen Übermittlungsweg bekannt geworden sind, sondern auf andere - zulässige - Weise (Pietrek in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7a, Rd. 107; für eine Berechtigung der Einzugsstelle, in solchen Fällen einen Antrag nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV zu stellen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2012 - L 11 R 44/11 -, juris; a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 KR 5179/08 -, juris; Baier in Krauskopf, SGB IV, § 7a RdNr 5c; für einen anders gelagerten Einzelfall auch Senat, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 332/09 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 1186/13
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 11 R 871/14
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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Es ist daher folgerichtig, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann für eine abhängige Beschäftigung ausschlaggebend sein zu lassen, wenn von ihr konkret noch kein Gebrauch gemacht worden ist (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011, Az.: L 8 KR 175/09, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Allerdings ist bei der Übernahme von Leitungsaufgaben sowie zwischen Ehegatten die Abhängigkeit im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt, sodass das Weisungsrecht regelmäßig nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, Az.: B 7 AL 34/02 R, veröffentlicht in Juris), ohne dass dies der Annahme einer abhängigen Beschäftigung entgegenstünde.
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 25. Januar 2006, Az.: B 12 KR 30/04 R, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Anfechtung des Bescheides eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Denn Verwirkung tritt in der Regel nicht vor Ablauf der Jahresfrist ein (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011, Az.: L 5 KR 9/10, veröffentlicht in Juris; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung , 16. A., § 74 Rn 20).
  • BSG, 25.01.1984 - 9a RV 2/83
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Die Rechtsbehelfsbelehrung ist schon dann unrichtig im Sinn von § 66 Abs. 2 SGG , wenn auch nur die abstrakte Möglichkeit eines Irrtums bei dem Adressaten besteht (BSG, Urteil vom 25. Januar 1984, Az.: 9a RV 2/83, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Eine gesetzliche Vorschrift (hier: § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG ) im Hinblick auf einen Verstoß gegen diesen Grundsatzes nicht anzuwenden, ist jedoch allenfalls in besonderen Ausnahmefällen möglich (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2009, Az.: L 1 KR 406/08, veröffentlicht in Juris; LSG Rheinland-Pfalz, aaO.).
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